Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt.
Hoffen wir einfach mal, dass es kein Urteil geben wird, denn das würde eine Ablehnung bedeuten. Das OVG soll bitte einen Vorlagebeschluss an das LVerfG fertigen und nur hilfsweise parallel einen Vorlagebeschluss an das BVerfG fertigen.
Das wäre soooo schön, wenn die Landesverfassungsgerichte endlich mal mitspielen dürften. Der VerfGH Berlin hat sich damals grundsätzlich auch für zuständig erklärt (hinsichtlich der Hauptstadtzulage) und die direkte Verfassungsbeschwerde
ausschließlich wegen der Verstoßes gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zurückgewiesen. Das VG Berlin hat das jedoch komplett ignoriert und den Vorgang "ganz stumpf" ausschließlich dem BVerfG vorgelegt. Meines Wissens nach, wurde das lediglich vom VG Hamburg mal geprüft und aufgrund der dortigen Landesverfassung als unzulässig verworfen.
Über die Landesverfassungsgerichte käme man endlich wesentlich schneller zu Ergebnissen. Wenn Karlsruhe eine Entscheidung eines LVerfG für falsch hält, gilt dann weiterhin "ober sticht unter" und man könnte sich darüber hinwegsetzen.
In jedem anderem Rechtsgebiet ist es völlig normal, dass die verschiedenen (Instanz-)Gerichte Sachverhalte unterschiedlich beurteilen und die Bundesgerichte sich dann aus einer Vielzahl von Linien eine aussuchen können. Man denke nur an die verschiedensten OLG-Urteile zum Dieselgate, bis der BGH mal zum Zuge kam. Klar ist das hinsichtlich des Nebeneinanders von BVerfG und Landesverfassungsgerichten nicht 1:1 übertragbar, trotzdem täte eine gewisse richterliche Meinungsvielfalt dem Problem gut und der zweite Senat müsste nicht immer "im eigenen Saft kochen", sondern bekäme auch mal anderen Input als Stellungnahmen und Aufsätze.