Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1639486 times)

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6015 am: 29.04.2024 08:58 »
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als pdf. einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."

Das ist ja mehr als interessant. Hat jemand die Möglichkeit, nähere Infos zu bekommen? :)

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6016 am: 29.04.2024 09:04 »
Verrückt. Auf der Seite des Landtages NRW ist ein entsprechender Gesetzesentwurf nicht zu finden, obwohl dieser vorliegen müsste, wenn Gewerkschaften, Verbände, etc. eingebunden werden.

Knucki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6017 am: 29.04.2024 09:09 »
https://www.lkt-nrw.de/media/17397/rs-264-24-gesetzentwurf-zur-anpassung-der-dienst-und-versorgungsbezuege-in-den-jahren-2024-und-2025-sowie-aenderung-weiterer-dienstlicher-vorschriften-im-land-nrw.pdf


Hier der Link beim LKT - leider nur für registrierte Nutzer lesbar
Wenn jemand einen Tipp hat, wie ich die 2,5 MB große pdf hier hochladen kann, mache ich es gerne

Knucki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6018 am: 29.04.2024 09:13 »
ich habe nun aus der pdf eine docx datei gemacht. ich hoffe dies klappt nun.....

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6019 am: 29.04.2024 09:33 »
Danke, klappt :)

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6020 am: 29.04.2024 09:36 »
Unter erweiterte Optionen kann man auch eine Datei bis 8 MB in einer Antwort anhängen!

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6021 am: 29.04.2024 10:27 »
NRW verlässt nun ganz schnell wieder den eingeschlagenen Weg und wird sich wie die Nord-Länder eine Schelte vor dem Verfassungsgericht holen.

Allerdings erst 2035 ....

Bis dahin sind alle Familienzuschläge ab, fort oder hinweggeschmolzen und viele Antragsteller verstorben.


Jörn85

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6022 am: 29.04.2024 13:28 »
Sehe ich das richtig dass es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge gibt (sei es um 4,76% oder was anderes), sondern erst Februar 2025 eine um 5,5%?

EDIT: Doch, wie ich dem Passus hier entnehme:

"Die Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder sowie die Unterhaltsbeiträge sollen entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht werden. Kinder- und Pflegezuschläge sowie der Unfallausgleich sollen als dynamische Versorgungsbestandteile in Anlehnung an den Tarifvertrag um 4,76 Prozent (umgerechneter Sockel) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden, wobei die Erhöhung laut Gesetzentwurf aus verwaltungsökonomischen Gründen zusammengefasst zum 01.11.2024 erfolgen soll."

Jörn85

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6023 am: 29.04.2024 13:48 »
Wobei laut Tabelle im Anhang tatsächlich keine Erhöhung der Familienzuschläge im November 2024 stattfindet, sondern erst im Februar 2025 um 5,5%.

Offensichtlich beudetet "Kinderzuschlag" nicht das Gleiche wie "kinderbezogener Anteil am Familienzuschlag".

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6024 am: 29.04.2024 20:35 »
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kaufkraftverlust-der-grundsicherungsleistungen-expertise-dr-becker/

Die Bürgergeldhöhe, die für die 115% Berechnung für die Mindestalimentation benutzt wird, ist in den letzten Jahren ebenfalls anzuzweifeln. Mit dem Existenzminimum nimmt man es auch nicht so genau. 2021 und 2022 liegen dank dem SG Karlsruhe vor dem BVerfG.

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6025 am: 30.04.2024 09:02 »
Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.

Sollte man hiergegen wiederum  Widerspruch einlegen?

Ich habe ein entsprechendes Schreiben versandt. Die führen doch was im Schilde. Haben ist besser als brauchen ;)


blauesviereck

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6027 am: 30.04.2024 23:32 »
Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6028 am: 01.05.2024 07:58 »
Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

Bislang überhaupt nichts von der Planung in BW mitbekommen.
Naja, verhindern kann man das Doppelverdienermodell nicht.
Es kommt aber sehr stark auf die Details ein, ob es so erlaubt ist oder nicht.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6029 am: 01.05.2024 08:51 »
Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

Bislang überhaupt nichts von der Planung in BW mitbekommen.
Naja, verhindern kann man das Doppelverdienermodell nicht.
Es kommt aber sehr stark auf die Details ein, ob es so erlaubt ist oder nicht.
"Der Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) ergänzt, dass es bei der Anrechnung von 6000 Euro pro Jahr nicht bleiben muss. „Grundsätzlich wäre eine Anrechnung eines höheren Hinzuverdienstes oder eine Berücksichtigung von Nebeneinkünften beispielsweise aus Kapitalvermögen oder Mieteinkünften denkbar.“"
Das z.b. müsste definitiv nicht erlaubt sein.
Spinnen die völlig?