[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Versuch

Zitat von: Malkav am 28.03.2024 09:37
Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Malkav

Zitat von: Versuch am 28.03.2024 10:01

Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Tja das ist eine gute Frage vor der ich auch stehe!

Der tbb stellt auf seiner Hompegae (https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/) ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung (https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx). Leider enthält dies keine Normenangabe, nach welcher das Begehren zulässig wäre.

Vermutlich bezieht sich das Muster auf eine objektive Klagehäufung gem. § 44 VwGO auf welche dann die Vorschriften über die Klageänderung gem. § 91 VwGO Anwendung finden.

In der Literatur heißt es hierzu, dass eine Klagehäufung "nur dann zugleich auch eine Klageänderung i.S.d. § 91 dar[stellt], wenn der Klagegrund (objektiv) oder die Parteien (subjektiv) sich im Laufe des Verfahrens verändern bzw. weitere hinzutreten." (vgl. NK-VwGO/Wilfried Peters/Johanna Kujath, 5. Aufl. 2018, VwGO § 91 Rn. 40)

Da der Grund der Klageerweiterung (Feststellung einer Unteralimentation für das Jahr 20XX) mit jedem Folgejahr neu hinzutritt haben wir wohl beides. Was daraus jedoch kostenrechtlich folgt, hat sich mir noch nicht ganz erschlossen.

correction80



Zitat von: Versuch am 28.03.2024 10:01
Zitat von: Malkav am 28.03.2024 09:37
Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Ich klage in RLP seit 2021. Ich und auch andere Kollegen mussten lediglich 1x die Gerichtskosten zahlen. Viele haben es auch ohne anwaltliche Vertretung gemacht.
Die nachfolge Jahre wurden dann als Klageerweiterung ohne weitere Kosten hinzugefügt. 

InternetistNeuland

Zitat von: correction80 am 02.04.2024 12:04


Zitat von: Versuch am 28.03.2024 10:01
Zitat von: Malkav am 28.03.2024 09:37
Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Ich klage in RLP seit 2021. Ich und auch andere Kollegen mussten lediglich 1x die Gerichtskosten zahlen. Viele haben es auch ohne anwaltliche Vertretung gemacht.
Die nachfolge Jahre wurden dann als Klageerweiterung ohne weitere Kosten hinzugefügt.

Muss vorab für weitere Jahre ein Widerspruch erfolgen oder werden auf Antrag die Folgejahre hinzugefügt?

A9A10A11A12A13

[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

correction80

Zitat von: InternetistNeuland am 02.04.2024 20:06
Zitat von: correction80 am 02.04.2024 12:04


Zitat von: Versuch am 28.03.2024 10:01
Zitat von: Malkav am 28.03.2024 09:37
Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Ich klage in RLP seit 2021. Ich und auch andere Kollegen mussten lediglich 1x die Gerichtskosten zahlen. Viele haben es auch ohne anwaltliche Vertretung gemacht.
Die nachfolge Jahre wurden dann als Klageerweiterung ohne weitere Kosten hinzugefügt.

Muss vorab für weitere Jahre ein Widerspruch erfolgen oder werden auf Antrag die Folgejahre hinzugefügt?

Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.

LehrerinRLP

Zitat von: A9A10A11A12A13 am 02.04.2024 22:58
[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

Hätte jemand die Möglichkeit den Artikel hier lesbar zu machen? Copy/Paste!?

A9A10A11A12A13

Zitat von: LehrerinRLP am 03.04.2024 08:22
Zitat von: A9A10A11A12A13 am 02.04.2024 22:58
[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

Hätte jemand die Möglichkeit den Artikel hier lesbar zu machen? Copy/Paste!?

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Bibliothekar

Zitat von: A9A10A11A12A13 am 03.04.2024 09:44
Zitat von: LehrerinRLP am 03.04.2024 08:22
Zitat von: A9A10A11A12A13 am 02.04.2024 22:58
[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

Hätte jemand die Möglichkeit den Artikel hier lesbar zu machen? Copy/Paste!?

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LehrerinRLP

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Deshalb die Frage ... :D

Landesdiener

Als Lehrerin weißt du doch sicher, dass das nicht legal wäre ;).


Ozymandias

Wäre doch mal eine Möglichkeit in RLP die Landesverfassungsgerichte in Spiel zu bekommen.  Wird am Ende des Artikels kurz angesprochen.
Wobei die vermutlich nicht so tief in der Materie drin sind.

ultranoob

Zitat von: correction80 am 03.04.2024 07:13
Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.

Gibt es eigentlich einen zeitlichen Rahmen, in dem der Negativbescheid zugestellt werden muss?

A9A10A11A12A13

Zitat von: ultranoob am 04.04.2024 11:16
Zitat von: correction80 am 03.04.2024 07:13
Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.

Gibt es eigentlich einen zeitlichen Rahmen, [...] zugestellt werden muss?

siehe VwZG, PostG, PUDLV

(Der maßgeblichere Zeitrahmen der Bescheiderstellung wird ja im Rahmen der Untätigkeitsklage umrissen.)