Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Soldat1980:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/petra-nicolaisen/fragen-antworten/in-der-pressemitteiung-der-cdu-fraktion-v-19032024-zur-beamtenbesoldung-gaben-sie-an-die-bundeslaender?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_732313

HABICHThatzweiH:

--- Zitat von: Soldat1980 am 27.03.2024 19:18 ---https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/petra-nicolaisen/fragen-antworten/in-der-pressemitteiung-der-cdu-fraktion-v-19032024-zur-beamtenbesoldung-gaben-sie-an-die-bundeslaender?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_732313

--- End quote ---

Viel geschrieben und nichts gesagt. Ist ja nichts Neues...

Zugroaster:

--- Zitat von: BenHooper am 23.03.2024 13:23 ---Habe heute den Widerspruchsbescheid vom LfF (Bayern) per PZU erhalten. Meine Leistungswidersprüche wären zulässig, aber nicht begründet.

Kurz: Es wird amtsangemessen alimentiert.

"Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10.03.2023 dient der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020. Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile wurden den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend systematisch neu - namentlich künftig wieder stärker an die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Beamten und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen und dazu v. a. auch wieder an die örtlichen Verhältnisse anknüpfend - ausgerichtet..." usw.

Jetzt bleibt 1 Monat zu klagen.

Hat noch jemand einen Widerspruchsbescheid bekommen? Klagt ihr?

--- End quote ---

Bei mir genau das gleiche. Mein Widerspruch ging letztmöglich im Dezember beim LfF ein. Ich denke da wird jetzt eine große Welle an negativ beschiedenen Widerspruchsbescheiden ausrollen.

Sehe ich das richtig, dass ich - sofern ich keine Klage einreiche - trotz Widerspruch alle Ansprüche verliere, sollte das BVerfG meiner Argumentation im Rahmen einer Klage doch noch irgendwann folgen?

Zugroaster:
Versehentlicher Doppelpost.

Malkav:

--- Zitat von: Zugroaster am 28.03.2024 09:25 ---Sehe ich das richtig, dass ich - sofern ich keine Klage einreiche - trotz Widerspruch alle Ansprüche verliere, sollte das BVerfG meiner Argumentation im Rahmen einer Klage doch noch irgendwann folgen?

--- End quote ---

Der Bescheid würde bestandskräftig und damit wären die Ansprüche futsch. Also einmal die 483,00 EUR in die Hand nehmen, Klage einreichen und damit die Ansprüche aufrecht erhalten. Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.

Wenn 95% aller Beamten den Dienstherren das klagelos durchgehen lassen mit dem "Abwürgen der Ansprüche" durch Bescheid, muss das ja jeden Haushaltspolitiker prakisch dazu animieren verfassungswidrig zu besolden.

Upside: Viele gesparte Haushaltsmittel & Beifall vom Boulevard

Downside: Verfassungsbruch (tagespolitisch absolut egal), unzufriedene Beamt*innen (kurzfristig auch egal, daraus folgende Personalsorgen (innere Kündigung, Korruptionsgefahr etc.) sind langfristige Probleme), Erosion der Rechtsordnung und Gewaltenteilung (tlw. aus kurzfristigster Politikersicht doch vielleicht ganz praktisch die Verwaltung- und Verfassungsgerichtbarkeit ein wenig die Flügel zu stutzen)

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