Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2649824 times)

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5370 am: 08.12.2023 09:03 »
Also der BDK (zumindest in SH) gewährt Rechtsschutz. Im letzten Jahr lief das Problemlos bei meiner Klage und für dieses Jahr haben die auch angekündigt, dass Rechtsschutz besteht.

Dann werden die intern eine Mischkalkulation machen und der/die Schatzmeister:in muss hoffen, dass nur ein kleiner Teil der Mitglieder zur Klage bereit sein dürfte.

Empfinde ich persönlich aber auch als unehrlich. Auf der einen Seite politisch vertreten, dass jedes Mitglied klagen sollte, andererseits im Interesse der Verbandskasse darauf hoffen müssen, dass dies nicht alle tun, wirkt ein wenig merkwürdig in meinen Augen.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5371 am: 08.12.2023 09:32 »
Letztlich kann man sich für jedes Mitglied einer Gewerkschaft freuen, dem Rechtsschutz gewährt wird - zugleich ist aber das, was Malkav schreibt, nicht ganz von der Hand zu weisen: Rechtsschutz kann realistisch betrachtet nur dann gewährt werden, wenn man gewerkschaftsseitig weiß, dass die Zahl der Widersprüche eher gering sei und also die auf die Gewerkschaft und ihre Mitglieder zukommenden Kosten eher gering bleiben. Betrachten wir erneut die Situation hier in Niedersachsen, dann haben bis 2016 57.100 Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Es ist weiterhin nicht zu erwarten, dass diese Zahl auch für das Jahr 2023 erreicht werden wird, denke ich. Sie dürfte allerdings - davon sollte man ausgehen können - im fünfstelligen Bereich liegen. Die Garantie von Rechtsschutz müsste insofern mit Kosten rechnen, die zum einen für die niedersächsischen Gewerkschaften konkret nicht absehbar wären, da ihnen keine gesicherten Informationen über die Anzahl der für 2023 abgegebenen Widersprüche vorliegen, und die zum anderen potenziell mindestens mehrere Millionen €, ggf. (deutlich) mehr als zehn Millionen € betragen können.

Eine solche Zusage könnte also ehrlicherweise und also verantwortlich nur mit dem Zusatz verbunden werden, dass man im nächsten Jahr gegebenenfalls die Mitgliederbeiträge eventuell sogar deutlich erhöhen müsste - das wäre allerdings verbandspolitisch nicht durchsetzbar, da dann jene Mitglieder, die nun aus welchen Gründen auch immer keinen Widerspruch einlegen, aus ihrer Sicht zurecht eher gegen solche Beitragserhöhungen wären. Im Ergebnis müsste also die über weite Strecken irrationale und unverantwortliche Besoldungspolitik der Landesregierung fast zwangsläufig den für sie positiven Effekt haben, dass sie zur Schwächung der Gewerkschaften führte: Sei es finanziell, sei es durch internen Streit innerhalb der Gewerkschaften, sei es durch Austritte als Folge der ggf. nötigen Beitragserhöhungen. Das sich abzeichnende politisch illegitime Handeln der Landesregierung würde in diesem Sinne ihre Position noch stärken, worin sich der illiberale Kern ihres geplanten Handelns als Folge der wissentlich und willentlich aufrechterhaltenen verfassungswidrigen Besoldungssituation offenbart. Das von Ulrich Battis dargestellte Rechtsstaatsproblem, die Zersetzung unserer Verfassungsordnung im Zuge der normativen Kraft des verfassungswidrigen Faktischen, zeigt sich hier in seinen Konsequenzen: politischer Legitimitätsverlust der Regierenden, die sich hinsichtlich ihrer Bediensteten gezielt zu Herrschenden herabwürdigen; Verlust des hohen Gutes der gegenseitigen Treue, die nicht spurlos an den Dienstgeschäften von Beamten vorbeigehen kann; Verschärfung der bereits starke Auswirkungen zeitigenden Fachkräfteproblematik; Beschleunigung des Wegs hin zur Verfassungskrise, die so betrachtet gezielt in Kauf genommen wird. Realistisch betrachtet kann nur eine Partei im niedersächsischen Landtag ein Interesse an so viel politischer Dummheit haben, nämlich die, der man solches Handeln am ehesten zutrauen würde. Wer wissentlich und willentlich den Boden des Grundgesetzes verlässt, darf sich nicht wundern, wenn er irgendwann allein im verfassungsrechtlichen Ausland aufwacht.

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5372 am: 08.12.2023 11:09 »
Also wenn die Gewerkschaften das selbst stemmen müssten gebe ich dir recht.
Beim BDK lief das über eine Rechtsschutzversicherung, die den Mitgliedern offenbar zusteht, bei der ROLAND.
Das war vielleicht in meinem ersten Post etwas unklar ausgedrückt.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5373 am: 08.12.2023 11:46 »
Die Gewerkschaften sollten aber offensiv Musterwidersprüche bereitstellen und Musterklagen führen, wie z.B. der Thüringische Beamtenbund. Gar nichts zu machen und seine Mitglieder in Sicherheit wiegen und den Besoldungsgesetzgeber loben, trotz offensichtlich verfassungswidriger Beamtenbesoldung, wie es der Bayerische Beamtenbund macht, geht gar nicht.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5374 am: 08.12.2023 19:25 »
Die Gewerkschaften sollten aber offensiv Musterwidersprüche bereitstellen und Musterklagen führen, wie z.B. der Thüringische Beamtenbund. Gar nichts zu machen und seine Mitglieder in Sicherheit wiegen und den Besoldungsgesetzgeber loben, trotz offensichtlich verfassungswidriger Beamtenbesoldung, wie es der Bayerische Beamtenbund macht, geht gar nicht.

Schau halt wie viele Gewerkschaftsführungen in der Personalräten sind. Das System funktioniert.

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5375 am: 09.12.2023 06:42 »
Die Gewerkschaften sollten aber offensiv Musterwidersprüche bereitstellen und Musterklagen führen, wie z.B. der Thüringische Beamtenbund. Gar nichts zu machen und seine Mitglieder in Sicherheit wiegen und den Besoldungsgesetzgeber loben, trotz offensichtlich verfassungswidriger Beamtenbesoldung, wie es der Bayerische Beamtenbund macht, geht gar nicht.

Schau halt wie viele Gewerkschaftsführungen in der Personalräten sind. Das System funktioniert.
Was verstehst du unter einer „Gewerkschaftsführung“ und wie viele Personalräte sind mit „Gewerkschaftsführungen“ besetzt? In unserem Personalrat sind ganz normale Mitarbeiter, manche davon sind Gewerkschaftsmitglied, manche nicht. In der täglichen Arbeit spielt das keine Rolle. Einen „Gewerkschaftsführer“ habe ich in den letzten 40 Jahren in keinem Personalrat entdeckt.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5376 am: 09.12.2023 17:51 »
Die Gewerkschaften sollten aber offensiv Musterwidersprüche bereitstellen und Musterklagen führen, wie z.B. der Thüringische Beamtenbund. Gar nichts zu machen und seine Mitglieder in Sicherheit wiegen und den Besoldungsgesetzgeber loben, trotz offensichtlich verfassungswidriger Beamtenbesoldung, wie es der Bayerische Beamtenbund macht, geht gar nicht.

Schau halt wie viele Gewerkschaftsführungen in der Personalräten sind. Das System funktioniert.
Was verstehst du unter einer „Gewerkschaftsführung“ und wie viele Personalräte sind mit „Gewerkschaftsführungen“ besetzt? In unserem Personalrat sind ganz normale Mitarbeiter, manche davon sind Gewerkschaftsmitglied, manche nicht. In der täglichen Arbeit spielt das keine Rolle. Einen „Gewerkschaftsführer“ habe ich in den letzten 40 Jahren in keinem Personalrat entdeckt.

Die Spitzengewerkschaften stellen in der Regel die Freigestellten Mitglieder der jeweiligen Berufsgruppe, ich rede nicht von den Dachverbänden. = Du kommst in die Freistellung, wenn deine Gewerkschaft dich in den Personalrat schickt. Das ganze ist analog zum Parteibuch der Politik :-)

yogiii

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5377 am: 09.12.2023 18:11 »
Moin zusammen,

ich bin auch Landesbeamter in Bremen und muss zu meiner Schande gestehen, dass ich mich bisher nicht vor der heute abgeschlossenen TV-L-Einigung bisher nicht mit der amtsangemessenen Alimentation beschäftigt habe.

Im Ausgangspost ist ja das Urteil von 2020 verlinkt. Leider habe ich in 2020, 2021 (und früher) diese Widerrufe nicht gestellt sondern erst Ende November für 2023.

Vielleicht könnt ihr mir ein paar "Anfänger-Fragen" beantworten:

- entsprechend wären 2020, 2021 bei mir verjährt? Es gilt also bspw. nicht die allgemeine Verjährungsfrist von Jahresende +3 Jahre?
- in welchem zeitlichen Horizont ist mit einer Anpassung/neuem Urteil o.ä. zu rechnen - ist das absehbar?

Schonmal besten Dank!

Taigawolf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5378 am: 09.12.2023 18:17 »
Moin zusammen,

ich bin auch Landesbeamter in Bremen und muss zu meiner Schande gestehen, dass ich mich bisher nicht vor der heute abgeschlossenen TV-L-Einigung bisher nicht mit der amtsangemessenen Alimentation beschäftigt habe.

Im Ausgangspost ist ja das Urteil von 2020 verlinkt. Leider habe ich in 2020, 2021 (und früher) diese Widerrufe nicht gestellt sondern erst Ende November für 2023.

Vielleicht könnt ihr mir ein paar "Anfänger-Fragen" beantworten:

- entsprechend wären 2020, 2021 bei mir verjährt? Es gilt also bspw. nicht die allgemeine Verjährungsfrist von Jahresende +3 Jahre?
- in welchem zeitlichen Horizont ist mit einer Anpassung/neuem Urteil o.ä. zu rechnen - ist das absehbar?

Schonmal besten Dank!

Ist leider verjährt, da immer zeitnah Widerspruch erhoben werden muss. Sprich im laufenden Haushaltsjahr.
Absehbar ist da leider gar nichts. Es sind ein paar Verfahren in der Pipeline, je nachdem wo du Beamter bist. Aber wann und wie ein Gesetzgeber das Urteil dann umsetzt, steht in den Sternen. Ebenso ob es danach verfassungskonform ist. Es bleibt ein Blick in die Glaskugel. Jedes Jahr Widerspruch einlegen

Wenst63

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5379 am: 09.12.2023 19:34 »
Moin yogiii,

du fragst nach der Wartezeit? Bei mir sind es im Januar 2024, 20 Jahre. Ich gehe im Juni 2026
in meinen wohlverdienten Ruhestand und ich hoffe das meine Kinder und mein Enkelkind noch
etwas davon haben :-[
Viel Spaß beim warten.

Gruß Wenst63

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5380 am: 09.12.2023 21:12 »
Bisher gab es fast nur etwas für niedrige Besoldungsgruppen und für viele Kinder.

VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Nord­rhein-West­fa­len hat seine ak­ti­ven und pen­sio­nier­ten Rich­ter (Be­sol­dungs­grup­pen R1 bis R3) in den Jah­ren 2017 bis 2021 an­ge­mes­sen be­zahlt.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Arnsberg&Datum=29.09.2023&Aktenzeichen=13%20K%201553%2F18

Noch nicht gelesen, die Urteilsbegründung ist neu und heute bei mir reingeflattert in der Merkliste.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5381 am: 09.12.2023 22:44 »
Bisher gab es fast nur etwas für niedrige Besoldungsgruppen und für viele Kinder.

VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Nord­rhein-West­fa­len hat seine ak­ti­ven und pen­sio­nier­ten Rich­ter (Be­sol­dungs­grup­pen R1 bis R3) in den Jah­ren 2017 bis 2021 an­ge­mes­sen be­zahlt.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Arnsberg&Datum=29.09.2023&Aktenzeichen=13%20K%201553%2F18

Noch nicht gelesen, die Urteilsbegründung ist neu und heute bei mir reingeflattert in der Merkliste.

Ich habe das Urteil kurz überflogen. Es ist ziemlich brisant für uns Beamte. In Stichworten: Durch Einführung der Schuldenbremse entstand finanzielle Notsituation. Besoldungsgesetzgeber hat schlüssiges Konzept zur Kürzung der Beamtenbesoldung vorgelegt, Personalkosten größter Block im Haushalt usw. Soziale Gesichtspunkte wurden berücksichtigt. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet eingehend zu begründen, da großer Gestaltungsspielraum.

Quasi ein Freibrief für jegliche Kürzungen im Besoldungsbereich, wenn die Staatsfinanzen schlecht dastehen. Da ich davon ausgehe, dass die Staatsfinanzen die nächsten Jahrzehnte schlecht dastehen werden (Kriege und Wiederaufbau, Klimatransformation, Migration, usw.), kann man nur jedem einigermaßen gebildetem jungen Menschen dazu raten den Staatsdienst zu meiden.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5382 am: 10.12.2023 08:24 »
Bisher gab es fast nur etwas für niedrige Besoldungsgruppen und für viele Kinder.

VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Nord­rhein-West­fa­len hat seine ak­ti­ven und pen­sio­nier­ten Rich­ter (Be­sol­dungs­grup­pen R1 bis R3) in den Jah­ren 2017 bis 2021 an­ge­mes­sen be­zahlt.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Arnsberg&Datum=29.09.2023&Aktenzeichen=13%20K%201553%2F18

Noch nicht gelesen, die Urteilsbegründung ist neu und heute bei mir reingeflattert in der Merkliste.

Ich habe das Urteil kurz überflogen. Es ist ziemlich brisant für uns Beamte. In Stichworten: Durch Einführung der Schuldenbremse entstand finanzielle Notsituation. Besoldungsgesetzgeber hat schlüssiges Konzept zur Kürzung der Beamtenbesoldung vorgelegt, Personalkosten größter Block im Haushalt usw. Soziale Gesichtspunkte wurden berücksichtigt. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet eingehend zu begründen, da großer Gestaltungsspielraum.

Quasi ein Freibrief für jegliche Kürzungen im Besoldungsbereich, wenn die Staatsfinanzen schlecht dastehen. Da ich davon ausgehe, dass die Staatsfinanzen die nächsten Jahrzehnte schlecht dastehen werden (Kriege und Wiederaufbau, Klimatransformation, Migration, usw.), kann man nur jedem einigermaßen gebildetem jungen Menschen dazu raten den Staatsdienst zu meiden.

Dann hätten sie das BVG missachtet, das sagt Kürzungen nur, bei Gesamtkonzept und Kürzungen ähnlich in allen anderen Bereichen
.
Oder habe ich das falsch im Kopf (@sven)?

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5383 am: 10.12.2023 11:05 »
Bisher gab es fast nur etwas für niedrige Besoldungsgruppen und für viele Kinder.

VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Nord­rhein-West­fa­len hat seine ak­ti­ven und pen­sio­nier­ten Rich­ter (Be­sol­dungs­grup­pen R1 bis R3) in den Jah­ren 2017 bis 2021 an­ge­mes­sen be­zahlt.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Arnsberg&Datum=29.09.2023&Aktenzeichen=13%20K%201553%2F18

Noch nicht gelesen, die Urteilsbegründung ist neu und heute bei mir reingeflattert in der Merkliste.

Ich habe das Urteil kurz überflogen. Es ist ziemlich brisant für uns Beamte. In Stichworten: Durch Einführung der Schuldenbremse entstand finanzielle Notsituation. Besoldungsgesetzgeber hat schlüssiges Konzept zur Kürzung der Beamtenbesoldung vorgelegt, Personalkosten größter Block im Haushalt usw. Soziale Gesichtspunkte wurden berücksichtigt. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet eingehend zu begründen, da großer Gestaltungsspielraum.

Quasi ein Freibrief für jegliche Kürzungen im Besoldungsbereich, wenn die Staatsfinanzen schlecht dastehen. Da ich davon ausgehe, dass die Staatsfinanzen die nächsten Jahrzehnte schlecht dastehen werden (Kriege und Wiederaufbau, Klimatransformation, Migration, usw.), kann man nur jedem einigermaßen gebildetem jungen Menschen dazu raten den Staatsdienst zu meiden.

Dann hätten sie das BVG missachtet, das sagt Kürzungen nur, bei Gesamtkonzept und Kürzungen ähnlich in allen anderen Bereichen
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Oder habe ich das falsch im Kopf (@sven)?

Bei einer finanziellen Notlage muss ein Gesamtkonzept an Kürzungen erstellt werden. Da reicht es nicht einfach nur den größten Ausgabenposten zu verkleinern.

Wenn das Bundesverfassungsgericht zudem sagt, das Bürgergeld darf nicht gekürzt werden da es nur das Existenzminimum abdeckt, so darf bei niedrigen Besoldungsgruppen ebenso nicht unter Grundsicherungsniveau gekürzt werden.

yogiii

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« Antwort #5384 am: 10.12.2023 14:39 »
Danke für eure Rückmeldungen.

Also ist in mittelbarer Zukunft nicht damit zu rechnen, dass es praktische Auswirkungen bei unserer Vergütung haben wird.