Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1469240 times)

WasDennNun

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Tja, wird ja auch nicht notwendig sein, weil bzgl. der Prüfungsstufen diese Erhöhung nicht die Bohne notwendig ist (außer vielleicht bei den Richtern, da wir da ja nachweislich keine Bestenauslese mehr schaffen).

Bestenauslese bedeutet im Beamtenrecht aber nun nicht, dass der Dienstherr die Besten unter den am Markt verfügbaren Personen akquirieren müsste (das mag vielleicht der politische Wille sein). Nein, er muss sich nur unter den tatsächlichen Bewerbern für die Besten entscheiden.
Also bist anderer Meinung als das BVerG und wir brauchen die fehlende Bestenauslese bzgl. der miesen Besoldung nicht zu betrachten?
Rn88 also Humbug und irrelevant?
bb) Ob die Alimentation ihre qualitätssichernde Funktion erfüllt (vgl. BVerfGE 114, 258 <294>; 130, 263 <292>; 150, 169 <182 Rn. 30>), zeigt sich vor diesem Hintergrund auch daran, ob es in dem betreffenden Land gelingt, überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben. Gradmesser für die fachliche Qualifikation der eingestellten Richter und Staatsanwälte sind vorrangig die Ergebnisse in der Ersten Prüfung und der Zweiten Staatsprüfung. Sinkt – auch im Vergleich zu den Ergebnissen aller Absolventen im Vergleichszeitraum – das Notenniveau über einen Zeitraum von fünf Jahren in erheblicher Weise und/oder werden die Voraussetzungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst spürbar herabgesetzt, kann man in der Regel davon ausgehen, dass die Ausgestaltung der Besoldung nicht genügt, um die Attraktivität des Dienstes eines Richters oder Staatsanwalts zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 139, 64 <121 Rn. 117>). Das Gleiche gilt, wenn in größerem Umfang Bewerber zum Zuge kommen, die nicht in beiden Examina ein Prädikatsexamen („vollbefriedigend“ oder besser) erreicht haben.

edit BTW:
Das würde dann ja für z.B. studierte Informatiker bedeuten, dass diese mindestens mit A13 ihre Beamtenlaufbahn starten müssten  ;D :o wenn man sich Rn89 zu Gemüte führt hihi

Schon lustig diese Probleme mit der Amtsangemessenheit und qualitätssichernde Funktion bei der Alimentation

Yvonne

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Ich bin da nicht anderer Meinung, sondern habe nur darauf hinweisen wollen, dass unter "Bestenauslese" etwas anders verstanden wird. Darum kommt der Begriff in dem zitierten Beschluss auch gar nicht vor.

Besoldungsrechtler

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Stuttmann hat den Beschluss des BVerfG zur Berliner Besoldung analysiert und äußert sich zu den heute maßgeblichen Beträgen, und zwar bundesweit: NVwZ-Beilage zu Heft 19/2020 S. 83 ff. Sieht ganz erfreulich aus :)

ds78

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Stuttmann hat den Beschluss des BVerfG zur Berliner Besoldung analysiert und äußert sich zu den heute maßgeblichen Beträgen, und zwar bundesweit: NVwZ-Beilage zu Heft 19/2020 S. 83 ff. Sieht ganz erfreulich aus :)

Heißt?

2strong

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Gar nichts. Der ganze Threat ist eine große Scheißhausparole. Wer ernsthaft denkt, aufgrund des Beschlusses kommt es zu einer großen Besoldungsreform, der hat zu heiß geduscht.

Finanzer

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Gar nichts. Der ganze Threat ist eine große Scheißhausparole. Wer ernsthaft denkt, aufgrund des Beschlusses kommt es zu einer großen Besoldungsreform, der hat zu heiß geduscht.

Orientieren Sie sich inzwischen an dem Niveau des US- Wahlkampfes?

Was unser Herr und Meister in den nächsten Jahren mit unserer Besoldung anstellt kann niemand sagen, die Vermutung geht zu weiterer Trickserei, dahingehend stimme ich Ihnen zu.

ABER. Dieser Thread (und das zitierte Urteil) hat bei vielen Lesern zu einem besserem Verständnis der Materie geführt und sorgt dafür, das einige mehr Widerspruch gegen die Besoldung einlegen werden.
Nur mit Wissen und Informationen können wir uns gegen die Verarsche durch unseren Dienstherren wehren und hierfür ist dieser Thread Goldes wert.

was_guckst_du

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Gar nichts. Der ganze Threat ist eine große Scheißhausparole. Wer ernsthaft denkt, aufgrund des Beschlusses kommt es zu einer großen Besoldungsreform, der hat zu heiß geduscht.
...so brutal würde ich es nicht ausdrücken, aber ich sehe das Ganze ähnlich...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Gar nichts. Der ganze Threat ist eine große Scheißhausparole. Wer ernsthaft denkt, aufgrund des Beschlusses kommt es zu einer großen Besoldungsreform, der hat zu heiß geduscht.

Orientieren Sie sich inzwischen an dem Niveau des US- Wahlkampfes?

Was unser Herr und Meister in den nächsten Jahren mit unserer Besoldung anstellt kann niemand sagen, die Vermutung geht zu weiterer Trickserei, dahingehend stimme ich Ihnen zu.

ABER. Dieser Thread (und das zitierte Urteil) hat bei vielen Lesern zu einem besserem Verständnis der Materie geführt und sorgt dafür, das einige mehr Widerspruch gegen die Besoldung einlegen werden.
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Sofern man Kinder hat.
Denn die sind ja das Gold was nun zu versilbern ist.
Denn es kann ja nicht sein, dass die untersten Besoldungsgruppen unterhalb von Hartz 4 Niveau liegen und keinen staatliche Unterstützung erhalten.

Die Tarifbeschäftigten können in einer solchen Lebenslage ja wenigstens Arbeitslosengeld II beantragen, dass ist den Beamten ja verwehrt , so weit ich weiß.
und außerdem ist es ja keine amtsangemessene Alimentation mehr.
Wer ernsthaft denkt, aufgrund des Beschlusses kommt es zu einer großen Besoldungsreform, der hat zu heiß geduscht.
Es ist doch sonnenklar, dass es zu einer kleinen Besoldungsreform kommen muss.
1.) Kinder ab Kind 3 dürfen nicht mehr zu einer Reduktion der Nettoalimenation führen (könnte also zu einem einkommensabhängigen Kinderzuschlag führen, da ja je nach Einkommen man unterschiedlich viel brutto dafür aufwenden muss)
2.) Kind 1 und 2 führen in den unteren Besoldungsgruppen zu eine Verharzung, die nicht erlaubt ist, also muss es für diese mehr Geld geben (mit den entsprechenden Folgen für die darüber liegenden Besoldungsgruppen).
Das sind beides Dinge die mit den Urteilen in Stein gemeißelt sind, da kommt keiner dran vorbei.
Als Kehrseite der Medaille schätze ich
3.) das Kinderlose zukünftig keine Geld mehr für den Partner bekommen werden.
4.) Regionalisierung der Besoldung, da man sich ja ansonsten an den teuersten Wohnkosten des Landes orientieren müsste

Würde mich aber überraschen, wenn die Kinderlosen (ausgenommen die Richter) durch dieses Urteil mehr als 5% Aufschlag erhalten würden.

was_guckst_du

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...ich bin nächste Woche auf einem dbb-Seminar, wo das Thema auch besprochen wird...werde Euch danach informieren...
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Bastel

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Finde 5% wären schon einmal ein netter Anfang. Bei den Bayern hat sich noch keiner gezuckt oder? 

was_guckst_du

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...in Bayern geht es bestimmt um die Frage, wie sie ihren Abstand einhalten, wenn die anderen Bundesländer aufstocken müssten... :D :D :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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kommunalbeamter91

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Heißt?

Stuttmann spricht von einer "Besoldungsrevolution". "Alle aktuellen Besoldungstabellen sind verfassungswidrig." Für NRW am Beispiel Köln kommt Stuttmann für 2020 auf eine Bruttomindestbesoldung von 45.000€ auf Grundlage des BVerfG Urteils. Diese wird in NRW erst ab A10 St. 4 erreicht. Er geht auch auf Einsparungsmöglichkeit/Tricks der Gesetzgeber ein. 100% Beihilfe; Absenkung der Grundgehälter für Singles und Paare, regionale Ortszuschläge und beschreibt die jeweiligen Auswirkungen.

2strong

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Es ist doch sonnenklar, dass es zu einer kleinen Besoldungsreform kommen muss.
Ganz genau. Für kinderreiche Beamtenfamilien wird es zu gewissen Verbesserungen kommen. Ende der Geschichte.

2strong

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ABER. Dieser Thread (und das zitierte Urteil) hat bei vielen Lesern zu einem besserem Verständnis der Materie geführt und sorgt dafür, das einige mehr Widerspruch gegen die Besoldung einlegen werden.
Nur mit Wissen und Informationen können wir uns gegen die Verarsche durch unseren Dienstherren wehren und hierfür ist dieser Thread Goldes wert.
Neben einem Link zu einzelnen Urteilen werden lediglich mögliche Interpretationen und Umsetzungsalternativen dargestellt und der Eindruck erweckt, dass diese zwingend seien. Das gipfelt dann in Folgendem...

2strong

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Für NRW am Beispiel Köln kommt Stuttmann für 2020 auf eine Bruttomindestbesoldung von 45.000€ auf Grundlage des BVerfG Urteils. Diese wird in NRW erst ab A10 St. 4 erreicht.
Da kann man sich doch nur an den Kopf fassen.