In den letzten Jahren habe ich mit der Gewerkschaft auch gekämpft von A12 auf A13 besoldet zu werden.
Ich finde auch, dass wir mehr verdienen sollen.
Wollte nur sagen, dass wir nicht vergessen sollten, dass unsere Besoldung trotzdem noch im Vergleich mit vielen Menschen in Deutschland gut ist. Natürlich verdienen andere Akademiker vielleicht mehr. Aber viel eben auch nicht.
A11-A13 bleibt, auch in Vergleich mit anderen Akademikern, ein gutes Gehalt in Deutschland. Das ist statistisch einfach ein Fakt.
Wo verdienen Akademiker nach 10 Jahren Berufserfahrung bitte weniger als A11?
Das Mediangehalt von Akademikern in Deutschland betrug 2022 etwa 4800 Brutto. Da sind Ärzte, Juristen genauso wie Geisteswissenschaftler und angestellte Architekten einberechnet. Auch ist der Schnitt dort mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Ein A11 mit 10 Jahren Berufserfahrung hat nach PKV etwa das gleiche Netto ( Steuerklasse 1) wie der Angestellte mit 4800 Brutto. Hat er Kinder, ist es mehr. Daraus ergibt sich, dass etwa 50 Prozent der Akademiker weniger als A11 verdienen. Natürlich sind unter den Akademiker auch wieder vermehrt Beamte, sodass die Rechnung nicht ganz auf geht. Jedoch bleiben immer noch genug Akademiker, die schlechter als A-11 verdienen.
4 Köpfige Angestellte Familie mit 4800 Brutto würde mit Bürgergeld aufgestockt 3.550 € Netto haben.
4 Köpfige Beamtenfamilie A11 Stufe 4 3832 € - 400 € Krankenkasse = 3432 € Netto.
Was ist das den wieder für eine Rechnung und was soll diese Rechnung beweisen? Der Beamte hätte, wenn er Bedarf hat, genauso Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld. Es sind immer die extremsten Beispiele von einem A11 Beamten am Anfang seiner Laufbahn der aber 2 Kinder hat und eine Frau, die nicht arbeitet.
Es bleibt dabei, dass es einige Akademiker gibt, die weniger verdienen als A11.
Und damit sind wir trotzdem an dem Punkt, dass offensichtlich gegen das Grundgesetz und die Rechtssprechung des BVerfG verstoßen wird, wenn wir schon im Bereich A11 über möglichen Bürger- und Wohngeldbezug diskutieren.
Es ist ganz einfach: Ein Beamter im -wohlgemerkt- EINFACHEN Dienst ist so zu alimentieren, dass er als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie 15% über Sozialhilfeniveau ernähren kann.
Das ist nicht irgendeine ausgedachte Rechnung, das ist die Auslegung unseres höchsten Gerichts zu unserem Grundgesetz. Damit erübrigt sich jede Diskussion. Denn wenn schon der A11er teilweise Anspruch auf solche Leistungen hat, dann ist spätestens an diesem Punkt das ebenfalls grundgesetzlich und durch Rechtssprechung einzuhaltende Abstandsgebot verletzt. Und das selbst wenn denn der einfache Dienst diesen Anspruch im Gegensatz zum GDler durch künstliche Zulagen nicht hätte.
Wir sind ein Rechtsstaat. Und wenn das BVerfG das klargestellt hat, dann ist das so. Da braucht man gar nicht zu diskutieren. Aber anscheinend nehmen es viele Besoldungsgesetzgeber nicht so ernst mit diesem Rechtsstaat. Ich habe das Gefühl, dass ich hier der TdL gegenüber sitze.