Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?
Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.
Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.
Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.
Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?
Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse
Du darfst diese angeblichen Fakenews gerne widerlegen. Es ist unstrittig dass in den unteren Besoldungsgruppen ca. 1000€ Brutto fehlen.
Wenn ich das Grundgehalt nicht erhöhen möchte muss ich also die Kinderzuschläge erhöhen um jeweils 500€.
Beispiel Hessen
155,66 Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind + 500 € = 738,07 €
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind + 500 € = 738,07 €
Insgesamt Familienzuschlag 155,66 € + 738,07 €+ 738,07 € = 1631,80 €