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Musterantrag/Widerspruch
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Datum
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Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer jeweils amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.
Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Niedersachsen auch im Jahr 2023 nicht nachgekommen.
Daran hat sich auch durch die aktuelle Gesetzeslage aus September 2022 zur amtsangemessenen Alimentation nichts geändert.
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die Höhe der mir gewährten Besoldung nicht verfassungskonform ist, sodass ich gegen diese
Widerspruch einlege und beantrage,
mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Gleichzeitig bitte ich bis zur verfassungsgemäßen Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Der ist von unserer Gewerkschaft. Ich finde ihn semi gelungen, aber Du hast zumindest ein Gerüst