Nein, wenn der Partner arbeitslos ist oder die Kinder betreuen muss, erhält man einen Ausgleich von 200-400€. Wenn der Partner jedoch ein Einkommen erzielt, wird dieses unabhängig von der Höhe mit etwa 12000€ NETTO angerechnet.
Das bedeutet, dass man in den unteren Besoldungsgruppen weniger Einkommen hat als mit einem Bürgergeldbescheid, wenn nur ein Partner arbeitet oder einen Minijob hat. Selbst in den Besoldungsgruppen A8 bis A10 erhält man keine ausreichende Unterstützung, wenn ein Partner die Kinder betreut.
Genau das wird von den Gerichten kritisiert. Beamte mit arbeitslosem Partner sind schlechter gestellt als Bürgergeldempfänger, da diese durch steuerfreie Nettozusatzleistungen deutlich besser dastehen. In Hamburg müsste ein Beamter der Besoldungsgruppe A6 mindestens 4500€ netto ohne Zulagen erhalten. Der Partner dürfte dann zusätzlich noch einen 160€ Job annehmen, was bei Bürgergeldempfängern möglich ist.
Das zeigt erneut, wie dysfunktional das System geworden ist, da sich niemand mehr an geltendes Recht hält und immer mehr Entscheidungen Auslegungssache sind.