Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Malkav:
--- Zitat von: HansGeorg am 10.04.2024 08:59 ---Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt.
--- End quote ---
Hoffen wir einfach mal, dass es kein Urteil geben wird, denn das würde eine Ablehnung bedeuten. Das OVG soll bitte einen Vorlagebeschluss an das LVerfG fertigen und nur hilfsweise parallel einen Vorlagebeschluss an das BVerfG fertigen.
Das wäre soooo schön, wenn die Landesverfassungsgerichte endlich mal mitspielen dürften. Der VerfGH Berlin hat sich damals grundsätzlich auch für zuständig erklärt (hinsichtlich der Hauptstadtzulage) und die direkte Verfassungsbeschwerde ausschließlich wegen der Verstoßes gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zurückgewiesen. Das VG Berlin hat das jedoch komplett ignoriert und den Vorgang "ganz stumpf" ausschließlich dem BVerfG vorgelegt. Meines Wissens nach, wurde das lediglich vom VG Hamburg mal geprüft und aufgrund der dortigen Landesverfassung als unzulässig verworfen.
Über die Landesverfassungsgerichte käme man endlich wesentlich schneller zu Ergebnissen. Wenn Karlsruhe eine Entscheidung eines LVerfG für falsch hält, gilt dann weiterhin "ober sticht unter" und man könnte sich darüber hinwegsetzen.
In jedem anderem Rechtsgebiet ist es völlig normal, dass die verschiedenen (Instanz-)Gerichte Sachverhalte unterschiedlich beurteilen und die Bundesgerichte sich dann aus einer Vielzahl von Linien eine aussuchen können. Man denke nur an die verschiedensten OLG-Urteile zum Dieselgate, bis der BGH mal zum Zuge kam. Klar ist das hinsichtlich des Nebeneinanders von BVerfG und Landesverfassungsgerichten nicht 1:1 übertragbar, trotzdem täte eine gewisse richterliche Meinungsvielfalt dem Problem gut und der zweite Senat müsste nicht immer "im eigenen Saft kochen", sondern bekäme auch mal anderen Input als Stellungnahmen und Aufsätze.
LehrerinRLP:
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).
Malkav:
--- Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 10:39 ---Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).
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Nein.
Ein Urteil kann nur eine Klageabweisung zum Inhalt haben. Wenn das OVG zu dem Schluss kommt, dass das Besoldungsgesetz verfassungswidrig ist, muss es einen Vorlagebeschluss gem. Art. 100 GG fertigen.
Genau dies hat auch der VGH Hessen gemacht. Hier hat das Land Hessen bereits reagiert, ohne es rechtlich zu müssen.
Finanzer:
--- Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 10:39 ---Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).
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Das ist so nicht korrekt. Der Tenor des Beschluss vom 30.11.2021 - 1 A 863/18 lautet:
1. Das Verfahren wird ausgesetzt,.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob...... [ganz viele Vorschriften]....
mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind, soweit sie die Besoldungsgruppe A 6 in dem Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2020 betreffen.
Quelle: https://openjur.de/u/2382225.html
LehrerinRLP:
Merci. Da war Hessen aber "lieb".
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