Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (1196/1598) > >>

HansGeorg:

--- Zitat von: DrStrange am 19.04.2024 06:24 ---
--- Zitat von: Malkav am 18.04.2024 10:22 ---
Beamter X hat einen Immobilienkredit in Höhe von 400.000,00 EUR und zahlt  Kreditzinsen in Höhe von 8.000,00 EUR p.a. Er hatte über die letzten 15 Jahre die vertragliche Option gehabt, jedes jahr 10.000,00 EUR Sondertilgung zu leisten, was die Zinszahlungen über die Gesamtlaufzeit erheblich reduziert hätte.

Diese Option konnte Beamter X bei einer verfassungsgerichtlich festgestellten Unteralimentation > 10.000,00 EUR p.a. nicht nutzen. Die vom Beamten zusätzlich zu zahlenden Kreditzinsen könnte man dann doch als wirtschaftlicher Schaden einer Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf amtsangemessene Alimentation begreifen. Irgendwie fällt es mir schwer einzusehen, dass der Beamte diesen unverschuldeten Zinschaden zu tragen hat.

--- End quote ---

Äh..nein. Der Beamte wusste ja zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme um seine tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten. Und auch um seine mögliche Tilgungsleistung. Den wirtschaftlichen Schaden hat er sich praktisch selbst zugefügt.

--- End quote ---

Und wenn er glaubhaft machen kann, dass er bei der Finanzierung darauf vertraut hat, dass sein Dienstherr ihn verfassungsgemäß besolden wird und die Sondertilgungen fest eingeplant hat. Oder aber dadurch einen Dispo nutzen musste.

Dav0HH:
Ich weiß nicht ob sich diese Beobachtung verallgemeinern lässt, aber an meiner Dienststelle lässt sich eine Stellenstruktur aus den 80igern einsehen- was da A8 gemacht hat, macht heute A10, was A9, macht heute A11 und auch die Führung lag damals bei A13/A14, heute A14/A15.

Ich habe noch nicht nach Statistiken dazu gesucht, aber ist es vielleicht so, dass in der Vergangenheit der große Anteil der Beamten in den untersten Besoldungsgruppen vertreten war und mit der Zeit dieser Anteil nach oben verschoben wurde, teils, aufgrund des Aufgabenwandels, teils aufgrund der zu niedrigen Besoldung, mit der kein passendes Personal zu finden war? 

Wenn dem so wäre müsste einmal mehr die Gesamtstruktur auf den Prüfstand, auch wenn da keiner ran will.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Dav0HH am 19.04.2024 17:53 ---Ich weiß nicht ob sich diese Beobachtung verallgemeinern lässt, aber an meiner Dienststelle lässt sich eine Stellenstruktur aus den 80igern einsehen- was da A8 gemacht hat, macht heute A10, was A9, macht heute A11 und auch die Führung lag damals bei A13/A14, heute A14/A15.

Ich habe noch nicht nach Statistiken dazu gesucht, aber ist es vielleicht so, dass in der Vergangenheit der große Anteil der Beamten in den untersten Besoldungsgruppen vertreten war und mit der Zeit dieser Anteil nach oben verschoben wurde, teils, aufgrund des Aufgabenwandels, teils aufgrund der zu niedrigen Besoldung, mit der kein passendes Personal zu finden war? 

Wenn dem so wäre müsste einmal mehr die Gesamtstruktur auf den Prüfstand, auch wenn da keiner ran will.

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Kann man nicht verallgemeinern. Es gibt viele Landesbehörden da ist quasi mit A10 Schluss.

lotsch:
Klage zu Beamtenbesoldung mit Vergleich beenden – besteht Angst vor einem Urteil?
https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/DE_Klage-zu-Beamtenbesoldung-mit-Vergleich-beenden-besteht-Angst-vor-einem-Urteil?open&ccm=000

Für mich ist dieses Vergleichsangebot ein klares Schuldeingeständnis. Das Land darf schon aus rechtlichen Gründen nur dann einen Vergleich anbieten, wenn dies wirtschaftlich ist (Grundsatz der Haushaltsverordnung - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit). Ansonsten würde man sich strafbar machen.
Sehr positiv ist es, dass die Presse so darüber berichtet. Das zeigt den Beamten, Geld gibt es nur, wenn man klagt, und auch die Gewerkschaften sind gezwungen aktiver zu werden, wie man sieht.

Rheini:

--- Zitat von: Dav0HH am 19.04.2024 17:53 ---Ich weiß nicht ob sich diese Beobachtung verallgemeinern lässt, aber an meiner Dienststelle lässt sich eine Stellenstruktur aus den 80igern einsehen- was da A8 gemacht hat, macht heute A10, was A9, macht heute A11 und auch die Führung lag damals bei A13/A14, heute A14/A15.

Ich habe noch nicht nach Statistiken dazu gesucht, aber ist es vielleicht so, dass in der Vergangenheit der große Anteil der Beamten in den untersten Besoldungsgruppen vertreten war und mit der Zeit dieser Anteil nach oben verschoben wurde, teils, aufgrund des Aufgabenwandels, teils aufgrund der zu niedrigen Besoldung, mit der kein passendes Personal zu finden war? 

Wenn dem so wäre müsste einmal mehr die Gesamtstruktur auf den Prüfstand, auch wenn da keiner ran will.

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Selbst wenn dies im Einzefall so wäre, hat dann nicht der Dienstherr das Problem geschaffen?

Was wäre hier deine Lösung? Ein A10 wir bei der Amtsangemessenheit wie ein A9 betrachtet? Was machst Du mit dem A10, der im Einzelfall auf der Stelle eines A12 sitzt?

Wenn deine These so stimmt, hätte der Dienstherr lieber zu dem Zeitpunkt bevor er diesen Weg gegangen ist, die Besoldung anpacken sollen und nicht hinterher das Problem was auf ihn zukommen könnte, auf den / die Beamten abwälzen.

P. S. Auch die gesetzlichen Grundlagen geben aus m. Sicht nichts her, was zu Gunsten des Dienstherrn spricht.

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