Der ö.D. (ob Beamter oder Angestellter) hängt der priv. Wirtschaft in Sachen Bezahlung hinterher, die Begründung sollte jeder kennen.
Aber erst ab dem "gehobenen Dienst" (A9/E9x) würde ich mal sagen, zumindest zeigen das die entsprechenden Studien!
Allerdings wurden diese Gründe die gut letzten 25 Jahre in Anzahl und Wertigkeit massiv reduziert, im Gegenzug die Bezahlung nicht angepasst. Ich behaupte, der einzige noch greifbare Vorteil ist die sog. Unkündbarkeit eines Beamten, welcher ja bei einem Jahr auf Bewährung wg. einer Straftat per Gesetz pulverisiert ist (Verhältnismässigkeit?).
Ja, das stimmt, fieses Restrisiko. Aber ich kennen keinen Fall der nicht verhältnismäßig war, da nutzen die Richter durchaus ihre Möglichkeiten.
Spitzenmässige Alterseinkünfte? Nein, jede vergleichbare(!) Tätigkeit in Dauer, Art, Bildungsvoraussetzung und Grösse des Betriebes (Betriebsrente) führt z.T. jetzt schon zu mehr "Rente" im Vergleich zu einem Beamten bis etwa A8/Endstufe (40 Jahre Vollzeit vorausgestzt).
Großer Unsinn
der Tarifbeschäftigte, der Lebenslang in seiner EndEntgeltgruppe verbracht hat (E9, E12, E13 bei "vergleichbaren" Bildungsabschluss und Laufbahn (mittlere/gehobener..) hat gegenüber dem Beamten 5-10% weniger Netto Rente.
Und das ist in der vergleichbaren fW nicht anders, denen zahlt der AG ja auch nicht Unsummen für die Betriebsrente und vergleichbare Unternehmen was ist das Caritas? Siemens? RheinMetal?
Also zu behaupten die Absicherung eines Beamten ist nur noch vergleichbar mit dem eines Angestellten ist für mich nicht ganz abbildbar, erst Recht nicht wenn man eine vergleichbaren Berufsweg aufzeichnet (erst E5 und nach 20 Jahren dann mal E9, dass senkt die Rente gehörig, von den Kosten für eine BU will ich nicht mal reden.)
Das was ich für die Beamten der unteren BG sehe ist, die jedoch die recht hohe Belastung durch die PKV, die gerne vernachlässig wird.
Sollte dieses Urteil dazu führen, dass sich der Abstand Axx, 0 Kinder, StKl. 1 zu Axx, x + 1 Kinder, StKl. 3 auch nur um 1 Cent erhöht, ist mein Eid auf die FDGO Null und Nichtig!
Also darf deiner Meinung nach der Beamte mit einem Kind nicht mehr Netto haben als der mit 0 Kinder?
Obwohl doch das BVerG klar sagt, dass der mit 3 Kindern nicht weniger (also nach Abzug der Kosten für dieses eine Kind) Netto für sich persönlich zur Verfügung haben darf als der mit 2 Kinder.
Ich fände es logisch gerecht, sinnvoll und konsequent, wenn der Gesetzgeber, genau dieses auch für Kind 1 und 2 einführt.
Der Single soll nicht mehr und nicht weniger Netto (nach Abzug der Grundkosten für die Kinder) haben als der mit Kindern.
Und so ein Prinzip findest du falsch?Mit allen Konsequenzen ... Ich habe nämlich weder Lust, noch Einsicht, Menschen, die sich nur über Kinder, Familie definieren, noch mehr als bisher ihren "Spass" mit zu finanzieren.
"Leider" bedingt doch das Alimenationsprinzip, dass bei Beamten die Kinder mit zu bezahlen sind.
Der normale Angestellte, der darf sich trotz Vollzeit wenn er Kindern hat und Frau nicht arbeiten kann in die Harz4 Schlange einreihen, der Beamte kann das nicht, also muss er es direkt bekommen.
Wer wieder Lust hat auf die Zeiten des Mutterkreuzes, wird andere "Gegner" bekommen, als die Damaligen! (Ja, ich habe Kinder, 2. Und habe die finanz. Unterstützung des Staates angenommen. Es geht mir nur darum, das Uhrwerk nicht aufgrund egoistischer und ideologischer Empfindlichkeiten zu überdrehen.
Wie gesagt, es geht doch darum, dass eben der mit Kindern
nicht mehr und nicht einen Cent weniger für sich hat als der ohne Kinder.
Und wenn ich als Single in A12/11 3500,- netto verdiene (incl. 13, abzgl. KV), und irgendwelche PC-Ideologien dazu führen, mir mal so 2, 3 Hundert davon zu "nehmen" (relativ oder absolut), weil ja das "kein Single Mensch" braucht, darf sich hoffentlich das Klagen derer sozialen "Einrichtungen" anhören, denen ich meine freiwillige finanzielle Unterstützung ad hoc entziehen werde!
Ich frage mich gerade wie viele Angestellte es in der pW zu 70-80T€ Jahresbrutto bringen?
Das entspräche ja deinem Nettogehalt!
Sicher nicht viele, die eine dreijähriger Ausbildung hatten und noch weniger die keine Führungsverantwortung haben.
Evtl. einige Bacheloretten, die müssen aber halt erstmal mal das Studium abbezahlen, wird ja auch gerne vergessen.
Nevertheless
Ich glaub nicht, dass jemanden auch nur einen Cent gekürzt wird.
Ich glaube aber das die Kinderlosen mit Ehepartner auf die Zulage verzichten werden müssen und diese auf alle umgelegt werden und als Solderhöhung verkauft werden.