... ich schätze mal, dass das mit einer solchen Vergleichsvereinbarung einhergehende Procedere gerichtlich vereinbart werden würde. Es wäre zugleich nicht das erste Mal, dass Besoldungsverfahren so beendet werden würden. Aus Sicht des Klägers könnte ich das gut verstehen, da er ansonsten noch einmal mindestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht mitsamt der Ungewissheit warten müsste, ob sie wirklich positiv für ihn ausginge - und wenn auch das OVG die Klage abweisen würde, bliebe als nächste Instanz zunächst einmal nur die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht, sofern das OVG diese zuließe. Ergo würde es für ihn noch einmal um mehrere Jahre gehen. Nachdem das VG die Klage vor rund acht Jahren erstinstanzlich abgewiesen hat, ist bislang schon so viel Zeit ins Land gegangen, dass es dem Kläger kaum zu verdenken wäre, wenn er ein für ihn akzeptables Vergleichsangebot annehmen würde, denke ich.
Der dbb dürfte das ggf. anders sehen, da es sich offensichtlich um eines von mehreren Musterverfahren handelt. Und dass sich Landesregierungen so "freikaufen", ist genauso, wie Du schreibst, Malkav, bitter, da sie dann im Gegenzug weiterhin behaupten, es sei ja alles in Gegenwart und Vergangenheit ganz super mit der vom jeweiligen Land gewährten Alimentation. Umso interessant dürfte es sein, ob die Rhein-Zeitung am Fall dranbliebe und also am Ende - sofern es so käme - auch melden würde oder melden könnte, dass ein Vergleich geschlossen worden wäre (was spätestens dann auf der Hand läge, wenn nicht in den nächsten Monaten eine Entscheidung durch das OVG erfolgte). Denn das dürfte dann öffentlich wirklich peinlich für die Landesregierung werden. Insofern ist zumindest das erst einmal positiv, dass die Zeitung berichtet hat.