Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1567394 times)

untersterDienst

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5610 am: 17.01.2024 08:31 »
Danke für den Hinweis Swen, dann such ich da mal. Bin ja noch nicht so lange dabei.

Allgäuer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5611 am: 17.01.2024 09:14 »
Erstmal allen vielen Dank für die vielen Antworten!!

@lotsch BRV!! da hätte ich auch selbst drauf kommen können!


Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Rechtskreis ist tatsächlich Bayern. Ich werde die Berechnung suchen, vielen Dank!

Edit: Gefunden!!  ;)

nevarro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5612 am: 17.01.2024 09:37 »
@Taigawolf:

Die Problematik kann man natürlich ansprechen. Warum sich aber die Gesamtgesellschaft von Union/FDP und der Springer-/Burda-Presse immer wieder dazu verleiten lässt, nach unten zu treten, verstehe ich nicht. Also ich verstehe es schon, denn es ist sehr einfach. Politik und Arbeitgeber/Dienstherren reiben sich jedenfalls die Hände, weil das eigentliche Problem, nämlich die Reallohnentwicklung in Deutschland entlang einer stark gestiegenen Produktivität komplett aus den Augen verloren wird.

Transferleistungen wie das ALG II oder das Bürgergeld sind dafür da, dass Menschen nicht in Armut verfallen, wenn sie ihren Job verlieren und keinen Anspruch auf ALG I (mehr) haben. Ich bin froh, dass wir keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo ganze Familien in komplette Armut rutschen, ihre Kinder nicht zum Arzt können und diese vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen (Klassenfahrten, ...) werden.

Wieso werden die <3% der Verweigerer den anderen >97% der Transferleistungsbeziehern angelastet und hier pauschalisierend alle als "Hartzer" und "Hartzis" bezeichnet? Das sind ganz bewusst diskriminierende Bezeichnungen für diese Menschen. Wenn man selber nie in dem System steckte (Idealfall Lehrer: Schule -> Uni -> Schule (ausgesorgt), hat man zwei Optionen, um die eigene Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren:

1. Informieren und dann mit ehrlichen Zahlen (s.o.) argumentieren.
2. Finger stillhalten.

"Der Horst, also der Bruder des Bekannten meines Arbeitskollegen, der drückt sich schon seit zehn Jahren vor den Maßnahmen der Arbeitsagentur" ist ein Annekdötchen und keine Argumentationsgrundlage. Und auch die BILD bildet nicht.

@Bastel:

Manche Menschen schaffen es, sich unter der untersten Schublade in noch mehr Schubladen selbst vorzufinden. Von der Tafel als "Zugang zu verbilligten Lebensmitteln" zu sprechen und dann so zu tun, als wäre Schwarzarbeit ein Monopol von Leistungsbeziehern (versuch dich doch selbst mal dran, wenn das so attraktiv ist) zeigt, dass Du Dich von der Realität komplett losgelöst hast. Ich weiß nicht, in welcher Besoldungsstufe Du bist, aber LehrerBW, der in BW mindestens mit A12 nach Hause geht, hat wohl wirklich keinen Grund zum Neid.

Es geht doch wie immer gar nicht um gesamtgesellschaftliche Probleme oder um Gerechtigkeit. Und wie viele A6er sind hier wirklich bei den lauten Hetzern dabei? Seien wir doch ehrlich: es geht darum, dass die Grundsicherung eine Relevanz für die Alimentation von Beamten hat und dass das Abstandsgebot das Wichtige für o.g. Menschen sicherstellt: "mehr Kohle". Ich freue mich natürlich auch über eine Besoldungserhöhung, wieso auch nicht. Woher bei mir jetzt aber der Wunsch kommen sollte, auf oben diskutierte Menschen herabzuschauen und sie herabzuwürdigen, wird mir nicht klar. Was mir klar wird, sind die emotionalen Schwierigkeiten, die dazu verleiten: die Dienstherren drücken sich erfolgreich um die amtsangemessene Alimentation und man ist trotz rechtlichem Anspruch darauf als kleiner Beamter ziemlich machtlos. Das verleitet dazu, sich an Anderen abzuarbeiten. Es bleibt aber leider billig und falsch.

Hier wird ja oft auf rechtlichen Paragraphen herumgeritten. Ich möchte insbesondere Beamtinnen und Beamte an Artikel 1 des Grundgesetzes erinnern, neben § 130 StGB.

simon1979

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5613 am: 17.01.2024 10:07 »
Ich denke, ich habe es hier schon einmal gelesen, finde aber leider den Eintrag nicht mehr...

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?

Ich denke, so einfach ist dass nicht! Es kommt doch auch immer auf den Wohnsitz an. Von daher geht doch der Ortszuschlag in Bayern zumindest in die richtige Richtung?

Welche "Zuschüsse" gibt es für die o.g. Familie noch? Habe, neben den Wohnkosten, auch was von "Teilhabe am öffentlichen Leben" gelesen. Dazu verdienen darf man auch noch etwas?

Ich bin fachlich in einer ganz anderen Richtung tätig. Evtl. könnte sich jemand die Mühe machen, und dies nochmals kurz zusammen schreiben?

Dies würde mir und vielleicht vielen Lesern bei der Argumentation mit Kollegen helfen die mich immer fragen: Von was müssen wir denn 15% entfernt sein??

Nach der aktuellen Regelsatztabelle im SGB II erhalten
die Eltern je 506,- €,
bei den Kindern ist es abhängig vom Alter,
0- 6 Jahre 357,00 €,
6- 14 Jahre 390,00 € und
14- 18 Jahre 471,00 €.

Hinzu kommt noch der ortsabhängige angemessene Bedarf für Unterkunft und Heizung.

In meinem Bereich wären das bei einer vierköpfigen Familie eine Wohnung mit 90 qm und einer Nettokaltmiete von max. 760,00 €. Hinzu kommen noch max. Heizkosten in Hohe von mtl. 202,50 €.

Das macht eine Gesamtmiete von max. 962,50 € mtl. was wir als Bedarf anerkennen dürfen.

Mit den Bezug von Sozialleistungen / Transferleistungen wie SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. eröffnet sich auch der Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hier erhält man für den Schulbedarf aktuell einmalig 130 € im August und 65 € im Februar.

Dazu kann man noch die Kostenübernahme für das Mittagessen im Hort / Ganztagesbetreuung beantragen, dass in der Regel in vollen Umfang übernommen wird.

15 € mtl. stehen für den Bereich der Teilhabe zur Verfügung (Vereinsmitgliedschaft z.B.)

Schulausflüge (eintägig oder mehrtägig) werden auf Antrag in vollem Umfang übernommen.

Aus all diesen Leistungen kann man einen Bezug von Sozialleistungen für ein Jahr errechnen und das dann durch 12 teilen.
Das sollte dann in etwa die Basis darstellen, dass für die 15 % als Ausgangspunkt genommen werden muss.

...

Wohngeld und Kinderzuschlag sind da noch gar nicht eingerechnet.
...

Wohngeld und Kinderzuschlag erhältst du als SGB II Leistungsbezieher auch nicht.
Man erhält zwar Kindergeld von der Familienkasse, was aber in voller Höher auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden.

Wohngeld (Mietwohnung), Lastenzuschuss (Wohneigentum) und Kinderzuschlag erhalten nur Erwerbstätige mit nicht ausreichenden Einkommen.

Deswegen ja auch der Hinweis in den letzten Tarifverhandlungen seitens der AG, dass Beamte doch bitte Wohngeld beantragen sollen, wenn das Einkommen nicht reicht.

Grundsätzlich ist es für Beamte im mD durchaus möglich Wohngeld/ Lastenzuschuss oder Kinderzuschlag zu erhalten. Damit hat man dann auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Ich würde also jeden Beamten, der nach A6/ A7 oder niedriger besoldet wird und Familie hat, sich darüber zu informieren.

nevarro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5614 am: 17.01.2024 10:08 »
§ 130 StGB.

 ;D ;D ;D ;D

Dein Post-Counter führt bei mir jedenfalls nicht mehr zu Verwunderung. Liegt das etwa an der vielen Freizeit, auf die Transferleistungsbezieher hier angeblich ein Monopol haben?

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5615 am: 17.01.2024 12:47 »
Erstmal allen vielen Dank für die vielen Antworten!!

@lotsch BRV!! da hätte ich auch selbst drauf kommen können!


Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Rechtskreis ist tatsächlich Bayern. Ich werde die Berechnung suchen, vielen Dank!

Edit: Gefunden!!  ;)

Dürfte Netto jetzt ungefähr wie in Hamburg sein, sprich 4400€ Netto

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5616 am: 17.01.2024 16:37 »
Wenn ich es schaffe, setze ich mich morgen mal entsprechende Berechnungen.

ChRosFw

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5617 am: 17.01.2024 16:55 »
Was mich irritiert:

Das unterschiedliche Maß, mit dem hier offensichtlich gemessen wird.

Wenn man sich selbst auf seine verfassungsmässigen Rechte als Beamter beruft, so sollte das auch für alle anderen gelten. Es gibt nämlich nicht nur Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation, sondern auch Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum.

Und ganz sachlich betrachtet: Man sitzt hier im gemeinsamen Boot, und zwar was die Ignoranz der Politik gegenüber den verfassungsrechtlichen Anforderungen angeht.

Die Diskussion über die Erhöhung des Bürgergeldes ("Arbeit muss sich lohnen") bespielt das gleiche Feld wie die Diskussion über die Amtsangemessene Alimentation. Die Politik weigert sich schlichtweg, klare verfassungsrechtliche Vorgaben umzusetzen.




Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5618 am: 17.01.2024 17:02 »
Ich glaube allerdings nicht, dass das BverG gesagt hat, dass Harzer 4000 netto bekommen sollen mit 2 Kindern in HH, oder dass es ein 40K Schonvermögen gibt, angebotene Jobs abgelehnt werden können usw.

Wenn ich durch das Anstandsgebot irgendwann hoffentlich proftiere, freue ich mich sehr. Aber diese Sozialstaatauswüchse können nicht förderlich sein für Deutschland langfristig. Die Hemmschwelle, wieder zu arbeiten, ist einfach viel zu gross aktuell. Zur Not wird, wie von der CDU vorgeschlagen, die Verfassung eben geändert diesbezüglich. Dann noch das Thema,
dass frisch zugewanderte Bürger überhaupt in den Genuss dieses fast schon bedingungslosen Grundeinkommens kommen können… Manchmal stelle ich mir vor, wenn ich wieder in London oder NY bin, was man mir dort sagen würde wenn ich 1. einfach so dort bleiben will und 2. mir das noch schön bezahlen lassen möchte 🤣

Manchen würde ein härterer Aufprall guttun.

ChRosFw

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5619 am: 17.01.2024 17:18 »
Vom Anstandsgebot würden hier viele profitieren.

Man muss bei diesen imposanten Zahlen auch berücksichtigen, dass der Staat hierzu auch im Wesentlichen selbst beigetragen hat.

Einen großen Teil macht nämlich der Faktor Wohnen und Heizen aus. Wenn durch immer striktere Bauvorschriften, den nahezu kompletten Rückzug des Staates aus dem sozialen Wohnungsbau etc., etc., etc. die Wohnkosten immer weiter steigen, dann sind die Kosten nun einmal so wie sie sind.


nevarro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5620 am: 17.01.2024 17:44 »
Vom Anstandsgebot würden hier viele profitieren.

Das ist für mich der Satz der Woche. Vielen Dank dafür, insbesondere aber an "A13 für alle" Top-Neider Reisinger für die 1a Vorlage.

Man könnte fast vermuten, dass ohne das sichere Beamtenmäntelchen auch hier der ein oder andere in die Lage kommen könnte, seinen Job für längere Zeit zu verlieren.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5621 am: 17.01.2024 22:26 »
[Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der „Sozialschmarotzer“ finden zu können.

Es ging um Leistungen die Sozialhilfeempfänger oder Hartzer bekommen. Worauf ich sagte, dass die Betreuungskosten für zwei Kinder bei mir knapp 600€ betragen während es für Hartzer inklusive ist. Damit meinte ich, dass auch solche Leistungen bei der amtsangemessenen Besoldung mitgerechnet werden müssen wenn das Bürgergeldniveau für eine Familie mit 2 Kindern zugrunde gelegt wird..
Mit keinem Wort habe ich gegen Hartzer gehetzt, polemisiert oder sonst was gesagt noch den obigen genannten Fakt bewertet.
Das hast inhaltsfremd alleine du getan🤷‍♂️
« Last Edit: 17.01.2024 22:36 von LehrerBW »

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5622 am: 18.01.2024 07:12 »
[Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der „Sozialschmarotzer“ finden zu können.

Es ging um Leistungen die Sozialhilfeempfänger oder Hartzer bekommen. Worauf ich sagte, dass die Betreuungskosten für zwei Kinder bei mir knapp 600€ betragen während es für Hartzer inklusive ist. Damit meinte ich, dass auch solche Leistungen bei der amtsangemessenen Besoldung mitgerechnet werden müssen wenn das Bürgergeldniveau für eine Familie mit 2 Kindern zugrunde gelegt wird..
Mit keinem Wort habe ich gegen Hartzer gehetzt, polemisiert oder sonst was gesagt noch den obigen genannten Fakt bewertet.
Das hast inhaltsfremd alleine du getan🤷‍♂️

Die leider schon im Ansatz abwertende Bezeichnung der Hilfeempfänger als "Hartzer" ist das Problem. Den Rest stellt, glaube ich, niemand in Abrede.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5623 am: 25.01.2024 13:38 »
Neueingang des Monats November: "Übermäßige und existenzbedrohende Abzüge durch das Verfahren der Nachversicherung seien verfassungswidrig. "? ...der erste Senat hat zu entscheiden (in 'angekündigt kurzer Zeit'). Bleibt es wie bisher oder wird nur am Versorgungsausleich 'konzentriert gebraut' oder sogar an der Systematik der Nachversicherung aus dem Dienst scheidender Beamter? Wird es die Endsechzigerin in Bayern noch zu Lebzeiten erfahren?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-28646

Wieviel Rosenkriege bauen darauf noch auf?: "Schatz, ich hab Dich satt, und ausreichend Pfründe deiner Versorgung miterworben." "Wenn Du Schatzjäger(in) dich scheiden lässt, ist mir alles egal und lasse mich irgendwann nachversichern...damit für dich die Schatztruhe statt prall gefüllt nur noch existenzbedrohend leer ist."
« Last Edit: 25.01.2024 13:53 von A9A10A11A12A13 »

Heiliger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5624 am: 27.01.2024 18:11 »
Hallo in die Runde,
Hallo,
in NRW wurden ja an alle Widerspruchführer bezüglich Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und Urlaubsgeld ablehnende Bescheide für die Jahre 2003 bis 2015 gesandt.
Ich habe meine förmlichen Zustellungen heute erhalten.
Es bleibt leider - will man sich dagegen wehren - jetzt nur noch die Klage.
Ich würde daher gerne einmal nachfragen, wie ihr (euer Sachverstand) die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage einschätzt.
Aufgrund des Austausches könnte ich dann auch ersehen, ob ich den Klageweg beschreiten sollte oder nicht.
Sollte ich abschließend entscheiden, den Klageweg zu bestreiten, wäre ich dann weiterhin für Formulierungshilfen inhaltlicher Art dankbar.

Ich hatte dieses auch nochmal als eigenständiges Thema aufgemacht....denke aber,.es wäre hier auch gut aufgehoben...