Hallo in die Runde,
ich bin neu hier. Bin Pensionärin (ehemalige Landesbeamtin in BW) und bin leider erst vor 2 Tagen auf dieses Problem aufmerksam geworden.
Ich habe gestern gleich Widerspruch gegen meine Pension erhoben, obwohl ich (bis jetzt) noch nicht glaube, dass ich betroffen sein könnte.
Aber ich habe hier gelernt, dass man lieber einen Widerspruch zu viel erhebt, als einen zu wenig.
Zu den letzten Beiträgen hier in diesem Thread bin ich folgender Meinung:
Der immer wieder ins Spiel gebrachte "Wunsch" nach einer Anrechnung von anderen Einkünften, Einkünften des Partners und einer Berücksichtigung von Vermögen würde ein Beamten-Gehalt bzw. -pension zu einer neuen Art einer Sozialleistung machen.
Diese Berücksichtigung macht beim Bürgergeld noch Sinn - bei der Beamtenbesoldung aber nicht. Da würde man nur eines damit bezwecken: Die Aushebelung des Abstandgebotes.
Würde man die Höhe eines Gehaltes in der freien Wirtschaft vom Partnereinkommen, von anderen Einkünften oder vom Vermögen des Arbeitnehmers abhängig machen wollen, würde es Millionen von berechtigten Klagen vor den Gerichten geben. Wieso sollte es bei Beamten anders sein?
Es würde dazu noch zu einer irrsinnigen Bürokratie führen. Denn diese Faktoren können sich mehrmals im Jahr ändern!
Der Staat müsste, um die Berechnungsgrundlagen zu ermitteln, eine Vielzahl von Beamten dafür einstellen! Unvorstellbar für mich.
Der Art. 33 (5) GG kann nur für den Beamten allein gelten, ohne dass es auf familiäre Verhältnisse oder Vermögenssituation ankommt.
Ich stimme Prof. Dr. di Fabio voll zu.