[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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BVerfGBeliever

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

BeamteNI

Zitat von: BVerfGBeliever in 20.02.2024 12:01
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Der A5 mit vier Kindern hat aber auch viel höhere Ausgaben, weil er eine viel größere Wohnung mieten muss und die Kinder Geld kosten. Trotzdem kann man die Höhe der Zuschläge für Kind 3 und 4 kritisieren. Das es unfair ist gegenüber Angestellten  steht außer Frage, aber das ist auch ein anderes Dienstverhältnis.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: BVerfGBeliever in 20.02.2024 12:01
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Die Zahlen sind allerdings beachtlich.  :o


Taigawolf

Zitat von: BVerfGBeliever in 20.02.2024 12:01
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

LehrerBW

Zitat von: Taigawolf in 20.02.2024 14:06

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

In Baden-Württemberg ist es eh die Oberfrechheit, dass die Kinderzuschläge nach oben hin abschmelzen.
Ein A7er/Stufe 1 bekommt fürs erste Kind 50 € und fürs zweite Kind 450€ mehr.
Ich mit A13/Stufe 6 bekomme fürs erste Kind 25€ mehr und das wars dann...ein absolutes Ding der Unmöglichkeit wie versucht wird mit den Kinderzuschlägen sich um die amtsangemessene Besoldung herumzumogeln.

Bin mal gespannt was sie sich als nächstes ausdenken im grünen Finanzministerium

LehrerInNRW

Die Besoldung von Kind 3 ff. ist unabhängig von der Grundalimentation zu betrachten. Die 4 köpfige Familie ist der Maßstab für die Grundalimentation. Alles ab Kind 3 ist schon immer über hohe Familienzuschläge gelöst worden.

Besoldungsrechner

Zitat von: Taigawolf in 20.02.2024 14:06
Zitat von: BVerfGBeliever in 20.02.2024 12:01
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

Sehe ich auch so und ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Aber eined (bald) "failed states" durchaus würdig :).

Taigawolf

Zitat von: LehrerInNRW in 20.02.2024 14:36
Auch Swen hat es hier nochmal geschrieben.

Die Besoldung von Kind 3 ff. ist unabhängig von der Grundalimentation zu betrachten. Die 4 köpfige Familie ist der Maßstab für die Grundalimentation. Alles ab Kind 3 ist schon immer über hohe Familienzuschläge gelöst worden.

Und ich habe den Vergleich mit zwei Kindern beschrieben. Da bewegen wir uns also in der Grundalimentation. Und wenn ein A5/3 er mit zwei Kindern und absolut identischen Daten in NRW nur 278,93 € weniger hat wie der A12/3 er, dann stimmt hier das Verhältnis bzw. das Abstandsgebot einfach eklatant nicht mehr.

Ozymandias

Zitat von: Taigawolf in 20.02.2024 14:06
Zitat von: BVerfGBeliever in 20.02.2024 12:01
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

Was bekommt denn der A7er in BW mit 2 Kindern?

Das Problem ist, in BW klagt keine Sau außer dem DRB BW, die aber nur für R1 klagen und die sich gerne von der A-Besoldung komplett ablösen wollen. Dies vermutlich auch in den Klagen so stehen haben, auch wenn die Abkopplung laut Swen nicht geht, bzw. nicht sehr einfach wäre.

Es gibt rund 1,7 Millionen Beamte und 1,4 Millionen Versorgungsempfänger in Deutschland. Wegen letzteren rechnet man lieber die Grundbesoldung klein, sonst würden die auch noch was bekommen. Das ist der Hauptgrund für die ganzen Zuschläge und Rechenkünste.

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 20.02.2024 14:46

Was bekommt denn der A7er in BW mit 2 Kindern?



Monatsbeträge

Grundgehalt:                  2769.20 €
Familienzuschlag Ehe:          158.80 €
Familienzuschlag 1. Kind:      138.84 €
Familienzuschlag 2. Kind:      138.84 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:        50.00 €
Erhöhungsbetrag 2. Kind:       450.00 €

Monats-Brutto:                3705.68 €

Lohnsteuer:           -  659.91 € (Klasse IV)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        -  659.91 € (Anteil: 17.8%)

netto bleiben:          3045.77 € (Steuerjahr 2024)

BeamteNI

Ich finde solche Vergleiche immer schwierig.
Auch Anwärter im mittleren Dienst können in einigen Bundesländern jetzt mehr Geld bekommen (Netto jedenfalls in Stkl. 3) als alleinstehende Richtet oder alleinstehende Beamte im hD.  Da sind einfach viele Faktoren, die schwer miteinander vergleichbar sind. Vergleichen sollte man nur innerhalb der Länder.

InternetistNeuland

Zitat von: BeamteNI in 20.02.2024 15:02
Ich finde solche Vergleiche immer schwierig.
Auch Anwärter im mittleren Dienst können in einigen Bundesländern jetzt mehr Geld bekommen (Netto jedenfalls in Stkl. 3) als alleinstehende Richtet oder alleinstehende Beamte im hD.  Da sind einfach viele Faktoren, die schwer miteinander vergleichbar sind. Vergleichen sollte man nur innerhalb der Länder.

Das Bundesverfassungsgericht sagt klar in seinem Urteil, dass die Vergleiche untereinander zur Prüfung der Angemessenheit gehören.

Die Grundgehälter sind so lächerlich niedrig dass ein verheirateter Pensionär trotz 40 Jahren Dienstzeit in A6/Stufe8 mit 1550€ nach Krankenkasse in Pension geht.

Damit ist der Pensionär und sein Ehegatte auch ohne Kinder weiter unter Grundsicherungsniveau.

BeamteNI

Zitat von: InternetistNeuland in 20.02.2024 18:43
Zitat von: BeamteNI in 20.02.2024 15:02
Ich finde solche Vergleiche immer schwierig.
Auch Anwärter im mittleren Dienst können in einigen Bundesländern jetzt mehr Geld bekommen (Netto jedenfalls in Stkl. 3) als alleinstehende Richtet oder alleinstehende Beamte im hD.  Da sind einfach viele Faktoren, die schwer miteinander vergleichbar sind. Vergleichen sollte man nur innerhalb der Länder.

Das Bundesverfassungsgericht sagt klar in seinem Urteil, dass die Vergleiche untereinander zur Prüfung der Angemessenheit gehören.

Die Grundgehälter sind so lächerlich niedrig dass ein verheirateter Pensionär trotz 40 Jahren Dienstzeit in A6/Stufe8 mit 1550€ nach Krankenkasse in Pension geht.

Damit ist der Pensionär und sein Ehegatte auch ohne Kinder weiter unter Grundsicherungsniveau.

Das ist ja der Sinn die Grundgehälter möglichst niedrig zu halten, da es auch Pension spart. Zuschläge sind da günstiger.

DJ79

Hmmm...um mich nicht zu sehr aufzuregen stelle ich mir immer vor, wie es wäre, ständig 3 eigene Kinder im Haus zu haben. Da gönne ich doch den kinderreichen Beamten ihr Schmerzensgeld  ;D