Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1468464 times)

WasDennNun

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Wenn Stuttmann recht behält, ist das doch ein ewiger (aussichtloser) Kreislauf?
BverfG sieht "Lebenskomfort" der Beamten zwingend bei mind. 15% über Grundsicherung.
Besoldung wird ordentlich erhöht.
Für den mit Kindern auf alle Fälle, der Single ist ja schon drüber.
Zitat
Tarifangestellte öD ziehen nach.
Warum?
Zitat
Privatwirtschaft zieht nach.
Warum?
Zitat
Allesgemeines Preisniveau steigt.
Grundsicherung ist wieder hintendran -->"arm".
Grundsicherung wird erhöht.
nur ein bisserl, aber nicht wegen der Beamten
Zitat
Besoldung wird erhöht.....
Usw.
Ja, aber nur wenn man unter Grundsicherung oder unter den restlichen Prüfkriterien fällt.
Und letztere sind bei 15% Erhöhung für die nächsten Jahre nicht gefährdet.

Big T

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Die unteren Gruppen der ÖĐ-Angestellten werden weiterhin unter Grundsicherung oder nicht weit weg davon bleiben, das werden sie nicht hinnehmen wollen.
Die Privatwirtschaft will konkurrenzfähig bleiben.

RARB

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Ja, aber nur wenn man unter Grundsicherung oder unter den restlichen Prüfkriterien fällt.
Und letztere sind bei 15% Erhöhung für die nächsten Jahre nicht gefährdet.
[/quote]

Egal wie ...
Der ö.D. (ob Beamter oder Angestellter) hängt der priv. Wirtschaft in Sachen Bezahlung hinterher, die Begründung sollte jeder kennen. Allerdings wurden diese Gründe die gut letzten 25 Jahre in Anzahl und Wertigkeit massiv reduziert, im Gegenzug die Bezahlung nicht angepasst. Ich behaupte, der einzige noch greifbare Vorteil ist die sog. Unkündbarkeit eines Beamten, welcher ja bei einem Jahr auf Bewährung wg. einer Straftat per Gesetz pulverisiert ist (Verhältnismässigkeit?). Spitzenmässige Alterseinkünfte? Nein, jede vergleichbare(!) Tätigkeit in Dauer, Art, Bildungsvoraussetzung und Grösse des Betriebes (Betriebsrente) führt z.T. jetzt schon zu mehr "Rente" im Vergleich zu einem Beamten bis etwa A8/Endstufe (40 Jahre Vollzeit vorausgestzt).
Sollte dieses Urteil dazu führen, dass sich der Abstand Axx, 0 Kinder, StKl. 1 zu Axx, x + 1 Kinder, StKl. 3 auch nur um 1 Cent erhöht, ist mein Eid auf die FDGO Null und Nichtig! Mit allen Konsequenzen ... Ich habe nämlich weder Lust, noch Einsicht, Menschen, die sich nur über Kinder, Familie definieren, noch mehr als bisher ihren "Spass" mit zu finanzieren. Wer wieder Lust hat auf die Zeiten des Mutterkreuzes, wird andere "Gegner" bekommen, als die Damaligen!  (Ja, ich habe Kinder, 2. Und habe die finanz. Unterstützung des Staates angenommen. Es geht mir nur darum, das Uhrwerk nicht aufgrund egoistischer und ideologischer Empfindlichkeiten zu überdrehen. Und wenn ich als Single in A12/11 3500,- netto verdiene (incl. 13, abzgl. KV), und irgendwelche PC-Ideologien dazu führen, mir mal so 2, 3 Hundert davon zu "nehmen" (relativ oder absolut), weil ja das "kein Single Mensch" braucht, darf sich hoffentlich das Klagen derer sozialen "Einrichtungen" anhören, denen ich meine freiwillige finanzielle Unterstützung ad hoc entziehen werde!

WasDennNun

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Die unteren Gruppen der ÖĐ-Angestellten werden weiterhin unter Grundsicherung oder nicht weit weg davon bleiben, das werden sie nicht hinnehmen wollen.
Die Privatwirtschaft will konkurrenzfähig bleiben.
Das erstaunliche ist doch, dass die mit Kinder es schon die letzten 30 Jahre oder länger waren und es hingenommen haben, die Singles sind es bis heute nicht.
Das ist doch der schlechte Treppenwitz den das BVerG jetzt ein Ende bereitet hat.

WasDennNun

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Der ö.D. (ob Beamter oder Angestellter) hängt der priv. Wirtschaft in Sachen Bezahlung hinterher, die Begründung sollte jeder kennen.
Aber erst ab dem "gehobenen Dienst" (A9/E9x)  würde ich mal sagen, zumindest zeigen das die entsprechenden Studien!
Zitat
Allerdings wurden diese Gründe die gut letzten 25 Jahre in Anzahl und Wertigkeit massiv reduziert, im Gegenzug die Bezahlung nicht angepasst. Ich behaupte, der einzige noch greifbare Vorteil ist die sog. Unkündbarkeit eines Beamten, welcher ja bei einem Jahr auf Bewährung wg. einer Straftat per Gesetz pulverisiert ist (Verhältnismässigkeit?).
Ja, das stimmt, fieses Restrisiko. Aber ich kennen keinen Fall der nicht verhältnismäßig war, da nutzen die Richter durchaus ihre Möglichkeiten.
Zitat
Spitzenmässige Alterseinkünfte? Nein, jede vergleichbare(!) Tätigkeit in Dauer, Art, Bildungsvoraussetzung und Grösse des Betriebes (Betriebsrente) führt z.T. jetzt schon zu mehr "Rente" im Vergleich zu einem Beamten bis etwa A8/Endstufe (40 Jahre Vollzeit vorausgestzt).
Großer Unsinn
der Tarifbeschäftigte, der Lebenslang in seiner EndEntgeltgruppe verbracht hat (E9, E12, E13 bei "vergleichbaren" Bildungsabschluss und Laufbahn (mittlere/gehobener..) hat gegenüber dem Beamten 5-10% weniger Netto Rente.
Und das ist in der vergleichbaren fW nicht anders, denen zahlt der AG ja auch nicht Unsummen für die Betriebsrente und vergleichbare Unternehmen was ist das Caritas? Siemens?  RheinMetal?

Also zu behaupten die Absicherung eines Beamten ist nur noch vergleichbar mit dem eines Angestellten ist für mich nicht ganz abbildbar, erst Recht nicht wenn man eine vergleichbaren Berufsweg aufzeichnet (erst E5 und nach 20 Jahren dann mal E9, dass senkt die Rente gehörig, von den Kosten für eine BU will ich nicht mal reden.)

Das was ich für die Beamten der unteren BG sehe ist, die jedoch die recht hohe Belastung durch die PKV, die gerne vernachlässig wird.

Zitat
Sollte dieses Urteil dazu führen, dass sich der Abstand Axx, 0 Kinder, StKl. 1 zu Axx, x + 1 Kinder, StKl. 3 auch nur um 1 Cent erhöht, ist mein Eid auf die FDGO Null und Nichtig!
Also darf deiner Meinung nach der Beamte mit einem Kind nicht mehr Netto haben als der mit 0 Kinder?
Obwohl doch das BVerG klar sagt, dass der mit 3 Kindern nicht weniger (also nach Abzug der Kosten für dieses eine Kind) Netto für sich persönlich zur Verfügung haben darf als der mit 2 Kinder.

Ich fände es logisch gerecht, sinnvoll und konsequent, wenn der Gesetzgeber, genau dieses auch für Kind 1 und 2 einführt.
Der Single soll nicht mehr und nicht weniger Netto (nach Abzug der Grundkosten für die Kinder) haben als der mit Kindern.
Und so ein Prinzip findest du falsch?

Zitat
Mit allen Konsequenzen ... Ich habe nämlich weder Lust, noch Einsicht, Menschen, die sich nur über Kinder, Familie definieren, noch mehr als bisher ihren "Spass" mit zu finanzieren.
"Leider" bedingt doch das Alimenationsprinzip, dass bei Beamten die Kinder mit zu bezahlen sind.

Der normale Angestellte, der darf sich trotz Vollzeit wenn er Kindern hat und Frau nicht arbeiten kann in die Harz4 Schlange einreihen, der Beamte kann das nicht, also muss er es direkt bekommen.

Zitat
Wer wieder Lust hat auf die Zeiten des Mutterkreuzes, wird andere "Gegner" bekommen, als die Damaligen!  (Ja, ich habe Kinder, 2. Und habe die finanz. Unterstützung des Staates angenommen. Es geht mir nur darum, das Uhrwerk nicht aufgrund egoistischer und ideologischer Empfindlichkeiten zu überdrehen.
Wie gesagt, es geht doch darum, dass eben der mit Kindern nicht mehr und nicht einen Cent weniger für sich hat als der ohne Kinder.
Zitat
Und wenn ich als Single in A12/11 3500,- netto verdiene (incl. 13, abzgl. KV), und irgendwelche PC-Ideologien dazu führen, mir mal so 2, 3 Hundert davon zu "nehmen" (relativ oder absolut), weil ja das "kein Single Mensch" braucht, darf sich hoffentlich das Klagen derer sozialen "Einrichtungen" anhören, denen ich meine freiwillige finanzielle Unterstützung ad hoc entziehen werde!
Ich frage mich gerade wie viele Angestellte es in der pW zu 70-80T€ Jahresbrutto bringen?
Das entspräche ja deinem Nettogehalt!
Sicher nicht viele, die eine dreijähriger Ausbildung hatten und noch weniger die keine Führungsverantwortung haben.
Evtl. einige Bacheloretten, die müssen aber halt erstmal mal das Studium abbezahlen, wird ja auch gerne vergessen.


Nevertheless
Ich glaub nicht, dass jemanden auch nur einen Cent gekürzt wird.
Ich glaube aber das die Kinderlosen mit Ehepartner auf die Zulage verzichten werden müssen und diese auf alle umgelegt werden und als Solderhöhung verkauft werden.

bladebrother

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Jeder der etwas gegen die Besserstellung von Eltern im Vergleich zu kinderlosen Personen hat, muss erklären, wer später die Steuern erwirtschaften soll, von dem seine Besoldung und seine Pension bezahlt werden muss. Die Bevölkerung schrumpft, weil so viele keine Kinder bekommen. Das ist ein volkswirtschaftliches Problem.

Die aktuelle Besserstellung stellt im Übrigen keinen Anreiz dar, Kinder zu bekommen, sondern ist ein eher geringfügiger Nachteilsausgleich. Dabei - das ist für viele Kinderlose nicht offensichtlich - ist das teure am Kinderkriegen und unterhalten nicht die unmittelbaren Kosten (zusätzlicher Wohnraum, Nahrung, Kleidung etc.), sondern schlicht der Fakt, das man sich während man sich um das Kind kümmern muss, keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgehen kann. Dann sind erhebliche Gehaltseinbußen, die dazu führen, dass neue, hoffentlich gut ausgebildete Nachwuchskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit ein fundamental notwendiger Beitrag zum Erhalt unserer Gesellschaftsform und der Finanzierung der Verwaltung. Oder soll das lieber über die Einwanderung von Fachkräften gelöst werden?

Also vielleicht mal in sich gehen und den Eltern, die sicherleich nicht nur "Spass" haben, sondern einen krassen Job machen, der teilweise hart genug ist, lieber mal dankbar sein. Alles andere ist maximal unreif und zeigt, dass man noch nicht sehr viel über die Welt und die Gesellschaft und das, was für deren nachhaltiges Funktionieren notwendig ist, nachgedacht hat.

WasDennNun

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Die aktuelle Besserstellung stellt im Übrigen keinen Anreiz dar, Kinder zu bekommen, sondern ist ein eher geringfügiger Nachteilsausgleich.
Na dass sieht Swen T aber auch anders.
Und ich frage mich immer noch warum es verboten sein sollte, den Familienzuschlag ab Kind 1 und 2 so zu erhöhen, dass er dem der Kinder 3 ff entspricht.

Den einzigen erkennbare Grund sehe ich darin, dass dann für die Kinderlosen diese ganzen Urteile maximale eine Erhöhung von 5% bedeuten und die Träume von den 20% mehr als dahinschwinden.

Wobei ich mich auch noch Frage, warum die untersten Besoldungsgruppen die letzten 30 Jahre nicht gemerkt haben, dass sie unterhalb des Sozialhilfe Niveaus lagen.
(evtl. weil sie Kinderlos waren und bestens bezahlt wurden? Anders kann ich mir das nicht erklären)

Fragmon

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Ich frage, mich ob das auch bei Ruhestandsbeamten mit Mindestversorgung und bspw. drei Kindern gilt. Dort ist das Grundgehalt ja schon sehr niedrig bzw. Mindestversorgung übe einer Wohnung in Hamburg.

WasDennNun

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Natürlich dürfte das auch für den gelten, allerdings wird in Hamburg für eine Wohnung für 4 Personen 909,00€ veranschlagt.
Wer mehr ausgibt hat selber Schuld.
EDIT: 909 *1,15 natürlich

Euphyll

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Kriegt man denn Kinder des Geldes wegen? Ach deshalb kriegt vor allem ein Klientel (Jobcenterkunden) so viele Kinder, weil man hier ein lukratives Geschäft wittert?! FZ und Kindergeld damit ist der Beamte schon weitest überdurchschnittlich gut aufgestellt ggü AN im ÖD oder AN in der PW...... Achja FZ Stufe 1 nicht vergessen......

Jeder der etwas gegen die Besserstellung von Eltern im Vergleich zu kinderlosen Personen hat, muss erklären, wer später die Steuern erwirtschaften soll, von dem seine Besoldung und seine Pension bezahlt werden muss. Die Bevölkerung schrumpft, weil so viele keine Kinder bekommen. Das ist ein volkswirtschaftliches Problem.

Die aktuelle Besserstellung stellt im Übrigen keinen Anreiz dar, Kinder zu bekommen, sondern ist ein eher geringfügiger Nachteilsausgleich. Dabei - das ist für viele Kinderlose nicht offensichtlich - ist das teure am Kinderkriegen und unterhalten nicht die unmittelbaren Kosten (zusätzlicher Wohnraum, Nahrung, Kleidung etc.), sondern schlicht der Fakt, das man sich während man sich um das Kind kümmern muss, keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgehen kann. Dann sind erhebliche Gehaltseinbußen, die dazu führen, dass neue, hoffentlich gut ausgebildete Nachwuchskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit ein fundamental notwendiger Beitrag zum Erhalt unserer Gesellschaftsform und der Finanzierung der Verwaltung. Oder soll das lieber über die Einwanderung von Fachkräften gelöst werden?

Also vielleicht mal in sich gehen und den Eltern, die sicherleich nicht nur "Spass" haben, sondern einen krassen Job machen, der teilweise hart genug ist, lieber mal dankbar sein. Alles andere ist maximal unreif und zeigt, dass man noch nicht sehr viel über die Welt und die Gesellschaft und das, was für deren nachhaltiges Funktionieren notwendig ist, nachgedacht hat.

was_guckst_du

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...Beschwerden bitte an die Verfassungsorgane oder weiterhin an die Stammtische... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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Die Bevölkerung schrumpft, weil so viele keine Kinder bekommen. Das ist ein volkswirtschaftliches Problem.


Also vor ein paar Jahren waren wir ca. 82 Mio Menschen. Aktuell sind es über 83 Mio. Wo schrumpfen wir?

Dude23

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Möglicherweise bezog sich bladebrother auf die deutsche Bevölkerung.

Bastel

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Möglicherweise bezog sich bladebrother auf die deutsche Bevölkerung.

Mir ist doch egal, welche Person bzw. Nationalität meine Rente/Pension erwirtschaftet.

Wdd3

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Die aktuelle Besserstellung stellt im Übrigen keinen Anreiz dar, Kinder zu bekommen, sondern ist ein eher geringfügiger Nachteilsausgleich.

Das ist absolut richtig. Abgesehen von zusätzlichem Wohnraum und zusätzlichen Wohnnebenkosten benötigen die kleinen und großen Kinder Essen und Kleidung. Urlaub kostet innerhalb der Ferien zuzüglich der Unterkunft auch mehr als das doppelte.
Außerdem gibt es noch kostenpflichtige Freizeitgestaltungen für die leicht  mehrere hundert € im Monat investiert werden. Egal welcher Bildungsstand oder welche Berufsgruppe. Über einem IQ von 65 spielt das zusätzliche Geld bei der Entscheidung für ein oder mehrere Kinder keine Rolle.