Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1565820 times)

NvB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5595 am: 16.01.2024 15:43 »
Bezüglich NRW:

Die Haushaltssitzung kann man im Stream nachschauen:

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video/ruckblick-live-stream.html?kid=ba22c245-dd63-4cd2-9d2f-34a52abe7e77

Hier geht es um einen FDP Antrag, wie mit den 85000 Widersprüchen aus 2023 umgegangen werden soll.

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5596 am: 16.01.2024 15:44 »
Zumindest tut sich beim DRB-NRW etwas in Richtung Musterklagen:
Der DRB NRW wird – unabhängig vom Antrag der FDP – Musterklagen wegen der
wahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit der Besoldung, insbesondere ab dem Jahr
2022, unterstützen.

(https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-619.pdf)


Sollte doch heute besprochen werden, oder?
Kennt jemand den den Sachstand?

simon1979

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5597 am: 16.01.2024 15:55 »
Ich denke, ich habe es hier schon einmal gelesen, finde aber leider den Eintrag nicht mehr...

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?

Ich denke, so einfach ist dass nicht! Es kommt doch auch immer auf den Wohnsitz an. Von daher geht doch der Ortszuschlag in Bayern zumindest in die richtige Richtung?

Welche "Zuschüsse" gibt es für die o.g. Familie noch? Habe, neben den Wohnkosten, auch was von "Teilhabe am öffentlichen Leben" gelesen. Dazu verdienen darf man auch noch etwas?

Ich bin fachlich in einer ganz anderen Richtung tätig. Evtl. könnte sich jemand die Mühe machen, und dies nochmals kurz zusammen schreiben?

Dies würde mir und vielleicht vielen Lesern bei der Argumentation mit Kollegen helfen die mich immer fragen: Von was müssen wir denn 15% entfernt sein??

Nach der aktuellen Regelsatztabelle im SGB II erhalten
die Eltern je 506,- €,
bei den Kindern ist es abhängig vom Alter,
0- 6 Jahre 357,00 €,
6- 14 Jahre 390,00 € und
14- 18 Jahre 471,00 €.

Hinzu kommt noch der ortsabhängige angemessene Bedarf für Unterkunft und Heizung.

In meinem Bereich wären das bei einer vierköpfigen Familie eine Wohnung mit 90 qm und einer Nettokaltmiete von max. 760,00 €. Hinzu kommen noch max. Heizkosten in Hohe von mtl. 202,50 €.

Das macht eine Gesamtmiete von max. 962,50 € mtl. was wir als Bedarf anerkennen dürfen.

Mit den Bezug von Sozialleistungen / Transferleistungen wie SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. eröffnet sich auch der Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hier erhält man für den Schulbedarf aktuell einmalig 130 € im August und 65 € im Februar.

Dazu kann man noch die Kostenübernahme für das Mittagessen im Hort / Ganztagesbetreuung beantragen, dass in der Regel in vollen Umfang übernommen wird.

15 € mtl. stehen für den Bereich der Teilhabe zur Verfügung (Vereinsmitgliedschaft z.B.)

Schulausflüge (eintägig oder mehrtägig) werden auf Antrag in vollem Umfang übernommen.

Aus all diesen Leistungen kann man einen Bezug von Sozialleistungen für ein Jahr errechnen und das dann durch 12 teilen.
Das sollte dann in etwa die Basis darstellen, dass für die 15 % als Ausgangspunkt genommen werden muss.


Taigawolf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5598 am: 16.01.2024 16:59 »
Ich denke, ich habe es hier schon einmal gelesen, finde aber leider den Eintrag nicht mehr...

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?

Ich denke, so einfach ist dass nicht! Es kommt doch auch immer auf den Wohnsitz an. Von daher geht doch der Ortszuschlag in Bayern zumindest in die richtige Richtung?

Welche "Zuschüsse" gibt es für die o.g. Familie noch? Habe, neben den Wohnkosten, auch was von "Teilhabe am öffentlichen Leben" gelesen. Dazu verdienen darf man auch noch etwas?

Ich bin fachlich in einer ganz anderen Richtung tätig. Evtl. könnte sich jemand die Mühe machen, und dies nochmals kurz zusammen schreiben?

Dies würde mir und vielleicht vielen Lesern bei der Argumentation mit Kollegen helfen die mich immer fragen: Von was müssen wir denn 15% entfernt sein??

Nach der aktuellen Regelsatztabelle im SGB II erhalten
die Eltern je 506,- €,
bei den Kindern ist es abhängig vom Alter,
0- 6 Jahre 357,00 €,
6- 14 Jahre 390,00 € und
14- 18 Jahre 471,00 €.

Hinzu kommt noch der ortsabhängige angemessene Bedarf für Unterkunft und Heizung.

In meinem Bereich wären das bei einer vierköpfigen Familie eine Wohnung mit 90 qm und einer Nettokaltmiete von max. 760,00 €. Hinzu kommen noch max. Heizkosten in Hohe von mtl. 202,50 €.

Das macht eine Gesamtmiete von max. 962,50 € mtl. was wir als Bedarf anerkennen dürfen.

Mit den Bezug von Sozialleistungen / Transferleistungen wie SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. eröffnet sich auch der Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hier erhält man für den Schulbedarf aktuell einmalig 130 € im August und 65 € im Februar.

Dazu kann man noch die Kostenübernahme für das Mittagessen im Hort / Ganztagesbetreuung beantragen, dass in der Regel in vollen Umfang übernommen wird.

15 € mtl. stehen für den Bereich der Teilhabe zur Verfügung (Vereinsmitgliedschaft z.B.)

Schulausflüge (eintägig oder mehrtägig) werden auf Antrag in vollem Umfang übernommen.

Aus all diesen Leistungen kann man einen Bezug von Sozialleistungen für ein Jahr errechnen und das dann durch 12 teilen.
Das sollte dann in etwa die Basis darstellen, dass für die 15 % als Ausgangspunkt genommen werden muss.

Ich lande in der Beispielrechnung und bei angenommenen 600 € monatlich Kindergartengebühren für 2 Kinder bei 3062,75 € monatlich netto. Und das noch ohne Übernahme von Schulausflügen und einem konservativen Ansatz von 5 € pro Essen und 4 Tagen.

Wohngeld und Kinderzuschlag sind da noch gar nicht eingerechnet.

Wenn ich das jetzt auf die beispielhaften 2 Kinder mit 600 € Gebühren umlege, dann müsste eine berufstätige Familie alleine 711,25 € pro Monat für die Kinderbetreuung ohne Schulausflüge hinblättern. Inklusive gleicher Miete sind das 1673,75 € im Monat nur für Kinderbetreuung und Wohnen.

Wenn ich sehe, dass jemand aus meinem näheren Umfeld als ausgebildete Fachkraft 2200 € brutto bei 39,5h verdient, dann stellt sich die Frage, ob sich das wirklich lohnt. Wenn sie am Ende mit 1600,27 € netto bei Steuerklasse 4 rausläuft, dann würde ich mir das zweimal überlegen. Wenn man dann noch zusätzlich sieht, dass man als Bürgergeldler noch 506 € als Bedarf on top bekommt, dann ist man besser dran wie meine Bekannte. Die viele Freizeit kann dann plötzlich ganz anders genutzt werden.
« Last Edit: 16.01.2024 17:12 von Taigawolf »

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5599 am: 16.01.2024 17:52 »
Ich denke, ich habe es hier schon einmal gelesen, finde aber leider den Eintrag nicht mehr...

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?

Ich denke, so einfach ist dass nicht! Es kommt doch auch immer auf den Wohnsitz an. Von daher geht doch der Ortszuschlag in Bayern zumindest in die richtige Richtung?

Welche "Zuschüsse" gibt es für die o.g. Familie noch? Habe, neben den Wohnkosten, auch was von "Teilhabe am öffentlichen Leben" gelesen. Dazu verdienen darf man auch noch etwas?

Ich bin fachlich in einer ganz anderen Richtung tätig. Evtl. könnte sich jemand die Mühe machen, und dies nochmals kurz zusammen schreiben?

Dies würde mir und vielleicht vielen Lesern bei der Argumentation mit Kollegen helfen die mich immer fragen: Von was müssen wir denn 15% entfernt sein??

Nach der aktuellen Regelsatztabelle im SGB II erhalten
die Eltern je 506,- €,
bei den Kindern ist es abhängig vom Alter,
0- 6 Jahre 357,00 €,
6- 14 Jahre 390,00 € und
14- 18 Jahre 471,00 €.

Hinzu kommt noch der ortsabhängige angemessene Bedarf für Unterkunft und Heizung.

In meinem Bereich wären das bei einer vierköpfigen Familie eine Wohnung mit 90 qm und einer Nettokaltmiete von max. 760,00 €. Hinzu kommen noch max. Heizkosten in Hohe von mtl. 202,50 €.

Das macht eine Gesamtmiete von max. 962,50 € mtl. was wir als Bedarf anerkennen dürfen.

Mit den Bezug von Sozialleistungen / Transferleistungen wie SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. eröffnet sich auch der Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hier erhält man für den Schulbedarf aktuell einmalig 130 € im August und 65 € im Februar.

Dazu kann man noch die Kostenübernahme für das Mittagessen im Hort / Ganztagesbetreuung beantragen, dass in der Regel in vollen Umfang übernommen wird.

15 € mtl. stehen für den Bereich der Teilhabe zur Verfügung (Vereinsmitgliedschaft z.B.)

Schulausflüge (eintägig oder mehrtägig) werden auf Antrag in vollem Umfang übernommen.

Aus all diesen Leistungen kann man einen Bezug von Sozialleistungen für ein Jahr errechnen und das dann durch 12 teilen.
Das sollte dann in etwa die Basis darstellen, dass für die 15 % als Ausgangspunkt genommen werden muss.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag und Kosten für die Krankenversicherung für 4 Personen kommen noch hinzu.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5600 am: 16.01.2024 18:08 »
Der Bayer. Richterverein kam bei einer Berechnung am 02.11.2022  auf 35.815,80 € im Jahr für eine 4-köpfige Bürgergeldfamilie, davon Regelsätze 17.298,72 €, zzgl. Wohnkosten + 14.454,00 €, zzgl. Heizkosten + 1.443,48 €, zzgl. Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) + 1.062,24 €, zzgl. staatlicherseits gewährte Leistungen zu vergünstigtem Sozialtarif + 1.557,36 €.
Seit dem sind alle Beträge gestiegen.

Beispiel Einkommensfreibeträge Bürgergeld 2024
Verdient eine Vater oder eine Mutter 1500 Euro brutto, so kann er oder sie folgende Einkommensfreibeträge anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes behalten:
100 Euro: Grundfreibetrag
84 Euro: 20 Prozent Freibetrag von Einkommen 100 Euro bis 520 Euro
144 Euro: 30 Prozent Freibetrag von Einkommen 520 Euro bis 1000 Euro
50 Euro: 10 Prozent Freibetrag von Einkommen 1000 bis 1500 Euro
    378 Euro: Summe der Einkommensfreibeträge 2024 bei Bürgergeld Bezug

nevarro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5601 am: 16.01.2024 21:47 »

Ein Hartzer bleibt ein Hartzer und wird auch nicht zum Einhorn, selbst wenn man ihn so nennt.

Manchmal kann man sich nur schämen, Teil dieses Forums zu sein. Welche Menschen in diesem Land als Staatsdiener wirken dürfen, ist schon erschreckend. Insbesondere, da wir Teil eines Systems sind, durch das uns große Teile unserer Gesellschaft bei genauerem Blick auf Alimentation und Besoldungshöhe nicht so weit weg von Transferleistungsbeziehern sehen (oder geht es genau um dieses Trauma?). Während man vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen auf Menschen herabsieht, die Bürgergeld empfangen, weil man nur aufgrund des Beamtenstatus niemals zu eben diesen gehören wird. Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der „Sozialschmarotzer“ finden zu können. Aber gut, es gibt ja auch studierte und promovierte Mediziner, die an die Wirksamkeit von Homöopathie glauben.
Und jetzt ab zur nächsten Bauerndemo und dem Chrissi mit Fanplakaten zujubeln.
« Last Edit: 16.01.2024 22:00 von nevarro »

Taigawolf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5602 am: 16.01.2024 23:00 »

Ein Hartzer bleibt ein Hartzer und wird auch nicht zum Einhorn, selbst wenn man ihn so nennt.

Manchmal kann man sich nur schämen, Teil dieses Forums zu sein. Welche Menschen in diesem Land als Staatsdiener wirken dürfen, ist schon erschreckend. Insbesondere, da wir Teil eines Systems sind, durch das uns große Teile unserer Gesellschaft bei genauerem Blick auf Alimentation und Besoldungshöhe nicht so weit weg von Transferleistungsbeziehern sehen (oder geht es genau um dieses Trauma?). Während man vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen auf Menschen herabsieht, die Bürgergeld empfangen, weil man nur aufgrund des Beamtenstatus niemals zu eben diesen gehören wird. Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der „Sozialschmarotzer“ finden zu können. Aber gut, es gibt ja auch studierte und promovierte Mediziner, die an die Wirksamkeit von Homöopathie glauben.
Und jetzt ab zur nächsten Bauerndemo und dem Chrissi mit Fanplakaten zujubeln.

Ich verstehe die grundsätzliche Kritik und zumindest ich sehe Bürgergeldler nicht per se als Bürger zweiter Klasse. Theoretisch kann das jeden erwischen.

Aber es ist doch aus meiner Sicht fragwürdig, warum wie in meinem Beispiel dargestellt ein Bürgergeldler mehr Geld und auch deutlich mehr Freizeit zur Verfügung hat als eine ausgebildete Fachkraft. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Weiterhin werden inzwischen seit Jahrzehnten unteralimemtierte Beamte polemisch auf die Möglichkeit des Wohngeldbezugs verwiesen. Auch das kann erstens nicht im Sinne des Erfinders sein und zweitens ist es einfach -auch nach der Rechtssprechung- verfassungswidrig. Trotzdem wird es getan. Ich vermisse den medialen Aufschrei darüber.

Beim Bürgergeld wird politisch bequem gerne das BVerfG als Begründung bemüht, bei dem Beamten interessiert das niemanden.

Ein Hochschulabschluss sollte nicht zur Polemik verleiten, aber dennoch darf er in einer Leistungsgesellschaft und einer Verfassungswahrheit, die eine amtsangemessene Besoldung verlangt, dazu führen, dass eine Bezahlung über der eines Bürgergeldlers gefordert wird.

Wenn auch polemisch, so bleibt es trotzdem die Wahrheit.  Vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen kann heutzutage wohl keine Rede mehr sein, eher im Gegenteil.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5603 am: 17.01.2024 06:43 »

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5604 am: 17.01.2024 07:02 »
Bürgergeld, ein ganz schwieriges Thema. Ich bin persönlich aber froh, dass die CDU das Thema auf der Agenda hat ("Heidelberger Erklärung").

Aber: Gebühren für Kita etc. sind oft nach Satzung an das Einkommen gekoppelt. 600,- € für 2 Kinder sind sicherlich eher im mittleren Bereich, mit Tendenz nach oben, einzuordnen, jedenfalls für eine Bürgergeld-Vergleichs-Berechnung hier nicht passend..

...und bei angenommenen 600 € monatlich Kindergartengebühren...

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5605 am: 17.01.2024 07:06 »

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Vielleicht macht es mal Sinn hier eine Excel zu erstellen, in der zwar die Parameter mit Rechtsgrundlage drin stehen, in der jeder aber seine individuellen Beträge eintragen kann. Ich könnte so etwas machen, benötige dann aber mal eine Auflistung solcher Bestandteile die zur Berechnung herangezogen werden sollen.

SwenTanortsch

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« Antwort #5606 am: 17.01.2024 07:12 »
Das ist eine gute Idee, HansGeorg, sobald ich Zeit dafür finde, sende ich Dir mal entsprechende Daten zu und stelle hier die zu beachtenden Grundlagen dar.

untersterDienst

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5607 am: 17.01.2024 07:14 »

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Müsste Bayern sein.

Auf den vorherigen Seiten ist immer von den Rechtskreisen die Rede. Bayern ist da nie genannt. Aber auch für Bayern wäre eine solche Berechnung aus Deiner geschätzten Sicht sehr wertvoll, da sich dieser Rechtskreis gerne als besonders guter Besolder darstellt. In absoluten Zahlen, ok, jedoch wenn man die Lebenserhaltungskosten sieht... puh.

Herzlichen Dank

SwenTanortsch

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« Antwort #5608 am: 17.01.2024 07:44 »
Für Bayern habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, bereits entsprechende Berechnungen in der Vergangenheit aufgestellt, und zwar auf der Seite der Bundesbeamten - ich glaube, PolareuD hat sie dort in den "Sammelthread Amtsangemessene Alimentation" eingestellt.

Floki

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« Antwort #5609 am: 17.01.2024 07:47 »
Während man vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen auf Menschen herabsieht, die Bürgergeld empfangen, weil man nur aufgrund des Beamtenstatus niemals zu eben diesen gehören wird.

Welches Ross? Eher wird man von den Hartzis ausgelacht, welche im Familienverbund mehr haben, als eine A8 oder A9 Beamtenfamilie. Plus den Zugang zu verbilligten Lebensmitteln und die Möglichkeiten der Schwarzarbeit.

Die Möglichkeit zur Schwarzarbeit hast Du doch auch ? :D