Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1597266 times)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5985 am: 21.04.2024 13:21 »
Im 4-Säulen-Modell für BW wurde das (grob paraphrasierend) so begründet, dass der arme doofe ed und md wegen der Digitalisierung nun Computer benutzen muss und deshalb die Ämteranhebung gerechtfertigt ist.
Beim hD wird Computerbedienung wegen der höheren Qualifikation vorausgesetzt. (Wie manche Lehrertanten im 2 Finger-Prinzip ihre Noten eintippen und was Computer da für Teufelszeugs sind, das kann man natürlich gerne ausblenden.)  :-*

Das ist denen natürlich genau zu dem Zeitpunkt eingefallen, als man drastisch unter die Mindestalimentation gerutscht ist.

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5986 am: 21.04.2024 14:16 »
Was durchaus nicht unerheblich ist, ist ds permanente Strchen von Ämtern zur Wahrung des Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau und die Verschiebung der jeweiligen Eingangsämter der Laufbahn…

Im Regelfall haben sich die zugewiesenen Aufgaben für die jeweils betroffen Beamten nicht verändert, sehr wohl aber die Besoldung. Die Ämter. Die bisher wegen der höheren Anforderungen höher besoldet wurden sind dadurch teilweise entwertet worden. Eigentlich hätte der Entfall ein komplettes Verschieben zur Folgehaben müssen…

Was ich nicht verstehe: Rein rechtlich ist der Übertrage eines höheren Amtes mit höherem Endgrundgehalt eine Beförderung. Und die geht nur nach Leistung, Eignung und Befähigung. Haben die alle eine Beurteilung bekommen? Wie sah da die Gaußsche Kurve aus?
Gibts vielleicht einen Betroffenen aus BW, der uns den Ablauf mal schildern könnte?

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5987 am: 21.04.2024 21:42 »
Im 4-Säulen-Modell für BW wurde das (grob paraphrasierend) so begründet, dass der arme doofe ed und md wegen der Digitalisierung nun Computer benutzen muss und deshalb die Ämteranhebung gerechtfertigt ist.
Beim hD wird Computerbedienung wegen der höheren Qualifikation vorausgesetzt. (Wie manche Lehrertanten im 2 Finger-Prinzip ihre Noten eintippen und was Computer da für Teufelszeugs sind, das kann man natürlich gerne ausblenden.)  :-*

Das ist denen natürlich genau zu dem Zeitpunkt eingefallen, als man drastisch unter die Mindestalimentation gerutscht ist.

Und das wird voraussichtlich von den Gerüchten wieder eingezogen.

Nur was wäre die Konsequenz?
Sind dann alle zu befördern?
Und gibt es dann ne neue Besoldung für A17er?

Goldene Vier

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5988 am: 21.04.2024 22:03 »
Und hier noch was zum Thema…. Es ist kein Geld da….

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit unserem neuen „Sparbuch für den Bundeshaushalt“ legen wir die Struktur des Bundeshaushalts offen und räumen mit gängigen Thesen auf. Ein Beispiel: Die öffentlichen Kassen seien leer. Richtig ist: Im Jahr 2025 werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Eine-Billion-Euro-Marke überschreiten. Die Kassen der öffentlichen Haushalte sind mehr als gut gefüllt: Das Problem liegt also nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben.

Richtig ist auch, wenn die Bundesregierung die großen Herausforderungen der Zeit angehen will, kommt sie um einen Strategiewechsel nicht herum. Die großen Themen wie Wehrfähigkeit, Klimaschutz, Digitalisierung, Kindergrundsicherung oder Modernisierung der Infrastruktur lassen sich nicht einfach „on top“ finanzieren. Vielmehr erfordern sie eine Prioritätensetzung in allen öffentlichen Haushalten. Wie der Bundesregierung der notwendige Mentalitätswechsel gelingen kann und welche Einsparungen möglich sind, lesen Sie in unserem Sparbuch.

Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Bund der Steuerzahler

Hier bestellbar:


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PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5989 am: 22.04.2024 06:05 »
Der Bund der Steuerzahler (übrigens nur ein popeliger Verein, wie jeder andere auch) ist letztlich, auch wenn dieses blinde Huhn ab und zu tatsächlich ein Korn trifft, doch wieder nur ein konservativ-neoliberaler Papagei, der letztlich das predigt, was uns bis heute in diese finanzielle Misere gebracht hat. Man hat bspw. nach Einführung die schwarze Null gelobt und Kritik an ihr wollte man gerne direkt im Keim ersticken. Wohlgemerkt zu Zeiten, als sich die große Koalition (unter konservativer Führung) Geld zum Nulltarif oder gar zu Negativzinsen hätte leihen können. Da war die Zeit für große Investitionen bspw. um die Energiewende massiv voranzutreiben und andere, dringend notwendige Investitionen (Netz-/Glasfaserinfrastruktur, Bildung, …) zu tätigen.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5990 am: 22.04.2024 06:37 »
Korrekt, den Lobbyverein der Schuldentaliban brauchen wir hier als letztes. Wenn es einen Gegner der Beamtenschaft gibt, dann diese mit Steuergeld gemäßtetete Truppe.

rs

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5991 am: 22.04.2024 10:16 »
Man kommt ja kaum noch hinterher:

https://www.fr.de/wirtschaft/buergergeld-erhoehungen-fielen-sogar-noch-zu-niedrig-aus-kaufkraftverlust-93023816.html

Kommt es zu weiteren Erhöhungen beim Bürgergeld, müssten die vielerorts eingeführten Familienergänzungszuschläge schon wieder erhöht werden. Bis irgendwann alle Beamtenfamilien vom eD bis zum gD das gleiche Einkommen haben.

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5992 am: 22.04.2024 12:51 »
Man kommt ja kaum noch hinterher:

https://www.fr.de/wirtschaft/buergergeld-erhoehungen-fielen-sogar-noch-zu-niedrig-aus-kaufkraftverlust-93023816.html

Kommt es zu weiteren Erhöhungen beim Bürgergeld, müssten die vielerorts eingeführten Familienergänzungszuschläge schon wieder erhöht werden. Bis irgendwann alle Beamtenfamilien vom eD bis zum gD das gleiche Einkommen haben.

Wieso irgendwann. Ist doch jetzt schon so, wo entsprechende FEZ´s eingeführt wurden. In Hamburg gibt es die Einheitsbesoldung bis A10.

MitleserBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5993 am: 22.04.2024 13:34 »
Im 4-Säulen-Modell für BW wurde das (grob paraphrasierend) so begründet, dass der arme doofe ed und md wegen der Digitalisierung nun Computer benutzen muss und deshalb die Ämteranhebung gerechtfertigt ist.
Beim hD wird Computerbedienung wegen der höheren Qualifikation vorausgesetzt. (Wie manche Lehrertanten im 2 Finger-Prinzip ihre Noten eintippen und was Computer da für Teufelszeugs sind, das kann man natürlich gerne ausblenden.)  :-*

Das ist denen natürlich genau zu dem Zeitpunkt eingefallen, als man drastisch unter die Mindestalimentation gerutscht ist.

Und das wird voraussichtlich von den Gerüchten wieder eingezogen.

Nur was wäre die Konsequenz?
Sind dann alle zu befördern?
Und gibt es dann ne neue Besoldung für A17er?

Was für Gerüchte gibt es denn???

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5994 am: 22.04.2024 13:52 »
Im 4-Säulen-Modell für BW wurde das (grob paraphrasierend) so begründet, dass der arme doofe ed und md wegen der Digitalisierung nun Computer benutzen muss und deshalb die Ämteranhebung gerechtfertigt ist.
Beim hD wird Computerbedienung wegen der höheren Qualifikation vorausgesetzt. (Wie manche Lehrertanten im 2 Finger-Prinzip ihre Noten eintippen und was Computer da für Teufelszeugs sind, das kann man natürlich gerne ausblenden.)  :-*

Das ist denen natürlich genau zu dem Zeitpunkt eingefallen, als man drastisch unter die Mindestalimentation gerutscht ist.

Und das wird voraussichtlich von den Gerüchten wieder eingezogen.

Nur was wäre die Konsequenz?
Sind dann alle zu befördern?
Und gibt es dann ne neue Besoldung für A17er?

Was für Gerüchte gibt es denn???
Sorry Gerichten...

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5995 am: 26.04.2024 08:38 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5996 am: 26.04.2024 08:50 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5997 am: 26.04.2024 09:06 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5998 am: 26.04.2024 09:22 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

InternetistNeuland

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« Antwort #5999 am: 26.04.2024 09:45 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?