Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1563727 times)

Besoldungsrechner

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5715 am: 20.02.2024 09:11 »
Zuschläge für Kinder (wobei die Höhe der Zuschläge ein Thema für sich ist) lassen sich durchaus begründen und rechtfertigen - jedoch nur mit dem Alimentationsprinzip.

Dieses ist jedoch - wie ich finde - mittlerweile völlig aus der Zeit gefallen. Versteht mich nicht falsch, ich profitiere selber davon. Es bedarf mit seinen derzeitigen Auswüchsen jedoch zumindest einer gehörigen (verfassungsrechtlichen) Überarbeitung. Anderenfalls wird der Vergleich zwischen "E" und "A" nie (mehr) gelingen...


Dav0HH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5716 am: 20.02.2024 09:17 »
Ein Grund für die ganze Misere könnte auch in der überbordenden Stellenschaffung liegen, aktuell schreibt die FAZ:

Seit Jahren steigen die Personalkosten in den Bundesministerien. Nicht nur die derzeitige Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ließ ordentlich Stellen schaffen. Bereits unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stiegen die Personalkosten durchgehend. In den vergangenen zwölf Jahren haben sich die im Haushaltsplan der Bundesregierung veranschlagten Personalkosten um mehr als 16 Milliarden Euro erhöht. Für das Jahr 2024 werden laut dem aktuellen Haushaltsentwurf nun knapp 45 Milliarden Euro an Personalkosten vorgesehen. Das sind gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf vom vergangenen August noch einmal gut 1,7 Milliarden Euro zusätzlich. Als Grund für die stetig steigenden Personalausgaben werden von den Ministerien häufig neue Aufgaben und mehr Zuständigkeiten genannt.

…und dabei handelt es sich nicht um Stellen im unteren Bereich, so die FAZ weiter:

Doch bei den Ausgaben für besonders gut entlohntes Personal scheint die Bundesregierung ungern zu sparen. Denn es sind gerade die hochbezahlten Spitzenpositionen, in denen jährlich neue Stellen geschaffen wurden.


So stieg die Zahl der Planstellen in der obersten Besoldungsklasse B, in der das Monatsgehalt der Beamtinnen und Beamten ab März diesen Jahres bis zu 16.000 Euro betragen kann, in vergangenen Jahren zuverlässig an. Während es im Jahr 2013 noch 2632 Beamtenstellen in der obersten Besoldungsklasse waren, wuchs die Zahl bis zum Jahr 2023 auf 3569. Mit Abstand am stärksten stiegen innerhalb der vergangenen zehn Jahre die Planstellen im höheren Dienst (67 Prozent). Im gehobenen Dienst ist das Personal in den vergangenen zehn Jahren um fast 50 Prozent gewachsen. In den niedrigeren Gehaltsstufen – im einfachen Dienst und bei den Tarifbeschäftigten – ist dagegen ein leichter Stellenabbau zu erkennen.


…wie kann man immer mehr Stellen schaffen, aber die Augen vor deren Bezahlung verschließen?! …oder fehlt es schlicht am Überblick?

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5717 am: 20.02.2024 10:49 »
Hierzu eine kleine Anekdote vom Januar dieses Jahres (den aktuellen Stand kenne ich nicht):

Christine Lambrecht hatte das Amt als Verteidigungsministerin nur für kurze Zeit inne. Zwei ihrer Mitarbeiter bekommen allerdings auch nach ihrem Rücktritt Gehalt – wohl ohne dafür zu arbeiten.

Nur etwas länger als 13 Monate arbeitete die Sozialdemokratin Christine Lambrecht als Bundesministerin der Verteidigung. Dann übernahm ihr Parteikollege Boris Pistorius das Ruder – und tauschte einige Mitarbeiter im Berliner Bendlerblock aus.

Dabei konnte oder wollte Pistorius nicht allen Mitarbeitern Lambrechts neue Posten anbieten. So hatte Lambrecht den Ministeriumssprecher und den Chef des Leitungsstabes befördert. Pistorius soll die beiden Männer zwar von ihren Aufgaben entbunden, danach allerdings keine neue Beschäftigung für sie gefunden haben. Das geht aus einem Bericht der "Bild"-Zeitung hervor. Dabei gehören sie zur Besoldungsstufe B6 – und haben dementsprechend Anspruch auf Besoldung bis zum Ruhestand.

Wie die "Bild" berichtet, soll das Verteidigungsministerium die Informationen dem CDU-Verteidigungsexperten Ingo Gädechens bestätigt haben: "Aktuell sind zwei Beamte der Besoldungsgruppe B6, denen kein entsprechender Dienstposten übertragen wurde, im BMVg tätig."

Der Sprecher des Bundes der Steuerzahler hatte mal sinngemäß dazu gesagt, dass gerade bei der Besetzung der B Besoldung die Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ankommen sollte und es hier an einer funktionierenden Überwachung hapert.

Viel zu oft werden diese politischen Beamten allerdings aus anderen Gründen auf Posten befördert, die sie eigentlich nicht können um dann wiederum vorzeitig in Pension geschickt zu werden oder beurlaubt zu werden, wenn es zu einem Regierungswechsel oder Ministerwechsel kommt. Daher werden teilweise 2 Spitzenbeamte versorgt, aber nur einer übt den Job tatsächlich aus. Und wenn der dann mal nicht weiter weiß, weil er fachlich keine Ahnung hat, wird gerne auf externe Berater vertraut, die dann nochmal Geld kosten.

Diese Taschenspielertricks können übrigens alle Parteien, vor der letzten Bundestagswahl hat die damalige Regierung noch mal eben 71 Spitzenbeamte in verschiedenen Ministerien befördert. (Quelle: Spiegel)

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5718 am: 20.02.2024 12:01 »
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

BeamteNI

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5719 am: 20.02.2024 12:06 »
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Der A5 mit vier Kindern hat aber auch viel höhere Ausgaben, weil er eine viel größere Wohnung mieten muss und die Kinder Geld kosten. Trotzdem kann man die Höhe der Zuschläge für Kind 3 und 4 kritisieren. Das es unfair ist gegenüber Angestellten  steht außer Frage, aber das ist auch ein anderes Dienstverhältnis.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5720 am: 20.02.2024 12:26 »
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Die Zahlen sind allerdings beachtlich.  :o


Taigawolf

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« Antwort #5722 am: 20.02.2024 14:06 »
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5723 am: 20.02.2024 14:27 »

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

In Baden-Württemberg ist es eh die Oberfrechheit, dass die Kinderzuschläge nach oben hin abschmelzen.
Ein A7er/Stufe 1 bekommt fürs erste Kind 50 € und fürs zweite Kind 450€ mehr.
Ich mit A13/Stufe 6 bekomme fürs erste Kind 25€ mehr und das wars dann...ein absolutes Ding der Unmöglichkeit wie versucht wird mit den Kinderzuschlägen sich um die amtsangemessene Besoldung herumzumogeln.

Bin mal gespannt was sie sich als nächstes ausdenken im grünen Finanzministerium

LehrerInNRW

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« Antwort #5724 am: 20.02.2024 14:36 »
Die Besoldung von Kind 3 ff. ist unabhängig von der Grundalimentation zu betrachten. Die 4 köpfige Familie ist der Maßstab für die Grundalimentation. Alles ab Kind 3 ist schon immer über hohe Familienzuschläge gelöst worden.

Besoldungsrechner

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« Antwort #5725 am: 20.02.2024 14:39 »
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

Sehe ich auch so und ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Aber eined (bald) "failed states" durchaus würdig :).

Taigawolf

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« Antwort #5726 am: 20.02.2024 14:39 »
Auch Swen hat es hier nochmal geschrieben.

Die Besoldung von Kind 3 ff. ist unabhängig von der Grundalimentation zu betrachten. Die 4 köpfige Familie ist der Maßstab für die Grundalimentation. Alles ab Kind 3 ist schon immer über hohe Familienzuschläge gelöst worden.

Und ich habe den Vergleich mit zwei Kindern beschrieben. Da bewegen wir uns also in der Grundalimentation. Und wenn ein A5/3 er mit zwei Kindern und absolut identischen Daten in NRW nur 278,93 € weniger hat wie der A12/3 er, dann stimmt hier das Verhältnis bzw. das Abstandsgebot einfach eklatant nicht mehr.

Ozymandias

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« Antwort #5727 am: 20.02.2024 14:46 »
In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Wirf mal einen kurzen Blick nach NRW:

- Ein lediger A5/3 ohne Kinder bekommt in Mietstufe VII ab Februar 2025 laut hiesigem Rechner 2.976,36 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern bekommt hingegen zusätzlich 1.694,35 €, also insgesamt 4.670,71 €.
- Ein verheirateter A5/3 mit vier Kindern bekommt sogar 3.549,88 € on top, also insgesamt 6.526,24 €.

Was hat das bitte noch mit Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip/etc. zu tun? Was sollen Angestellte mit Kindern dazu sagen?

Ich hoffe doch sehr, dass diesem Zuschlagswahnsinn möglichst schnell überall ein Ende gesetzt wird und stattdessen sämtliche Grundgehälter in allen siebzehn Besoldungskreisen signifikant angehoben werden!

Das ist der Wahnsinn. Ein Beamter wie ich in Baden-Württemberg in A12 Stufe 3, verheiratet mit zwei Kindern läuft mit 4.949,64 € brutto raus. Das sind satte 278,93 € mehr bei 7 Besoldungsgruppen mehr. Wow... da hat sich mein Studium richtig gelohnt.

Was bekommt denn der A7er in BW mit 2 Kindern?

Das Problem ist, in BW klagt keine Sau außer dem DRB BW, die aber nur für R1 klagen und die sich gerne von der A-Besoldung komplett ablösen wollen. Dies vermutlich auch in den Klagen so stehen haben, auch wenn die Abkopplung laut Swen nicht geht, bzw. nicht sehr einfach wäre.

Es gibt rund 1,7 Millionen Beamte und 1,4 Millionen Versorgungsempfänger in Deutschland. Wegen letzteren rechnet man lieber die Grundbesoldung klein, sonst würden die auch noch was bekommen. Das ist der Hauptgrund für die ganzen Zuschläge und Rechenkünste.

LehrerBW

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« Antwort #5728 am: 20.02.2024 14:49 »

Was bekommt denn der A7er in BW mit 2 Kindern?



Monatsbeträge

Grundgehalt:                  2769.20 €
Familienzuschlag Ehe:          158.80 €
Familienzuschlag 1. Kind:      138.84 €
Familienzuschlag 2. Kind:      138.84 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:        50.00 €
Erhöhungsbetrag 2. Kind:       450.00 €

Monats-Brutto:                3705.68 €

Lohnsteuer:           -  659.91 € (Klasse IV)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        -  659.91 € (Anteil: 17.8%)

netto bleiben:          3045.77 € (Steuerjahr 2024)

BeamteNI

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« Antwort #5729 am: 20.02.2024 15:02 »
Ich finde solche Vergleiche immer schwierig.
Auch Anwärter im mittleren Dienst können in einigen Bundesländern jetzt mehr Geld bekommen (Netto jedenfalls in Stkl. 3) als alleinstehende Richtet oder alleinstehende Beamte im hD.  Da sind einfach viele Faktoren, die schwer miteinander vergleichbar sind. Vergleichen sollte man nur innerhalb der Länder.