==> Schreiben der Gewerkschaft:
"Moin zusammen,
ich möchte Euch heute über eine Mitteilung des DGB aus dem Finanzministerium informieren, um gewissermaßen rechtlich vor die Lage zu kommen:
Nach Auskunft des Finanzministeriums liegen dort noch ca. 900.000 (!) Altwidersprüche zum Thema Sonderzahlungsgesetz, die jetzt abschlägig beschieden werden sollen.
Offensichtlich war man vorher dort wohl technisch nicht in der Lage, so viele Widersprüche in einem Massenverfahren abzulehnen.
Nach der uns vorliegenden Mitteilung könnte der Versand der Bescheide ab dem 15.01.2024 starten, sodass Euch diese in den nächsten Tage auf dem Postweg erreichen könnten.
Ganz wichtig ist, dass dies nicht die aktuellen Widersprüche um die verfassungskonforme Alimentation betrifft.
Hier geht es um die wirklich lange zurückliegenden, Widersprüche ausschließlich um das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Erst später ging es in den jährlichen Widersprüchen auch um die allgemeine Alimentation.
Zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Sonderzahlungsgesetz NRW nicht verfassungswidrig ist.
Die Rechtslage ist daher also insofern eindeutig und die Verfahren sind nicht mehr erfolgsversprechend.
Weil also keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr bestehen, ist gegen die Ablehnung der Widersprüche zum Sonderzahlungsgesetz aus unserer Sicht nichts einzuwenden.
Insbesondere raten wir nicht zu weiteren Rechtsmitteln.
Wir bitten euch zu prüfen, ob wirklich nur das Sonderzahlungsgesetz im Widerspruch genannt wurde. Sofern sich die Formulierung auch auf die allgemeine Alimentation bezieht,
kann man mit der Ablehnung unter Umständen nicht einverstanden sein.
Dann übersendet uns bitte Widerspruch und Ablehnungsbescheid und wir stimmen das weitere Vorgehen mit euch ab.
Wir hoffen, diese Infos waren für euch verständlich. Falls nicht, oder sofern Ihr Rückfragen habt, sprecht uns jederzeit gerne an."