Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2653266 times)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5340 am: 06.12.2023 08:03 »

Insgesamt hatten wir in D ca. 21 GW an Leistung durch AKW. Diese wurde über die letzten Jahre kontinuierlich heruntergefahren, bis wir am 15. April 2023 auf Null kamen. Hätte nicht sein müssen.

Wir könnten sehr billigen Strom haben. Das würde letztlich auch was an Deiner Besoldung ändern, indem Dir mehr davon bleiben würde. Geht ja nicht nur um den eigenen Stromverbrauch, sondern die Kosten der Energie, die jedem Produkt und jeder Dienstleistung, die wir konsumieren zugrunde liegt.

Der Mythos vom billigen Atom-Strom hält sich hartnäckig.

Tatsache ist jedoch, dass Atomkraft die teuerste Form der Energiegewinnung ist. Weil sie so teuer ist, erfordert sie in hohem Maße staatliche Subventionen. Alleine in Deutschland ist die Technologie seit den 1950er Jahren durch den Staat mit insgesamt 210 Milliarden Euro (nominal) bzw. 287 Milliarden Euro (real in Preisen von 2019) gefördert worden. Dies entspricht laut einer Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) einem Betrag von ca. 37 Euro pro Jahr pro Person in Deutschland.

Auch nach dem Atomausstieg in Deutschland werden in Zukunft noch staatliche Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Erkundung eines Endlagers, der deutsche Anteil für die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM und die internationalen Organisationen IAEO (Atomenergiebehörde) und CERN (Europäische Organisation für Kernforschung in Genf). Zwar sollen die Kosten für Zwischen- und Endlagerung in Deutschland durch einen öffentlich-rechtlichen Atomfonds abgedeckt sein, in den die AKW-Betreiber im Jahr 2017 einmalig 24,1 Milliarden Euro eingezahlt haben. Ob das ausreicht, wird jedoch erst die Zukunft zeigen. Stilllegung und Rückbau bleibt Aufgabe der AKW-Betreiber, im Fall der ehemaligen DDR-AKW sowie der Wismut-Sanierung ist allerdings wieder der Staat zuständig.

Dazu kommt der Aspekt, dass Atomstrom nicht versicherbar ist. Eine anlässlich der des Reaktorunglücks von Fukushima im Jahr 2011 erstellte Studie im Auftrag des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kommt zu dem Schluss, dass die zu zahlende Versicherungssumme (Deckungssumme) für einen nuklearen Katastrophenfall bei rund 6.090 Milliarden Euro liegen würde. Kein Versicherungsunternehmen wäre bereit, eine solche Versicherung anzubieten. Im Fall eines Unfalls muss der Staat die Kosten tragen bzw. wird sie auf die Steuerzahlenden umlegen. Die Summe allein für die originären Schäden lag beim Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 bereits bei ca. 200 Milliarden Dollar, bei Fukushima 2011 bei ca. 260 Milliarden Dollar (Folgekosten noch nicht inbegriffen).

In Anbetracht der Kosten für die Errichtung, Instandhaltung, Abfallentsorgung und Versicherung ist die Produktion von Atom-Strom wirtschaftlich unrentabel. Schon heute sind Erneuerbare Energien die kostengünstigste Lösung.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5341 am: 06.12.2023 08:18 »
Die Bundesregierung versucht den vom BVerfG festgestellten Verfassungsbruch mit einem neuen verfassungswidrigen Nachtragshaushalt zu reparieren. Für die Anhörung im Bundestag untermauert ein Gutachter die oben vorgetragene Schätzung der Wirtschaftsweisen Grimm:
"Ähnlich sieht es der Ökonom Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, der etwa daran zweifelt, dass die Energiekrise der vergangenen Monate für die Bundesregierung tatsächlich ein unkontrollierbares Ereignis war, das ein Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt. «Die Bundesregierung hat vielmehr das Energieangebot ungeachtet der ausgerufenen Notlage durch das Abschalten von Kraftwerken verknappt und so zu einem weiteren Preisanstieg für Energie beigetragen», schreibt er in seinem Gutachten für den Ausschuss."
https://www.nzz.ch/international/aeusserst-problematisch-auch-der-nachtragshaushalt-geraet-jetzt-unter-beschuss-ld.1768953


Hier geht es eher um die Frage, ob die aktuelle Situation noch einen Nothaushalt mit der Möglichkeit, Schulden aufzunehmen rechtfertigt.

Die Frage, ob wir einen Energienotstand haben, ist eine andere Debatte. Dennoch gibt es auch in der Wissenschaft unterschiiedliche Sichtweisen dazu. So zum Beispiel Prof. Volker Quaschning:

„Die drei Atomkraftwerke, die vom Netz gegangen sind, haben im letzten Jahr sechs Prozent des Strombedarfs gedeckt. Der Strom macht aber nur ein Fünftel des gesamten Energiebedarfs aus. Insofern fehlt uns durch die endgültige AKW-Abschaltung rund ein Prozent Energie – das ist locker verschmerzbar.“

Die Konsequenz des AKW-Aus ist laut Quaschining einzig und allein, dass Deutschland weniger Strom ins Ausland exportiert als bisher. Aktuelle Zahlen des Fraunhofer-Instituts bestätigen das. Demnach hat Deutschland im Jahr 2021 mit neun Terawattstunden deutlich mehr Strom ins Ausland exportiert als überhaupt Kernenergie erzeugt wurde (sechs Terawattstunden).

Halten wir einfach fest: Es gibt unterschiedliche Sichtweisen. Ich habe versucht, meine Argumente darzustellen, mit Belegen zu unterfüttern und zu objektivieren.

Ich verstehe einfach nicht, warum diese Debatte nicht sachlich geführt werden kann, sondern größer gemacht wird, als sie eigentlich ist.

Ein Argument habe ich übrigens noch gar nicht erwähnt: Damit die AKW hätten weiter laufen können, hätte man neue Brennstäbe bestellen müssen. Diese hätten allerdings russischer Bauart sein müssen und dazu hätte man dem Kreml den roten Teppich auslegen müssen.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5342 am: 06.12.2023 08:36 »
Die Preise an der Strombörse werden nicht nach Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern nach dem Merit-Order-Prinzip.

Das was Politiker gerne hochtrabend als Merit-Order-Prinzip bezeichnen, ist nichts anderes als das ganz normele Angebot-Nachfrage-Marktsystem. In jedem okönomischen Marktmodell erzielen alle Verkäufer den gleichen Preis, der den Grenzkosten des teuersten Verkäufers entspricht.

Dass das hier von Politikern in Talkshows gerne als Besonderheit des Strommarktes dargestellt wird, zeigt eigentlich nur, dass sie von Ökonomie wenig verstehen ;)

Die Merit-Order ist ein Modell. Ein Modell ist immer eine Annäherung und versucht Komplexitäten stark zu reduzieren, um den Markt überhaupt erklärbar zu machen.

Hinzu kommen Einschränkungen im Modell, dass alle Marktteilnehmer ihre Gebote zur Erzeugung von Energie abgeben und es erst dann zu einer Bildung des Strompreises kommt. Dies ist in der Realität natürlich falsch, da dies nur für Marktteilnehmer gilt, welche einen Börsenzugang haben und Energie auf dem Spotmarkt handeln. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass alle Kraftwerksbetreiber alle verfügbaren Kapazitäten zur Verfügung stellen. Dies dürfte in der Praxis weniger der Fall sein, da auch mit Erzeugungskapazitäten spekuliert und auf höhere Preise gesetzt werden kann und diese am Markt gar nicht erst anzubieten oder zur strategischen Eigenversorgung zurückzuhalten.

Auch trifft das Merit-Order-Modell die Annahme, dass ein perfekter Wettbewerb zwischen den Erzeugern und Nachfragern herrscht und keine strategischen Gebote abgegeben oder Wettbewerbsvorteile (Bsp. Oligopol) ausgenutzt werden. Eine taktische Verknappung des Rohstoffes wie z. B. Gas auf Grund eines Krieges ist nicht Teil des Modells. Denn das Modell geht davon aus, dass sich alle Marktteilnehmer rational und nicht “beschränkt rational” verhalten. D.h. sie geben Gebote ab, die auch für Dritte einen Sinn ergeben. Ebenfalls wird die Nachfrage als unelastisch angenommen sowie die Annahme getroffen, dass Kraftwerksbetreiber ihre Anlagen bei zu hohen Kosten direkt herunterfahren können. Als technischer Sicht ist dies nicht möglich.

Das Ergebnis ist, dass das Merit-Order-Modell gerade bei starken Nachfrageschwankungen sowie sehr hohen und niedrigeren Preisen das Marktdesign überhaupt nicht abbilden kann.

Um es nochmal deutlich zu machen: Die schwankenden Strompreise und die Verteuerung dadurch haben primär etwas mit dem schwankenden Gaspreis sowie ausbleibenden Lieferungen von Gazprom zu tun als mit der Abschaltung der AKW. Bisher hat diese Abschaltung tendenziell keine nennenswerten Effekte auf die Strompreisbörse gehabt, wobei man ein endgültiges Fazit wohl erst nach zwei Jahren ziehen kann.

Das liegt einfach an der Logik der Strompreisbörse.

Powernapster

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« Antwort #5343 am: 06.12.2023 09:09 »

Insgesamt hatten wir in D ca. 21 GW an Leistung durch AKW. Diese wurde über die letzten Jahre kontinuierlich heruntergefahren, bis wir am 15. April 2023 auf Null kamen. Hätte nicht sein müssen.

Wir könnten sehr billigen Strom haben. Das würde letztlich auch was an Deiner Besoldung ändern, indem Dir mehr davon bleiben würde. Geht ja nicht nur um den eigenen Stromverbrauch, sondern die Kosten der Energie, die jedem Produkt und jeder Dienstleistung, die wir konsumieren zugrunde liegt.

Der Mythos vom billigen Atom-Strom hält sich hartnäckig.

Tatsache ist jedoch, dass Atomkraft die teuerste Form der Energiegewinnung ist. Weil sie so teuer ist, erfordert sie in hohem Maße staatliche Subventionen. Alleine in Deutschland ist die Technologie seit den 1950er Jahren durch den Staat mit insgesamt 210 Milliarden Euro (nominal) bzw. 287 Milliarden Euro (real in Preisen von 2019) gefördert worden. Dies entspricht laut einer Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) einem Betrag von ca. 37 Euro pro Jahr pro Person in Deutschland.

Auch nach dem Atomausstieg in Deutschland werden in Zukunft noch staatliche Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Erkundung eines Endlagers, der deutsche Anteil für die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM und die internationalen Organisationen IAEO (Atomenergiebehörde) und CERN (Europäische Organisation für Kernforschung in Genf). Zwar sollen die Kosten für Zwischen- und Endlagerung in Deutschland durch einen öffentlich-rechtlichen Atomfonds abgedeckt sein, in den die AKW-Betreiber im Jahr 2017 einmalig 24,1 Milliarden Euro eingezahlt haben. Ob das ausreicht, wird jedoch erst die Zukunft zeigen. Stilllegung und Rückbau bleibt Aufgabe der AKW-Betreiber, im Fall der ehemaligen DDR-AKW sowie der Wismut-Sanierung ist allerdings wieder der Staat zuständig.

Dazu kommt der Aspekt, dass Atomstrom nicht versicherbar ist. Eine anlässlich der des Reaktorunglücks von Fukushima im Jahr 2011 erstellte Studie im Auftrag des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kommt zu dem Schluss, dass die zu zahlende Versicherungssumme (Deckungssumme) für einen nuklearen Katastrophenfall bei rund 6.090 Milliarden Euro liegen würde. Kein Versicherungsunternehmen wäre bereit, eine solche Versicherung anzubieten. Im Fall eines Unfalls muss der Staat die Kosten tragen bzw. wird sie auf die Steuerzahlenden umlegen. Die Summe allein für die originären Schäden lag beim Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 bereits bei ca. 200 Milliarden Dollar, bei Fukushima 2011 bei ca. 260 Milliarden Dollar (Folgekosten noch nicht inbegriffen).

In Anbetracht der Kosten für die Errichtung, Instandhaltung, Abfallentsorgung und Versicherung ist die Produktion von Atom-Strom wirtschaftlich unrentabel. Schon heute sind Erneuerbare Energien die kostengünstigste Lösung.

Na das Märchen von der teuersten Energieform überhaupt ist ja auch das, was immer und immer wieder von den (deutschen) Grünen und ihnen anhängigen Instituten, Verbänden, NGOs, Gruppierung usw. erzählt wird.
Weil es die teuerste Energieform überhaupt ist, deshalb setzt auch die gesamte entwickelte Welt darauf und baut die Atomkraft massiv aus. Das ist ja nur logisch. Im Übrigen hat Finnland ein Endlager für 4 Mrd. gebaut. Abgesehen davon reden wir bei neuen Reaktoren (Gen IV) von ganz anderen Voraussetzungen.
Und die Kraftwerke hatten wir ja. Der angefallene Atommüll ist da. Das Problem muss und wird gelöst werden. Ob da jetzt noch ein bisschen mehr dazu kommt oder nicht ändert auch nichts. Die Anlagen sind abgeschrieben und könnten günstig weiterbetrieben werden und billigen Strom produzieren. Die von den Grünen künstlich in die Höhe geschraubten Vorschriften um Unwirtschaftlichkeit zu erreichen, können getrost gestrichen und auf international bewährte Maßstäbe gebracht werden.
Aber egal. Die (deutschen) Grünen (und nur diese) bleiben bei dem Mantra der Hochrisikotechnik, die teurer als alles andere sei. Wie gesagt, Deutschland ist in der Hinsicht der Geisterfahrer, der sich über all die entgegenkommenden Autos wundert. Natürlich schwer offtopic, aber ich die deutsch-grüne Unsinns-Propaganda kann ich einfach nicht unkommentiert stehen lassen. ;)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5344 am: 06.12.2023 09:44 »


Na das Märchen von der teuersten Energieform überhaupt ist ja auch das, was immer und immer wieder von den (deutschen) Grünen und ihnen anhängigen Instituten, Verbänden, NGOs, Gruppierung usw. erzählt wird.
Weil es die teuerste Energieform überhaupt ist, deshalb setzt auch die gesamte entwickelte Welt darauf und baut die Atomkraft massiv aus. Das ist ja nur logisch. Im Übrigen hat Finnland ein Endlager für 4 Mrd. gebaut. Abgesehen davon reden wir bei neuen Reaktoren (Gen IV) von ganz anderen Voraussetzungen.
Und die Kraftwerke hatten wir ja. Der angefallene Atommüll ist da. Das Problem muss und wird gelöst werden. Ob da jetzt noch ein bisschen mehr dazu kommt oder nicht ändert auch nichts. Die Anlagen sind abgeschrieben und könnten günstig weiterbetrieben werden und billigen Strom produzieren. Die von den Grünen künstlich in die Höhe geschraubten Vorschriften um Unwirtschaftlichkeit zu erreichen, können getrost gestrichen und auf international bewährte Maßstäbe gebracht werden.
Aber egal. Die (deutschen) Grünen (und nur diese) bleiben bei dem Mantra der Hochrisikotechnik, die teurer als alles andere sei. Wie gesagt, Deutschland ist in der Hinsicht der Geisterfahrer, der sich über all die entgegenkommenden Autos wundert. Natürlich schwer offtopic, aber ich die deutsch-grüne Unsinns-Propaganda kann ich einfach nicht unkommentiert stehen lassen. ;)

Zum Thema Finnland: Am Reaktorblock Olkiluoto 3 wurde 18 Jahre gebaut, die Kosten sollen viermal so hoch sein wie geplant, die Brennstäbe kommen aus Russland.

Olkiluoto 3 ist das fünfte Atomkraftwerk in Finnland. Ein sechstes war bis vor Kurzem auch noch geplant - in Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom. Dieses Projekt wurde kurz nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abgeblasen.

Die Gefahr ist zu groß, dass Rosatom die dringend benötigten Brennstäbe nicht mehr liefert .. und so das fünfte Atomkraftwerk aussehen könnte wie Kernies Wunderland.

Das droht übrigens auch den bereits fertig gestellten, wenn Putin Finnland den Hahn zudreht, sobald die der NATO beitreten.

Powernapster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5345 am: 06.12.2023 10:13 »

Zum Thema Finnland: Am Reaktorblock Olkiluoto 3 wurde 18 Jahre gebaut, die Kosten sollen viermal so hoch sein wie geplant, die Brennstäbe kommen aus Russland.


Dieses Kraftwerk (ich sprach übrigens von einem Endlager) ist von Areva und Siemens gebaut (Deutsch-französische Kooperation). Die Brennstäbe dafür kommen aus Deutschland (Lingen, Niedersachsen). Uran wird sicherlich auch noch aus Russland und Kasachstan bezogen, warum auch nicht, solange noch geliefert wird. Kann aber auch aus Kanada und Australien oder dem ein oder anderen afrikanischen Land bezogen werden. Die AKW mit Russentechnik sind Auslaufmodelle. Westinghouse kann aber einspringen und entsprechend geformte Brennstäbe produzieren, laut eigenen Angaben.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5346 am: 06.12.2023 11:01 »
Die Frage, ob man weiterhin auf Atomkraft vertraut und die AKW aus politischen oder ökologischen Gründen weiterlaufen lässt oder abschaltet, ist allerdings eine andere Frage, als die Frage, ob der Strom aus AKW billiger oder teurer ist als andere Energiequellen.

Fakt ist jedenfalls, die Abschaltung der bisherigen AKW (übrigens ist die ursprüngliche Entscheidung noch unter Merkel gefallen) ist unumkehrbar. Falls man sich entscheiden würde, wieder auf Atomstrom zu setzen, müssten in D zunächst neue Meiler gebaut werden.

Ich hoffe zumindest, dass ich das Argument, dass durch die Abschaltung der AKW so viele Milliarden an Steuergeldern aus dem Fenster geworfen worden wären, dass man den Beamten jetzt keine amtsangemessene Besoldung (und um die geht es ja hier eigentlich) mehr zugestehen kann, entkräftet habe.

Dieses Argument spiegelt zwar ein Bauchgefühl vieler Menschen wider, lässt sich in der Entwicklung an der Strompreisbörse allerdings bisher nicht hinreichend objektivieren.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5347 am: 06.12.2023 11:57 »
22 Staaten wollen «zum Wohle des Klimas» die Energieerzeugung aus Atomkraft deutlich hochschrauben. Bis zum Jahr 2050 sollten die Kapazitäten im Vergleich zum Jahr 2020 verdreifacht werden, hiess es in der heute Samstag veröffentlichten Erklärung.

Unterzeichnet haben diese die folgenden Länder: Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien, Schweden, Finnland, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Bulgarien, Moldawien, Ungarn, die Ukraine, die USA, Kanada, Japan, Südkorea, die Mongolei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Ghana.
https://www.blick.ch/wirtschaft/fuer-den-klimaschutz-22-staaten-wollen-energie-aus-atomkraft-verdreifachen-id19202475.html

Ich finde es zumindest komisch, dass kein Land die deutsche Form der Energiewende anstrebt. Deutschland wird sogar weltweit wegen seiner Energiepolitik ausgelacht, was schon die Höchststrafe darstellt. So bezeichnete das Wallstreet Journal die deutsche Energiepolitik schon früher als „Die dümmste Energiepolitik der Welt“ (Blackout-News: 10.12.23). Jetzt legt das Wallstreet Journal zum wiederholten mal mit dem Artikel „Kohle hält Deutschlands Lichter am Brennen“ nach (Wsj: 09.03.23).Diese Länder haben natürlich alle nicht nachgedacht, nicht geprüft, keine Studien erstellt und nicht abgewogen, schon klar.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5348 am: 06.12.2023 12:41 »
Sorry, aber ich muss mal mit einer Frage zum Topic dazwischen grätschen.
Kann es sein, dass das BVerfG, analog zur Entscheidung zur Grundsteuer im Jahr 2018, die Länder Begünstigt? Also in dem Sinne, dass es sagt: Die Alimentation war zwar nicht in Ordnung, ihr habt aber nun 5 Jahre Zeit diese in Ordnung zu bringen und auf Rücksicht auf die Länderfinanzen bleibt die Alimentation bis dahin und Rückwirkend so in Ordnung.

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5349 am: 06.12.2023 13:04 »
Ich finde es zumindest komisch, dass kein Land die deutsche Form der Energiewende anstrebt. Deutschland wird sogar weltweit wegen seiner Energiepolitik ausgelacht, was schon die Höchststrafe darstellt.

Onkel hat Argumente aufgeführt. Welche hast du, außer ein komisches Empfinden und das wir ausgelacht werden sollen?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5350 am: 06.12.2023 14:01 »
Sorry, aber ich muss mal mit einer Frage zum Topic dazwischen grätschen.
Kann es sein, dass das BVerfG, analog zur Entscheidung zur Grundsteuer im Jahr 2018, die Länder Begünstigt? Also in dem Sinne, dass es sagt: Die Alimentation war zwar nicht in Ordnung, ihr habt aber nun 5 Jahre Zeit diese in Ordnung zu bringen und auf Rücksicht auf die Länderfinanzen bleibt die Alimentation bis dahin und Rückwirkend so in Ordnung.

Der Haushaltsgesetzgeber hat jederzeit die Möglichkeit und ist darüber hinaus dazu verpflichtet, seinen Haushalt in Ordnung zu halten, wie das Bundesverfassungsgericht ihm das gerade erst mit seiner aktuellen Entscheidung ins Stammbuch geschrieben hat. Im Rahmen der Schuldenbremse kann der Besoldungsgesetzgeber auch über fünf Jahre hinaus die Alimentation auf einem bestimmten und nicht amtsangemessenen Niveau einfrieren, wenn er das sachlich begründen kann, was bedeutet:

1. Im Rahmen einer solchen Regelung hat er zu gewährleisten, dass in möglichst allen Fällen kein Beamter unterhalb der Mindestalimentation alimentiert wird, da in sie, die den vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Teil der Alimentation umfasst, keine Einschnitte gestattet sind.

2. Auf Basis, dass der untersten Besoldungsgruppe keine Alimentation unterhalb der Mindestalimentation gewährt werden darf, ist die Wertigkeit der unterschiedlichen Ämter, die der Gesetzgeber jederzeit sachgerecht neu bewerten kann, zu beachten, sodass unter der Beachtung, dass der Beamte in je höheren Ämtern eine je höhere Leistung erbringt und je größere Verantwortung ausfüllt, die Abstufung der Besoldung zu beachten ist, um nicht das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen zu verletzen.

3. Das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen kann nun zur Konsolidierung des Haushalts für alle Besoldungsgruppen, die nicht unterhalb der Mindestalimentation besoldet werden, eingeschränkt werden, wobei diese Einschränkung für ausnahmslos alle Besoldungsgruppen gleichheitsgerecht zu vollziehen wäre.

4. Darüber hinaus müsste eine solche Einschränkung der vom relativen Alimentationsschutz umfassten Alimentation Teil eines schlüssigen und umfassenden Sparkonzepts sein, dass ebenfalls gleichheitsgerecht alle Teile des Haushalts in den Blick nehmen müsste, da ein "Sonderopfer" der Beamten verfassungsrechtlich nicht gestattet ist.

Fazit: Das Bundesverfassungsgericht wird eine solche Regelung, wie Du sie befürchtest, HansGeorg, nicht treffen, da es dem Besoldungsgesetzgeber nicht vorschreiben kann, wie der Haushaltsgesetzgeber handeln soll. Darüber hinaus hat der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen der gerade genannten vier Bedingungen, die er allesamt hinreichend zu beachten und entsprechend zu begründen hätte, jedes Recht der Welt (ok, der Welt nicht, aber zumindest im Rahmen unserer Verfassung), den Beamten einen entsprechenden Teil der Haushaltskonsolidierung aufzubürden.

Und ich fände das übrigens hervorragend und würde jeden Besoldungsgsetzgeber darin deutlich unterstützen, wenn er das denn wollte. Denn wenn er so vorgehen wollte, müsste er zunächst einmal in allen 17 Rechtskreisen

1. eine sachgerechte Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation vornehmen, die zurzeit in keinem Rechtskreis gegeben ist;

2. daraufhin hätte er als Folge des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen für eine sacherechte Grundbesoldung zu sorgen,

3. in die er dann gleichheitsgerecht in den jeweiligen Besoldungsgruppen geringe Einschnitte vornehmen dürfte,

4. und zwar sofern er ebenfalls gleichheitsgerecht geringe weitere Einschnitte in den weiteren Posten des Haushalts vornehmen und das gleichfalls sachgerecht begründen würde.

Als Ergebnis wäre der Haushalts recht schnell saniert und alle Beamten würden dazu ihren Teil beitragen, indem sie dann deutlich besser als heute, wenn auch weiterhin in einem eingeschränkten zeitlichen Rahmen nicht amtsangemessen besoldet werden würden.

Leider wird es dazu aber nicht kommen, weil kein Haushaltsgesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland ein schlüssiges und umfassendes Sparkonzept erstellen wird, da das (verfassungs-)rechtlich komplex und politisch unmöglich wäre, da ein solches Handeln für die Regierung, die ein solches Unterfangen anstrebte, einem politischen Selbstmord gleichkäme.

Politisch einfacher ist es dahingegen, den Beamten ein weiterhin beträchtliches "Sonderopfer" abzuverlangen und dabei auf deren grundrechtsgleichen Individualrechte, die Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu pfeifen, also weiterzumachen als wie zuvor.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5351 am: 06.12.2023 20:08 »
Kann es sein, dass das BVerfG, analog zur Entscheidung zur Grundsteuer im Jahr 2018, die Länder Begünstigt? Also in dem Sinne, dass es sagt: Die Alimentation war zwar nicht in Ordnung, ihr habt aber nun 5 Jahre Zeit diese in Ordnung zu bringen und auf Rücksicht auf die Länderfinanzen bleibt die Alimentation bis dahin und Rückwirkend so in Ordnung.
Ja, das ist möglich. Ich halte das aber aufgrund der bisherigen Entscheidungen für unwahrscheinlich.

clarion

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« Antwort #5352 am: 06.12.2023 22:13 »
Eine Entscheidung  nach dem Motto: "Das hättet ihr nicht tun dürfen, daher müsst ihr zukünftig  ein neues Gesetz machen. " hätte beim ersten Mal fallen können.  Nun ist die Thema Alimentation bereits  zum wiederholten und wohl auch nicht zum letzten Mal  beim BVG, insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass es die Auflage nur zukünftige Fälle zu heilen geben wird.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5353 am: 07.12.2023 00:40 »
Ich finde es zumindest komisch, dass kein Land die deutsche Form der Energiewende anstrebt. Deutschland wird sogar weltweit wegen seiner Energiepolitik ausgelacht, was schon die Höchststrafe darstellt.

Onkel hat Argumente aufgeführt. Welche hast du, außer ein komisches Empfinden und das wir ausgelacht werden sollen?

Vermutlich irren sich einfach die ganzen anderen Länder. Alles Geisterfahrer :D

clarion

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« Antwort #5354 am: 07.12.2023 06:32 »
Wenn man eine Vollkostenrechnung vom der ersten Planungseuro bis zum mehrere Hundert Jahre zu zu sichernden Endlager machen würde,  würde sich Atomkraftwerke nicht rechnen.

Mal davon abgesehen, werden nur die Jüngsten von uns erlebt, dass Deutschland ein Endlager haben wird.  Solange das nicht geklärt ist,  verbietet es sich mit.E. von selbst,  neuen Müll zu produzieren.