Eigentlich ist das eine höchstrichterliche Entscheidung und müsste von Gerichten und dem Gesetzgeber berücksichtigt werden, aber wer in konzertierter Art und Weise das GG bricht, dem ist die Rechtsordnung sowieso egal.
Na ja ... Das BVerwG ist grundsätzlich ein Fachgericht wie jedes Sozialgericht oder Landgericht. Klar ist es als einer der obersten Gerichtshöfe des Bundes mit einer gewissen Autorität ausgestattet, aber weder die Gerichte und erst recht nicht die Gesestzgeber müssen sich den dortigen Ansichten beugen. Bei mir im Gerichtsbüro steht auch eine Tasse mit "In meinem Büro bin ich der BGH", was zwar grundsätzlich als Witz gemeint ist, jedoch fachlich sogar zutrifft. Aber klar will kein Entscheider regelmäßig im Beschwerde-/Berufungs-/Revisionsverfahren aufgehoben werden, was wohl die Folge wäre, würde man dauerhaft gegen den BGH entscheiden.
Nur Entscheidungen der Verfassungsgerichte haben Gesetzeskraft und sind von den Fachgerichten und Gesetzgebern im Rahmen der Gewaltenteilung zwingend zu beachten.