Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1565976 times)

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5835 am: 12.03.2024 09:27 »
Ergänzend würde ich mir noch wünschen, dass das BVerfG auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bürgergeld bei der Vergleichsberechtigung berücksichtigt. Wenn schon vergleichen, dann richtig.

MitleserBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5836 am: 12.03.2024 09:34 »
Wenn das alles passiert und die Besoldungsgesetzgeber daraufhin handeln müssen wäre es natürlich top. Ich gebe euch recht, wir sollten positiv bleiben.  :)

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5837 am: 12.03.2024 10:32 »
Ich denke schon dass mit den nächsten Entscheidungen auch die Taschenspielertricks vom BVerfG genannt und bemängelt werden.

Hierzu zählen:
- einfaches streichen von Eingangsämtern
- einfaches streichen von Erfahrungsstufen
- einfaches hinzurechnen vom Einkommen des eigenen Hamsters,Goldfisches oder Ehemann/Frau Kindern
- Falsche Berechnung der Unterkunftskosten

Bleibt positiv. Gut Ding will Weile haben!

Ihre Worte in Gottes Ohr. Es bleibt natürlich zu hoffen aber zumindest meine Hoffnungen haben sich immer mehr zerschlagen. Ich bin da schon seit geraumer Zeit am Überlegen, ob ich meinen Beamtenstatus hinschmeiße. So sehr mich die "Sicherheit" z.Bsp. im Krankheitsfall bisher am Ball gehalten hat, so sehr sehe ich doch mittlerweile das "mehr", das ich in der freien Wirtschaft verdienen kann bei weniger Arbeitszeit. Durch so ein mehr im Portmonee kann man sich auch entsprechende Zusatzversicherungen leisten, die mich im Krankheitsfall ebenso absichern. Wenn man jetzt schon das Einkommen der Partner als Parameter einberechnet, dann kommt mir nur noch die Galle. Ich dachte eigentlich immer, dass ich für meinen Dienst entlohnt werde und was meine Frau macht geht den Dienstherren einen feuchten Furz an, aber der Dienstherr mag halt Berechnungen die ihm Geld sparen, sein Gewissen beruhigen und in den Glauben versetzen verfassungskonform zu handeln.

Meine Frau verdient sehr gut und wesentlich mehr als ich, als nächstes kommen die dann auf die Idee es komplett anzurechnen, damit mir der Dienstherr gar nichts mehr zahlen muss, weil ich ja dank der Arbeitskraft meiner Frau auch ohne Besoldung über der Grundsicherung liege. Das mag abwegig klingen aber bei diesen Dienstherren würde mich nichts mehr wundern. Nach 18 Jahren treuem Dienst für mein Land wird es wohl mal zeit mir selbst zu dienen und den Hut zu nehmen. Die Besoldung ist doch mittlerweile eher eine Maßnahme zur Fachkräftegewinnung in der freien Wirtschaft, weil immer mehr Beamte das nicht mehr einsehen werden.

HABICHThatzweiH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5838 am: 12.03.2024 11:28 »
Ergänzend würde ich mir noch wünschen, dass das BVerfG auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bürgergeld bei der Vergleichsberechtigung berücksichtigt. Wenn schon vergleichen, dann richtig.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Hinzurechnung eines Partnereinkommens in irgendeiner Form billigen könnte. Grundsätzlich unterliegt auch die Besoldung gewissermaßen dem Wandel der Zeit. Und Doppelverdiener-Haushalte sind im Vergleich zu früher schon eher die Regel als die Ausnahme.
Aber dann müssten auf jeden Fall die Freibeträge in die Berechnung der Bürgergeld-Familie miteinfließen. Alleine bei einem 520 € Job bleiben 184 € anrechnungsfrei. Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000 € sind es 328 €.
Es ist nicht so, dass ich diese Variante befürworten würde. Allerdings halte ich es nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass die Hinzurechnung eines Partnereinkommens gebilligt wird. Eine Antwort hierauf kann nur das BVerfG geben.
Hat Sven hierzu schon einmal etwas geschrieben? :-)

Dienstleister

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5839 am: 12.03.2024 12:31 »
Tatsächlich kann doch die Anrechnung von Partnereinkommen nicht richtig sein.
Auch wenn Beamte nicht bezahlt, sondern alimentiert werden, möchten wir alle ja doch auch nach und für unsere Leistung Geld erhalten.
Wie mein Vorredner schon geschrieben hat: irgendwann bedeuten diese Taschenspielertricks der Besoldungsgesetzgeber, dass man dankbar sein muss, im ö.D. arbeiten zu dürfen, für das Auskommen sorgt jedoch der reiche Ehepartner oder das fette Erbe, das man erhalten hat oder sonstige Nebeneinkünfte.

Das ist doch einfach nur Irrsinn!

AndreasS

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5840 am: 12.03.2024 13:16 »
Wenn die Anrechnung des Partnereinkommens tatsächlich verfassungsrechtlich unbedenklich wäre, müsste dann ja auch die Einkommen meiner Kinder, die in meinem Haushalt leben, ebenso Berücksichtigung finden. Sie trügen mit ihrem Einkommen ebenfalls zu meiner Lebensführung bei. Und wenn mein Hund auf Grund seiner Schönheit Preisgelder gewönne, profitiere ich ja ebenso davon. Und wenn nun auch noch die Freundinnen oder Freunde meiner Kinder bei mir einziehen und ebenfalls Einkommen haben würden...

Falscher Film, der sich vor meinem Auge abspielt.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5841 am: 12.03.2024 13:32 »
Wenn die Anrechnung des Partnereinkommens tatsächlich verfassungsrechtlich unbedenklich wäre, müsste dann ja auch die Einkommen meiner Kinder, die in meinem Haushalt leben, ebenso Berücksichtigung finden. Sie trügen mit ihrem Einkommen ebenfalls zu meiner Lebensführung bei. Und wenn mein Hund auf Grund seiner Schönheit Preisgelder gewönne, profitiere ich ja ebenso davon. Und wenn nun auch noch die Freundinnen oder Freunde meiner Kinder bei mir einziehen und ebenfalls Einkommen haben würden...

Falscher Film, der sich vor meinem Auge abspielt.

Im Bereich der Sozialhilfe spricht man da von einer Bedarfsgemeinschaft, die ebenfalls staatlich alimentiert wird. Und Alimentation setzt auch immer einen entsprechenden Bedarf voraus.

Für Beamte halte ich das aber für nicht angemessen; wohl jedoch die Überlegung, ob das hergebrachte Bild des Alleinverdieners (der die Familie unterhält) noch zeitgemäß ist bzw. wie das weiterentwickelt werden kann.

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5842 am: 12.03.2024 15:27 »
Dann müsste man auch mal diskutieren ob die Treue des Beamten noch sooo tief sein muss und man auch mal an das Streikverbot geht und dieses löst. Auch redlich Verhalten in der Freizeit und politisch neutral verhalten... all das muss der beamte auch und wäre dann auch zur Disposition gestellt ?

Sorry, aber es kann nicht immer sein, dass der Beeamte für Sonderopfer herhalten muss und sich mit Leib und Leben dem Dienstherrn verschreibt und dann alles hinnehmen soll/ muss.

Dann aber bitte mal alles in den Topf... Nicht nur das was grade genehm ist.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5843 am: 12.03.2024 16:16 »
Ich fände es zutiefst verstörend wenn sich die Höhe meiner Besoldung danach richten würde ob meine Frau nun arbeitstätig ist oder nicht.
Dass es sich auswirkt ob ich Frau und Kinder hab kann ich nachvollziehen.

Nanum

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5844 am: 12.03.2024 16:38 »
Hallo,


zumindest dürfte man dann nicht mehr versetzt werden können ohne eigenen Antrag
Sonst entfielen ja die Grundlage des partners.

Saggse

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5845 am: 12.03.2024 16:38 »
Auch redlich Verhalten in der Freizeit und politisch neutral verhalten... all das muss der beamte auch und wäre dann auch zur Disposition gestellt ?
Hä? Ein Beamter sollte auch in seiner Freizeit keine nennenswerten Straftaten begehen und ist politisch zur Mäßigung angehalten, aber doch nicht zur Neutralität.

smiteme

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« Antwort #5846 am: 12.03.2024 16:59 »
Meinte ich

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5847 am: 12.03.2024 17:13 »
Man darf aber nicht vergessen, dass immer wieder Gerichtsurteile als Begründung auf eine Schädigung des Ansehens des Beamtenstandes verweisen. Als Beispiel eine Dienstunfähige Lehrerin die Yoga-Kurse gab. Da ging es dann nicht mehr um die Dienstunfähigkeit, sondern um das ansehen des Beamtentums, welches hier geschädigt sein sollte. Also fußt die gesamte Alimentation insoweit schon ein Stück auf in einer Beschneidung der persönlichen Freiheiten, welche ich als Arbeitnehmer nicht habe.

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5848 am: 12.03.2024 17:31 »
Dann müsste man auch mal diskutieren ob die Treue des Beamten noch sooo tief sein muss und man auch mal an das Streikverbot geht und dieses löst. Auch redlich Verhalten in der Freizeit und politisch neutral verhalten... all das muss der beamte auch und wäre dann auch zur Disposition gestellt ?

Sorry, aber es kann nicht immer sein, dass der Beeamte für Sonderopfer herhalten muss und sich mit Leib und Leben dem Dienstherrn verschreibt und dann alles hinnehmen soll/ muss.

Dann aber bitte mal alles in den Topf... Nicht nur das was grade genehm ist.

Der letzte Satz triffts. Zeiten ändern sich, die Gesellschaft auch. Daher sollte auch ein uraltes Modell wie das Berufsbeamtentum weiterentwickelt werden, dann aber in allen Facetten.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5849 am: 12.03.2024 18:24 »
Als Beamter wird man mehr und mehr zum Bittsteller.

Der Besoldungsgesetzgeber hat gar kein interesse daran, die Beamten "ordentlich" zu bezahlen. Im reicht es aus, wenn das absolute verfassungsrerchtlich nicht mehr angreifbare Minimum ausgezahlt wird. Die Diskusion um amtsangemessenen Bezüge ist über die Jahre immer mehr aus der Mitte gefallen... hin zu einem Minimalansatz.

So gut die Urteile des BVerfG auch sein mögen. Mit der Untergrenze von 15% zum Bürgergeld hat es uns in der Diskusion keinen gefallen getan. Denn dadurch haben sich die Forderungen geändert: Das BVerfG (und die Kläger) fordern min. 15% über Grundsicherung. Und der Besoldungsgesetzgeber versucht das Minimum herzustellen (so knapp wie es geht).

Dabei verliert man doch aus dem Fokus, das 15% über Grundsicherung keinem Anspruch genügen können.
Ich meine, Swen hat mal geschrieben, dass sich die 15 % auf den einfachen (ungelernten) Dienst beziehen. Heute vergleicht man das mit Beamten im mittleren Dienst...A5, A6.
Und mal ernsthaft...ob Ausbildung oder nicht... wer ist denn bereit für ein Mehrgehalt von 15 % jede Woche 100% mehr arbeiten zu gehen?
Insbesondere für Jene die hoheitlich Aufgaben wahrnehmen, muss man doch eine andere Wertschätzung als 15 % über Grundsicherung finden! Ein Beamter (m.D.) muss für seine Tätigkeit doch mehr als 15% bekommen, als Jene, die gar nicht arbeiten gehen.

Die ganze Diskusion ist kaputt !!!!

Auch der Gesetzesentwurf vom SH sieht im § 45a wieder einen Ergänzungszuschlag für jene, die unter die 15 % Grenze rutschen würden. Ein Ergänzungszuschlag, damit sie zumindest die absolute Untergrenze des BVerfG nicht unterschreiten... >:(
Das ist doch irre. Da bekommen Jene dann (geschäzt) 200-300 Euro mehr und müssen dann aber 160 Stunden arbeiten, jeden Monat. Das macht im Vergleich zum Bürgergeld dann 1-2 Euro pro Stunde mehr ???
Und dann am besten noch 15 KM mit dem Auto zur Arbeit fahren?
Als Schwarzarbeiter habe ich diese 300 Euro an drei Tagen im Sack....nur durch Hilfsarbeiten.
Und wenn ich was kann, dann sogar an einem Tag. 8)

Die ganze Diskusion ist kaputt !!!!

Für ein mehr von 2,00 Euro die Stunde würde ich morgens nicht aufstehen...
Diese 15 % Grenze wird für die Beamten langsam zum Bumerang.
Ich wünsche mir, dass das BVerG in dem zu erwartenden Urteil diese Grenze kassiert und klarstellt, dass die nur für einfachste Tätigkeiten gelten kann und keineswegs für ausgebildete Beamte, die hoheitliche Tätigkeiten erfüllen. Für den m.D. müsste ein Abstand von 30 % oder mehr die Untergrenze bilden.

Zudem darf ein Bürgergeldempfänger 100€ ohne Anrechnung hinzuverdienen.