Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rheini:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 15.05.2024 10:09 ---
--- Zitat von: Rheini am 15.05.2024 08:42 ---
--- Zitat von: NvB am 15.05.2024 07:49 ---
--- Zitat von: Rheini am 14.05.2024 11:26 ---In der Presse wird heute kolputiert, dass der Mindestlohn in zwei Schritten bis 2025 auf 15€ steigen soll.
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Muss!
Sonst würde man EU-Recht brechen...
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Müsste dann ja auch wieder bei der Berechnung der Höhe der amtsangemessenen Besoldung beachtet werden (Abstandsgebot). Oder "schlabbert" man das?
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Nicht unbedingt. Aber du kannst dem Zoll einen Brief schreiben wenn dein Dienstherr dir weniger zahlt als den Mindestlohn. In Bundesländern mit 41h/Woche kann das knapp werden.
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Das und sobald in den unteren Besoldungen sich was ändert, wirkt sich das ja auf das Abstandsgebot aus.
Paterlexx:
--- Zitat von: Ozymandias am 15.05.2024 09:33 ---
--- Zitat von: rs am 14.05.2024 11:00 ---
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 14.05.2024 10:02 ---Die Rechtsexperten sind sich alle einig (Voßkuhle, Di Fabio, Battis etc.)!!! Es wird höchste Zeit, dass das BVerfG endlich in die Pötte kommt! Ich finde UNSERE Situation unerträglich, vor allem die extrem lange Verfahrensdauer.
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Manche mögen meinen, dass diese langen Verfahrensdauern einer umfassenden Erarbeitung der qualitativ besten Urteile dienen.
Ich persönlich glaube da leider nicht mehr dran. Wir haben es nicht mit einer Raketenwissenschaft zu tun.
Es geht um eine Festlegung von Leitplanken, an denen sich die Besoldung auszurichten hat. Hinzu kommt ggf. ein mathematisches Begleitwerk.
Es kann nicht sein, dass man hierzu Jahre braucht. Es sei denn - und das ist das, was ich leider mittlerweile glaube - man will gar nicht entscheiden. Zumindest nicht, solange der Staat nicht wieder etwas flüssiger ist (Reform Schuldenbremse?).
Das tut weh, insbesondere weil man selbst mal einen Amtseid auf unser Grundgesetz geleistet hat.
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html
Hier konnte man damals zumindest rauslesen, dass sich das BVerfG immerhin ein paar Gedanken gemacht hat und sich die Verfahren rausgepickt und teilweise ausgewechselt hat, um klare Leitplanken festlegen zu können.
Die Berechnungen wurden aber noch nicht angestellt, das hätte man schon lange davor einem wissenschaftlichem Mitarbeiter aufs Auge drucken können.
Besonders, da das finanzielle Volumen der Entscheidung gigantische Ausmaße aufgrund der vielen Jahre und Personen annehmen wird.
Wäre nichts verjährt, wäre man mit einem Bein im Staatsbankrott. So hingegen hat man seine Fürsorge super wahrgenommen und überhaupt niemanden ausgetrickst. /s
Sind halt aber auch nur 16 Richter für 4.000 bis 5.000 Verfahren im Jahr.
Der Mindestlohn treibt die Nettolöhne etwas. Der Regelsatz für das Bürgergeld wird grob zu 70% von der Preisentwicklung und zu 30% durch die Nettolohnentwicklung angetrieben. Dadurch steigt dann auch etwas die Mindestalimentation.
Vom Mindestlohn sind aber nur grob 10-15% der Beschäftigten betroffen.
--- End quote ---
Vor 20 Jahren hätte niemand diese Art der Inflationsspirale kommen sehen. :-)
Versuch:
--- Zitat von: Paterlexx am 16.05.2024 11:34 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 15.05.2024 09:33 ---
--- Zitat von: rs am 14.05.2024 11:00 ---
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 14.05.2024 10:02 ---Die Rechtsexperten sind sich alle einig (Voßkuhle, Di Fabio, Battis etc.)!!! Es wird höchste Zeit, dass das BVerfG endlich in die Pötte kommt! Ich finde UNSERE Situation unerträglich, vor allem die extrem lange Verfahrensdauer.
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Manche mögen meinen, dass diese langen Verfahrensdauern einer umfassenden Erarbeitung der qualitativ besten Urteile dienen.
Ich persönlich glaube da leider nicht mehr dran. Wir haben es nicht mit einer Raketenwissenschaft zu tun.
Es geht um eine Festlegung von Leitplanken, an denen sich die Besoldung auszurichten hat. Hinzu kommt ggf. ein mathematisches Begleitwerk.
Es kann nicht sein, dass man hierzu Jahre braucht. Es sei denn - und das ist das, was ich leider mittlerweile glaube - man will gar nicht entscheiden. Zumindest nicht, solange der Staat nicht wieder etwas flüssiger ist (Reform Schuldenbremse?).
Das tut weh, insbesondere weil man selbst mal einen Amtseid auf unser Grundgesetz geleistet hat.
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html
Hier konnte man damals zumindest rauslesen, dass sich das BVerfG immerhin ein paar Gedanken gemacht hat und sich die Verfahren rausgepickt und teilweise ausgewechselt hat, um klare Leitplanken festlegen zu können.
Die Berechnungen wurden aber noch nicht angestellt, das hätte man schon lange davor einem wissenschaftlichem Mitarbeiter aufs Auge drucken können.
Besonders, da das finanzielle Volumen der Entscheidung gigantische Ausmaße aufgrund der vielen Jahre und Personen annehmen wird.
Wäre nichts verjährt, wäre man mit einem Bein im Staatsbankrott. So hingegen hat man seine Fürsorge super wahrgenommen und überhaupt niemanden ausgetrickst. /s
Sind halt aber auch nur 16 Richter für 4.000 bis 5.000 Verfahren im Jahr.
Der Mindestlohn treibt die Nettolöhne etwas. Der Regelsatz für das Bürgergeld wird grob zu 70% von der Preisentwicklung und zu 30% durch die Nettolohnentwicklung angetrieben. Dadurch steigt dann auch etwas die Mindestalimentation.
Vom Mindestlohn sind aber nur grob 10-15% der Beschäftigten betroffen.
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Vor 20 Jahren hätte niemand diese Art der Inflationsspirale kommen sehen. :-)
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Mit den Jahren davor sind wir eher unter dem Schnitt.
Sorry, aber der Beitrag zeigt eher keine volkswirtschaftliche Kompetenz
Studienrat:
Was glaubt ihr, wie lange wird es noch dauern, bis in der Alimentationsangelegenheit eine Entscheidung zu erwarten ist?
Hans1W:
Deshalb ist es wichtig die Stelle richtig zu wählen.
In der Nähe zur Sonne breut sich es schneller!
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/hoehere-bezahlung-von-weil-mitarbeiterin-kein-einzelfall-19725290.html
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