Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ytsejam:
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Rheini:

--- Zitat von: Ytsejam am 26.04.2024 08:38 ---Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

--- End quote ---

Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Floki:

--- Zitat von: Ytsejam am 26.04.2024 08:38 ---Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

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Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Illunis:

--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 08:50 ---Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

--- End quote ---

Außer es wird das bayerische Model ;)

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Ytsejam am 26.04.2024 08:38 ---Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

--- End quote ---

Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?

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