Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Goldene Vier:
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Ryan:

--- Zitat von: Goldene Vier am 11.04.2024 21:53 ---Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

--- End quote ---

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."



Taigawolf:

--- Zitat von: Ryan am 12.04.2024 10:42 ---
--- Zitat von: Goldene Vier am 11.04.2024 21:53 ---Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

--- End quote ---

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."

--- End quote ---

Nur doof für die Herren, dass "kostengünstiger" kein Prüfparameter des BVerfG ist. Diese Stellungnahme ist der blanke Hohn. Wenn man das liest, dann könnte das genauso gut direkt aus dem Ministerium stammen. Wen vertreten die eigentlich? Man hat wirklich das Gefühl, dass da aus dem Ministerium vorgefertigte Schreiben kommen, die hier zumindest absatzweise eins zu eins übernommen werden.

Und leider beschleicht mich das Gefühl, dass das durchaus im Rahmen des Möglichen liegt. Was das Ganze noch viel schlimmer macht.

Mitleser:
Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

Goldene Vier:

--- Zitat von: Mitleser am 12.04.2024 15:21 ---Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

--- End quote ---

Vielleicht findest du hier die Antwort:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html

Antwort 121

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