Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1581821 times)

Goldene Vier

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5940 am: 11.04.2024 21:53 »
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Ryan

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5941 am: 12.04.2024 10:42 »
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."




Taigawolf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5942 am: 12.04.2024 11:28 »
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."

Nur doof für die Herren, dass "kostengünstiger" kein Prüfparameter des BVerfG ist. Diese Stellungnahme ist der blanke Hohn. Wenn man das liest, dann könnte das genauso gut direkt aus dem Ministerium stammen. Wen vertreten die eigentlich? Man hat wirklich das Gefühl, dass da aus dem Ministerium vorgefertigte Schreiben kommen, die hier zumindest absatzweise eins zu eins übernommen werden.

Und leider beschleicht mich das Gefühl, dass das durchaus im Rahmen des Möglichen liegt. Was das Ganze noch viel schlimmer macht.

Mitleser

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5943 am: 12.04.2024 15:21 »
Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

Goldene Vier

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5944 am: 12.04.2024 15:36 »
Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

Vielleicht findest du hier die Antwort:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html

Antwort 121

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5945 am: 12.04.2024 15:54 »
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."

WOW....
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Mitleser

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5946 am: 12.04.2024 15:57 »
Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

Vielleicht findest du hier die Antwort:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html

Antwort 121

Krasse Zahlen, vielen Dank^^

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5947 am: 12.04.2024 18:20 »
Könnte jemand, der die Möglichkeit hat diesen Artikel bzw. gerne eine inhaltliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen, hier teilen? Das klingt ja so, als ob das Land RLP wüsste, dass es nicht rechtskonform alimentiert, es aber nicht offiziell "zugeben" möchte.

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-streit-um-beamtengehalt-vor-oberverwaltungsgericht-finanzministerin-ahnen-scheut-offenbar-urteil-_arid,2643702.html

Herzlichen Dank!

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5948 am: 12.04.2024 18:35 »
Könnte jemand, der die Möglichkeit hat diesen Artikel bzw. gerne eine inhaltliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen, hier teilen? Das klingt ja so, als ob das Land RLP wüsste, dass es nicht rechtskonform alimentiert, es aber nicht offiziell "zugeben" möchte.

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-streit-um-beamtengehalt-vor-oberverwaltungsgericht-finanzministerin-ahnen-scheut-offenbar-urteil-_arid,2643702.html

Herzlichen Dank!

A8 klagt für 2012-2014. Das Land bot ihm einen Vergleich an (nachdem Richter gemahnt hatte) um zu verhindern, dass es einen Vorlagenbeschluss durch das Gericht gibt.

LehrerinRLP

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« Antwort #5949 am: 12.04.2024 18:37 »
Danke! Dann ist die spannende Frage ja: Hat der Klagende angenommen, was ich nicht hoffe!?

BVerfGBeliever

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« Antwort #5950 am: 12.04.2024 18:38 »
"Die Prozessvertreter [der Finanzministerin] boten dem klagenden Beamten an, doch über einen Vergleich zu verhandeln, wie ein Sprecher des OVG auf Anfrage bestätigt."

Was isch letzte Preis?  ;)

InternetistNeuland

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« Antwort #5951 am: 12.04.2024 18:40 »
"Die Prozessvertreter [der Finanzministerin] boten dem klagenden Beamten an, doch über einen Vergleich zu verhandeln, wie ein Sprecher des OVG auf Anfrage bestätigt."

Was isch letzte Preis?  ;)

Da würde mich die Einschätzung interessieren was dann mit den gegenwärtigen Bezügen ist? Sämtliche Lohnerhöhungen danach müssten sich ja dann auf das neu berechnete Gehalt stützen. Somit wäre er wahrscheinlich der bestbezahlte A8er in RLP.

LehrerinRLP

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« Antwort #5952 am: 12.04.2024 18:41 »
"Die Prozessvertreter [der Finanzministerin] boten dem klagenden Beamten an, doch über einen Vergleich zu verhandeln, wie ein Sprecher des OVG auf Anfrage bestätigt."

Was isch letzte Preis?  ;)

Es steht also nicht, ob er angenommen hat!? Ich hoffe, er wird von einem anständigen Verband vertreten, der auch die anderen, die da mit dranhängen, im Kopf hat!

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5953 am: 12.04.2024 18:42 »
Da würde mich die Einschätzung interessieren was dann mit den gegenwärtigen Bezügen ist? Sämtliche Lohnerhöhungen danach müssten sich ja dann auf das neu berechnete Gehalt stützen. Somit wäre er wahrscheinlich der bestbezahlte A8er in RLP.
[/quote]

Mit diesem Interesse bist du nicht alleine!

BVerfGBeliever

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« Antwort #5954 am: 12.04.2024 18:44 »
Es steht also nicht, ob er angenommen hat!?

Nope.

"Beide Parteien loten nun aus, ob man sich in einem Jahre zurückliegenden Einzelfall jetzt einigen kann. Um welche Summe es bei der Nachzahlung gehen könnte, blieb offen."