Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Märchenprinz:
--- Zitat ---Ich finde man sollte hier zur Sache zurückkehren. Warum man SwenTanortsch für seine Beiträge angreift erschließt sich mir überhaupt nicht. Es ist kaum möglich, diese komplexe Materie kürzer darzustellen. Und es bringt auch überhaupt nichts die Quellen komplett zu überlesen und immer wieder angriffslustig mit neuen Berechnungen auf kreativer Querdenkerebene zu beginnen, wenn die Rechtsprechung diese Thematik bereits hinlänglich geklärt hat. Ich denke ohne seine Beiträge hätten hier Minimum 95% der Nutzer den diskutierten Beschluss BVerfG überhaupt nicht verstanden. Ich verstehe den akademischen Reiz, aber nicht die persönliche Herabwürdigung.
--- End quote ---
Das sehe ich ganz genauso und möchte mich auch noch einmal ausdrücklich bei dir bedanken @swentanortsch für deine konstruktiven und sachlich sehr fundierten Beiträge.
Allein aus Kollegialität sollte man meiner Meinung nach das Kollegium auf das Urteil hinweisen. Über einen Einspruch sollte jeder selbst entscheiden. Aber verlieren kann nur derjenige, der keinen Einspruch einlegt....
Schokobon:
*Widerspruch
micha77:
An die lieben Thüringer Kollegen/-innen,
wer es noch nicht gelesen hat - auch dort bemüht man sich die Sache anzugehen:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-musterantrag-in-arbeit/
SwenTanortsch:
Habt Dank für die freundlichen Worte, Kollegen.
Insgesamt ist es genauso, wie Unterbezahlt schreibt. Da die Gewerkschaften und Verbände aus welchen Gründen auch immer eher sporadisch aktiv werden, ist's an uns allen, die KuK in unseren Dienststellen zu informieren und insgesamt Öffentlichkeit zu generieren. Wenn das auch Aktionen im Kleinen sind, kommen die doch - und sei es über die Personalräte - auch zu den Gewerkschaften zurück. Jenen werden, so schätze ich mal, solange nicht aktiv werden, wie die aktuellen Tarifverhandlungen laufen; mal schauen, was danach passiert.
Zu Bayern habe ich ebebfalls noch nichts Neues gehört.
In Hamburg ist für die nächste Woche (am 29.09.) ein mündlicher Verhandlungstermin zu den 2012 vom dbb Hamburg angestrengten Musterklagen angesetzt. Dort wird keine Entscheidung fallen, da es ein mündlicher Verhandlungstermin ist. Der dbb Hamburg hat angekündigt, im Nachklang vom Termin zu berichten. https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/richterbesoldung-in-berlin-verfassungswidrig-auswirkung-auf-hamburg/
Finanzer:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.09.2020 08:41 ---.....die KuK in unseren Dienststellen...….
--- End quote ---
Ich habe lange und angestrengt überlegt, wer die Österreicher in unseren Rängen sind ::)
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