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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Spid:
Ist vor dem Hintergrund des ergangenen Beschlusses auch davon auszugehen, daß die Besoldung des Bundes, die ja wie bspw. die bayrische auch sich auf einem etwas höheren Niveau bewegt als jene, zu der der Beschluss ergangen ist, ebenso verfassungswidrig ist und der Anpassung bedarf?

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Spid am 31.07.2020 12:54 ---Ist vor dem Hintergrund des ergangenen Beschlusses auch davon auszugehen, daß die Besoldung des Bundes, die ja wie bspw. die bayrische auch sich auf einem etwas höheren Niveau bewegt als jene, zu der der Beschluss ergangen ist, ebenso verfassungswidrig ist und der Anpassung bedarf?

--- End quote ---

Ich habe mich gestern sehr lange insbesondere mit der einschlägigen Passage zur Mindestalimentation (Rn. 46-71) und den daraus resultierenden Folgen beschäftigt. Das Eregbnis hat bei mir eher weniger Euphorie ausgelöst (wie andere vermuten), sondern zunehmendes Erschrecken - denn als Ergebnis des aktuellen Beschlusses werden die Beamtenbesoldungen in Deutschland so gewaltig steigen müssen, dass ich mich frage, ob das gesellschaftlich noch vermittelbar sein wird. Das betrifft den Bund genauso wie alle Länder. Ohne dass ich jetzt für ein anderes Land als Berlin Nachberechnungen angestellt habe, ist offensichtlich, dass zumindest, was die Nachzahlungen bezogen auf die Widersprüche der Vergangenheit angeht, das Ergebnis gewaltig ist.

Zugleich zwingt das Bundesverfassungsgericht alle Besoldungsgesetzgeber - also den Bund und die Länder - praktisch dazu (de jure nicht; aber das ist ein andere Frage), wieder Ortszuschläge einzuführen, die Besoldung also nach Höhe der regionalen Unterkunftskosten zu differenzieren (was dann allerdings erst zukünftig gelten wird; für die aus Widersprüchen resultierenden Nachzahlungen ist von Höchstbeträgen auszugehen), um seine sehr deutlich steigenden Personalkosten reduzieren zu können (und zugleich betrifft diese Möglichkeit bislang offensichtlich nur die Flächenstaaten und natürlich den Bund; Berlin selbst hat - jedenfalls im Moment - keine entsprechende Möglichkeiten, weil in ganz Berlin einheitlich die Mietenstufe IV anzusetzen ist). Das Besoldungsrecht und insbesondere die Verfahren zur Bestimmung amtsangemessener Alimentationen werden sich in den nächsten Jahren grundlegend erweitern, insbesondere, was die Indikatoren zur Bestimmung einer amtsangemessenen Alimentation betrifft. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht nun endgültig gesorgt - nicht zuletzt auch damit, dass es beschlossen hat, dass ein Verstoß gegen die dem Besoldungsgesetzgeber obliegenden Prozeduralisierungspflichten zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führt, unabhängig davon, ob sich zuvor Anhaltspunkte für eine Verletzung des absoluten oder relativen Alimentationsschutzes ergeben haben (Rn. 96). Bei allem Erschrecken ist zugleich die Eleganz, mit der das Bundesverfassungsgericht in den letzten fünf Jahren den langjährigen Tricksereien von Besoldungsgesetzgebern begnet ist, bewundernswert - diese Leistung wird eines der großen Vermächtnisse von Andreas Voßkuhle bleiben.

Dabei ist bislang eine genaue Nachberechnung für andere Bundesländer und den Bund derzeit nicht möglich, da das Bundesverfassungsgericht seine von der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Daten nicht veröffentlicht hat und auch dessen Berechnungsmethodik nicht weiter thematisiert.

Was aber möglich ist - das werde ich gleich mal in tabellarischer Form darstellen und danach hier einstellen -, ist ein Vergleich der Ergebnisse, also (a) was hat das Land Berlin von 2009 bis 2015 an Nettoalimentation gewährt, (b) was wäre daraus resultiert, wenn das Bundesverfassungericht dem Bundesverwaltungsgericht gefolgt wäre, und (c) was hat nun das Bundesverfassungsgericht für Recht befunden. Wenn man sich diese Tabelle anschauen wird, erübrigt sich jede weitere Diskussion, ob eine Alimentation in Deutschland nicht verfassungkonform ist. Denn zwar stand Berlin 2009 bis 2015 ganz am Ende der Alimentationshöhe - aber die Unterschiede zum Bund und zu den anderen Ländern waren zwar groß, aber nicht so gewaltig wie das, was das Bundesverfassungsgericht jetzt beschlossen hat.

Spid:
Das klingt erfreulich. Dann hoffe ich mal, daß Bundesbeamte und Soldaten möglichst zahlreich Widerspruch einlegen und damit Druck hinsichtlich einer zügigen Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands aufbauen.

was_guckst_du:
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-begruesst-den-vom-bundesverfassungsgericht-veroeffentlichten-beschluss-zur-alimentation-von-kinderreichen-richtern-und-staatsanwaelten/

...also Richter/Staatsanwälte mit mindestens 3 Kindern...legt Widerspruch ein...

...alle Anderen, wartet ab...

was_guckst_du:
...und noch einmal...die Suppe ist bei Weitem nicht so heiss, wie sie hier von SwenT. und ChrisDus am köcheln gehalten wird...

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