Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2650304 times)

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6000 am: 26.04.2024 09:46 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6001 am: 26.04.2024 10:03 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

Du musst die 20.000 auch nicht versteuern § 11 EStG.
Auch hier gilt das Zuflussprinzip.
« Last Edit: 26.04.2024 10:11 von InternetistNeuland »

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6002 am: 26.04.2024 10:05 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

Deshalb ja mein Wunsch nach Änderung  ;).

Saggse

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6003 am: 26.04.2024 10:06 »
Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6004 am: 26.04.2024 13:07 »
Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

Pssst! Auszuschließen ist mittlerweile ja nichts mehr, nicht noch auf dumme Ideen bringen!

Jörn85

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6005 am: 26.04.2024 15:07 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6006 am: 26.04.2024 19:07 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Ich glaube es geht nicht um eine Kürzung, sondern um den Versuch eine Erhöhung zu umgehen.

Jörn85

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6007 am: 26.04.2024 21:30 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

In Bayern wird das Einkommen des Partners nicht einbezogen, nicht wahr?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6008 am: 27.04.2024 09:11 »
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

In Bayern wird das Einkommen des Partners nicht einbezogen, nicht wahr?

In Bayern wird fiktiv eins angenommen. Selbst wenn deine Frau Blind, Taub und Querschnittsgelähmt ist werden 20.000 angerechnet. Einfach Absurd.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6009 am: 27.04.2024 12:15 »
Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.

Wenigstens etwas .....

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6010 am: 27.04.2024 13:24 »
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Ich glaube es geht nicht um eine Kürzung, sondern um den Versuch eine Erhöhung zu umgehen.

Entgegen der Bundesländer, die über ein fiktives Partnereinkommen diskutieren, hat NRW bereits die maßgeblichen Urteile (zumindest für ihr Empfinden) umgesetzt. NRW hat fertig. Das einzige was derzeit noch geprüft wird, ist die Besoldungshöhe aufgrund von Bürgergeld und Inflation. Weshalb sollte jetzt hier eine Diskussion über Partnereinkommen aufkommen ?

Aloha

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6011 am: 27.04.2024 14:56 »
Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.

Wenigstens etwas .....

Ich habe heute auch eine Antwort des LBV NRW auf meinen Widerspruch für 2023 mit der Aussage , dass die Entscheidung des Widerspruchs zurückgestellt ist und man unterstellt, dass ich damit einverstanden sei

Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.

Sollte man hiergegen wiederum  Widerspruch einlegen?
« Last Edit: 27.04.2024 15:03 von Aloha »

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6012 am: 27.04.2024 15:27 »
Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.

Wenigstens etwas .....

Ich habe heute auch eine Antwort des LBV NRW auf meinen Widerspruch für 2023 mit der Aussage , dass die Entscheidung des Widerspruchs zurückgestellt ist und man unterstellt, dass ich damit einverstanden sei

Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.

Sollte man hiergegen wiederum  Widerspruch einlegen?

Ich denke nicht, dass hiergegen überhaupt Widerspruch eingelegt werden kann. In einer Anhörung hat die Vorsitzende der Verwaltungsrichter angegeben, dass dies auch nicht nötig sei (Ruhendstellung und Einrede der Verjährung). Ob dies wirklich so ist, kann ich nicht mit Rechtssicherheit beurteilen.

Knucki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6013 am: 29.04.2024 07:13 »
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als pdf. einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6014 am: 29.04.2024 08:19 »
Mehrverdienermodell mit 3+ Kindern ist ja noch kranker als in Bayern...