Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ytsejam:
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.
Hat dazu jemand nachlesbare Infos?
Rheini:
--- Zitat von: Ytsejam am 26.04.2024 08:38 ---Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.
Hat dazu jemand nachlesbare Infos?
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Juhuuu.
Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann ;D.
Floki:
--- Zitat von: Ytsejam am 26.04.2024 08:38 ---Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.
Hat dazu jemand nachlesbare Infos?
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Welcher Flurfunk ist das denn?
Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.
Illunis:
--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 08:50 ---Juhuuu.
Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann ;D.
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Außer es wird das bayerische Model ;)
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Ytsejam am 26.04.2024 08:38 ---Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.
Hat dazu jemand nachlesbare Infos?
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Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?
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