Als Beamter wird man mehr und mehr zum Bittsteller.
Der Besoldungsgesetzgeber hat gar kein interesse daran, die Beamten "ordentlich" zu bezahlen. Im reicht es aus, wenn das
absolute verfassungsrerchtlich nicht mehr angreifbare Minimum ausgezahlt wird. Die Diskusion um amtsangemessenen Bezüge ist über die Jahre immer mehr aus der Mitte gefallen... hin zu einem Minimalansatz.
So gut die Urteile des BVerfG auch sein mögen. Mit der Untergrenze von 15% zum Bürgergeld hat es uns in der Diskusion keinen gefallen getan. Denn dadurch haben sich die Forderungen geändert: Das BVerfG (und die Kläger) fordern min. 15% über Grundsicherung. Und der Besoldungsgesetzgeber versucht das Minimum herzustellen (so knapp wie es geht).
Dabei verliert man doch aus dem Fokus, das 15% über Grundsicherung keinem Anspruch genügen können.
Ich meine, Swen hat mal geschrieben, dass sich die 15 % auf den einfachen (ungelernten) Dienst beziehen. Heute vergleicht man das mit Beamten im mittleren Dienst...A5, A6.
Und mal ernsthaft...ob Ausbildung oder nicht... wer ist denn bereit für ein Mehrgehalt von 15 % jede Woche 100% mehr arbeiten zu gehen?
Insbesondere für Jene die hoheitlich Aufgaben wahrnehmen, muss man doch eine andere Wertschätzung als 15 % über Grundsicherung finden! Ein Beamter (m.D.) muss für seine Tätigkeit doch
mehr als 15% bekommen, als Jene, die gar nicht arbeiten gehen.
Die ganze Diskusion ist kaputt !!!!
Auch der Gesetzesentwurf vom SH sieht im § 45a wieder einen Ergänzungszuschlag für jene, die unter die 15 % Grenze rutschen würden. Ein Ergänzungszuschlag, damit sie zumindest die absolute Untergrenze des BVerfG nicht unterschreiten...
Das ist doch irre. Da bekommen Jene dann (geschäzt) 200-300 Euro mehr und müssen dann aber 160 Stunden arbeiten, jeden Monat. Das macht im Vergleich zum Bürgergeld dann
1-2 Euro pro Stunde mehr
Und dann am besten noch 15 KM mit dem Auto zur Arbeit fahren?
Als Schwarzarbeiter habe ich diese 300 Euro an drei Tagen im Sack....nur durch Hilfsarbeiten.
Und wenn ich was kann, dann sogar an einem Tag.
Die ganze Diskusion ist kaputt !!!!
Für ein mehr von 2,00 Euro die Stunde würde ich morgens nicht aufstehen...
Diese 15 % Grenze wird für die Beamten langsam zum Bumerang.
Ich wünsche mir, dass das BVerG in dem zu erwartenden Urteil diese Grenze kassiert und klarstellt, dass die nur für einfachste Tätigkeiten gelten kann und keineswegs für ausgebildete Beamte, die hoheitliche Tätigkeiten erfüllen. Für den m.D. müsste ein Abstand von 30 % oder mehr die Untergrenze bilden.