Wenn man sich anschaut, was sich mittlerweile an Problemen, Ungenauigkeiten und Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit dem Thema Alimentation angehäuft hat, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die bisherigen "kleinen Änderungen hier und da" verschiedener Landesregierungen nicht ausreichen.
Benötigt wird eine umfassende Besoldungsreform.
Diese kann jedoch m. E. - da anders nicht finanzierbar und einem politischen Selbstmord gleichbedeutend - nur darin bestehen, ganz feste am Alimentationsprinzip zu rütteln und die Beamten (ob "Neu" und "Bestand" wäre zu regeln) in das System des TVöD / TV-L zu überführen, einschließlich GKV und RV.
Ja, ich weiß, ich äußerte dies bereits
Ganz feste an dem Alimentationsprinzip zu rütteln bedeutet nichts anderes als die Abschaffung des Berufsbeamtentums.
Dabei stellt sich die Frage, ob eine Abschaffung des Berufsbeamtentums überhaupt möglich ist, weil die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG auf Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verweist, der die Gewaltentrennung und damit konsequenterweise auch den Bestand der vollziehenden Gewalt und in Art. 20 Abs. 3 GG das Gesetzmäßigkeitsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip auf Dauer garantiert.
Die verfassungsänderungsfesten Prinzipien „Rechtsstaat“ und „Sozialstaat“ bedingen, dass ein Dienstrechtssystem besteht, das diese Prinzipien sichert und seine Amtswalter so schützt, wie dies das Beamtensystem tut. Nimmt man das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip ernst, so wird man nicht umhin können, das Beamtensystem als Institution dem Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 20 GG unterzuordnen.
Soweit es die Aussage betrifft, dass wir dringend eine Besoldungsreform benötigen, bin ich ganz bei Dir.
Auch eine Aufnahme in die gKV scheint möglich. Allerdings garantiert das Alimentationsprinzip eine "Netto" Alimentation, so dass die Bezüge entsprechend brutto steigen müssten.
Auch kann sich der Gesetzgeber der gRV bedienen, allerdings müssten während der Einzahlung auch die Bruttobezüge entsprechend steigen und während der Auszahlung müsste der Dienstherr Mittel für eine zusätzliche, betriebliche Altersvorsoge aufbringen, die die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und der bisherigen Versorgung "Netto" ausgleicht.
Da reden wir dann über Brutto etwa 40 % Erhöhung für die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Sozialversicherung plus weiteren 8 - 10 % Umlage/Rücklage für eine betriebliche Altersvorsorge.
Das wäre dann sicherlich unfinanzierbar und auch politisch kaum zu erklären.