[...]worin sich der mittelbar geschlechterdiskriminierende Gehalt solcher Regelungen von "Doppelverdienermodellen" offenbart.
Diese Wirkung ist zunächst 2022 anhand der sozialen Wirklichkeit in Niedersachsen empirisch breit nachgewiesen worden, wobei diese Stellungnahme nicht öffentlich zugänglich ist. Sie ist dann 2023 in noch einmal umfassenderer Form ebenso für den Hamburger Rechtskreis nachgewiesen worden. Diese Stellungnahme ist öffentlich einsehbar: https://bdr-hamburg.de/?p=1146
Danke für den Link, interessant! Der empirische Nachweis wäre natürlich ebenfalls sehr interessant. Von wem wurde er erstellt - und für wen?
Auch ein anderer Aspekt wäre utnersuchenswert: Die Förderung der Schwarzarbeit. Ehepartnerinnen von Beamten sparen bei Schwarzarbeit nicht nur Steuern und Sozialabgaben, sondern sichern dadurch auch die Herdprämie ihres verbeamteten Ehepartners. Das ist natürlich illegal und nicht zu rechtfertigen. Der finanzielle Anreiz ist gleichwohl enorm.
Wenn ich es richtig sehe, findet sich in allen drei Stellungnahmen derselbe Autor. Beim dritten Rechtskreis finden wir ebenfalls einen Flächenstaat, der im einzelnen durchaus symptomatische Abweichungen gegenüber einzelnen Faktoren in den jeweiligen sozialen Wirklichkeiten beider Flächenstaaten zeigt, damit aber das Ergebnis eher wahrscheinlicher machen wird, dass sich in allen 16 Rechtskreisen der Länder Doppelverdienermodelle, die entsprechend strukturiert werden, dass sie mit einer "Herdprämie" verbunden werden müssen, als mittelbar geschlechterdiskriminierend zu betrachten sein dürften, was ihre gesetzliche Einführung nicht gestattet sollte.
Die Gedanken zur Schwarzarbeit teile ich - allerdings dürfte es (anders als hinsichtlich der mittelbaren Geschlechterdskriminierung) schwierig sein, hier konkretes statistisches Material zu finden, das insbesondere einen hinreichend nachweisbaren Blick auf die Zukunft erlaubte. Zugleich muss die verfassungsrechtliche Betrachtung eine Grundrechtsverletzung nachweisen, die als solche hinsichtlich von Schwarzarbeit höchstwahrscheinlich nicht zu finden sein wird - mir fällt hier jedenfalls im Moment kein diesbezügliches Schutzrecht ein, das sich entsprechend als verletzt gestaltet zeigen könnte, was hinsichtlich der mittelbaren Geschlechterdiskriminierung anders ist.