Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2670353 times)

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6120 am: 29.05.2024 19:26 »
Die FHB will offenbar das letzte Tarifergebnis (TV-L) abweichend umsetzen, indem rückwirkend zum 01.10.2023 um 1,85 % linear, zum 01.11.2024 um 200 € pauschal und wiederum zum 01.02.2025 um 3,65 % linear erhöht wird.

In der heutigen Sitzung des Senats der FHB wurde eine Senatsvorlage mit dem Entwurf des "Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023/2024/2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" (BremBBVAnpG 2023/2024/2025) beschlossen.

Diese enthält u. a. in der Begründung des Gesetzes (ab S. 55 der PDF) die ausführlichen Einlassungen und Darstellungen zu den durchgeführten Prüfschritten nach der Prüfsystematik des BVferfG zur Sicherstellung einer amtsangemessen Alimentation.

Man ist offenbar der Ansicht, diese mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf sicherzustellen. ("Mit den geplanten Maßnahmen zur Anpassung der Bezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 und für die Jahre 2024 und 2025 wird eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt. Eine Unteralimentation ist bereits auf der ersten Prüfungsstufe zu verneinen."; vgl. S. 56 der PDF)

Vielleicht kann sich einer unserer Experten (Swen?) diese Ausführungen bei gegebener Lust/Laune/Zeit einmal anschauen und eine kurze Einschätzung geben. Und sei es nur zum eigenen Amüsement, denn das Ergebnis lässt zweifeln...

Witzig weil faktisch ein Alleinverdiener mit Partner und 2 Kindern in den unteren Besoldungsgruppen ja einen Bürgergeldbescheid in der Hand hält.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6121 am: 30.05.2024 21:41 »

Nein, wenn der Partner arbeitslos ist oder die Kinder betreuen muss, erhält man einen Ausgleich von 200-400€. Wenn der Partner jedoch ein Einkommen erzielt, wird dieses unabhängig von der Höhe mit etwa 12000€ NETTO angerechnet.

Das bedeutet, dass man in den unteren Besoldungsgruppen weniger Einkommen hat als mit einem Bürgergeldbescheid, wenn nur ein Partner arbeitet oder einen Minijob hat. Selbst in den Besoldungsgruppen A8 bis A10 erhält man keine ausreichende Unterstützung, wenn ein Partner die Kinder betreut.

Genau das wird von den Gerichten kritisiert. Beamte mit arbeitslosem Partner sind schlechter gestellt als Bürgergeldempfänger, da diese durch steuerfreie Nettozusatzleistungen deutlich besser dastehen. In Hamburg müsste ein Beamter der Besoldungsgruppe A6 mindestens 4500€ netto ohne Zulagen erhalten. Der Partner dürfte dann zusätzlich noch einen 160€ Job annehmen, was bei Bürgergeldempfängern möglich ist.

Das zeigt erneut, wie dysfunktional das System geworden ist, da sich niemand mehr an geltendes Recht hält und immer mehr Entscheidungen Auslegungssache sind.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6122 am: 31.05.2024 10:55 »

Nein, wenn der Partner arbeitslos ist oder die Kinder betreuen muss, erhält man einen Ausgleich von 200-400€. Wenn der Partner jedoch ein Einkommen erzielt, wird dieses unabhängig von der Höhe mit etwa 12000€ NETTO angerechnet.

Das bedeutet, dass man in den unteren Besoldungsgruppen weniger Einkommen hat als mit einem Bürgergeldbescheid, wenn nur ein Partner arbeitet oder einen Minijob hat. Selbst in den Besoldungsgruppen A8 bis A10 erhält man keine ausreichende Unterstützung, wenn ein Partner die Kinder betreut.

Genau das wird von den Gerichten kritisiert. Beamte mit arbeitslosem Partner sind schlechter gestellt als Bürgergeldempfänger, da diese durch steuerfreie Nettozusatzleistungen deutlich besser dastehen. In Hamburg müsste ein Beamter der Besoldungsgruppe A6 mindestens 4500€ netto ohne Zulagen erhalten. Der Partner dürfte dann zusätzlich noch einen 160€ Job annehmen, was bei Bürgergeldempfängern möglich ist.

Das zeigt erneut, wie dysfunktional das System geworden ist, da sich niemand mehr an geltendes Recht hält und immer mehr Entscheidungen Auslegungssache sind.

Im Gegensatz zu ALG II darf Bürgergeld auch von Beamten beantragt werden. d.h. Bürgergeldniveau ist mindestens vorhanden (sollten Vermögensverhältnisse nicht entgegen stehen).

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6123 am: 31.05.2024 11:13 »
Im Gegensatz zu ALG II darf Bürgergeld auch von Beamten beantragt werden. d.h. Bürgergeldniveau ist mindestens vorhanden (sollten Vermögensverhältnisse nicht entgegen stehen).

Was lustig ist, da die Alimentation in der niedrigsten Besoldungsstufe 15% über Bürgergeldniveau/Grundsicherung liegen müsste...

Goldene Vier

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6124 am: 31.05.2024 11:17 »
DBB Hessen mal mit Klartext…. Respekt dafür:

Hessen

Empörung über Nachtragshaushalt der Landesregierung
Der dbb Hessen zeigte sich am 24. Mai 2024 empört darüber, dass im Nachtragshaushalt des Finanzministers keine weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung vorgesehen ist.

31. Mai 2024 dbb aktuell
Der dbb hatte zuvor gefordert, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen. „Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig“, erklärte der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt.

Es habe bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen gegeben und im Koalitionsvertrag stehe eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD („Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort“). Schmitt: „Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden.“ Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigte der Finanzminister bereits Einsparmaßnahmen an.

Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses für den hessischen öffentlichen Dienst (TV-H) auf die Beamtinnen und Beamten in der parlamentarischen Befassung, erläuterte Schmitt weiter. Es regele jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar und zum 1. August 2025. Mit dieser bisher vorgesehenen Gesetzgebung würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen auch nach dem 1. August 2025 noch um etwa 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen. „Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden. Dass gerade im 75. Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich“, so Schmitt.

Studienrat

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6125 am: 31.05.2024 21:11 »
DBB Hessen mal mit Klartext…. Respekt dafür:

Hessen

Empörung über Nachtragshaushalt der Landesregierung
Der dbb Hessen zeigte sich am 24. Mai 2024 empört darüber, dass im Nachtragshaushalt des Finanzministers keine weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung vorgesehen ist.

31. Mai 2024 dbb aktuell
Der dbb hatte zuvor gefordert, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen. „Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig“, erklärte der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt.

Es habe bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen gegeben und im Koalitionsvertrag stehe eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD („Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort“). Schmitt: „Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden.“ Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigte der Finanzminister bereits Einsparmaßnahmen an.

Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses für den hessischen öffentlichen Dienst (TV-H) auf die Beamtinnen und Beamten in der parlamentarischen Befassung, erläuterte Schmitt weiter. Es regele jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar und zum 1. August 2025. Mit dieser bisher vorgesehenen Gesetzgebung würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen auch nach dem 1. August 2025 noch um etwa 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen. „Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden. Dass gerade im 75. Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich“, so Schmitt.

Und alle backen sich ein Ei drauf.

NickHume

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« Antwort #6126 am: 31.05.2024 21:29 »
DBB Hessen mal mit Klartext…. Respekt dafür:

Hessen

Empörung über Nachtragshaushalt der Landesregierung
Der dbb Hessen zeigte sich am 24. Mai 2024 empört darüber, dass im Nachtragshaushalt des Finanzministers keine weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung vorgesehen ist.

31. Mai 2024 dbb aktuell
Der dbb hatte zuvor gefordert, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen. „Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig“, erklärte der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt.

Es habe bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen gegeben und im Koalitionsvertrag stehe eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD („Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort“). Schmitt: „Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden.“ Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigte der Finanzminister bereits Einsparmaßnahmen an.

Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses für den hessischen öffentlichen Dienst (TV-H) auf die Beamtinnen und Beamten in der parlamentarischen Befassung, erläuterte Schmitt weiter. Es regele jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar und zum 1. August 2025. Mit dieser bisher vorgesehenen Gesetzgebung würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen auch nach dem 1. August 2025 noch um etwa 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen. „Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden. Dass gerade im 75. Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich“, so Schmitt.

Respekt dafür, dass der Heini nach Wochen mal kapiert, dass er verarscht wurde? Nee, erst feiern lassen, weil man ja im Gegenzug für den miesen Abschluss die Zusage erhalten hat, dass an der amtangemessenen Alimentation gearbeitet wird und nun feststellen (oh Wunder), dass man verarscht wurde? Wenn der Heini einen Arsch in der Hose hätte, würde er seinen Rücktritt erklären. Auf ganzer Linie versagt und verarscht worden.

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6127 am: 02.06.2024 22:32 »
Im Vergleich zu RLP und vielen anderen Bundesländern ist das ganz großes Kino, was der DBB Hessen da macht!

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6128 am: 03.06.2024 14:31 »
Im Vergleich zu RLP und vielen anderen Bundesländern ist das ganz großes Kino, was der DBB Hessen da macht!

Der dbb hat natürlich nur begrenzte Möglichkeiten zur Reaktion, da finde ich es ebenfalls nicht angemessen ihn mitzukritisieren ("alle backen sich ein Ei drauf") angesichts der klaren Worte. Es gibt nur den Rechtsweg, der ja bestritten wird, direkte Gespräche (die die Politik kaum überzeugen dürften) und Pressearbeit, für die es klare Worte braucht.

Wenn man mitbekommt, wie sich der dbb u.a. in Bayern zum Büttel der Regierung gemacht hat (es bestehen sogar parteiliche Überschneidungen), dann bin ich sehr froh über die klaren Worte aus Hessen.

PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6129 am: 04.06.2024 13:09 »
Der dbb hat natürlich nur begrenzte Möglichkeiten zur Reaktion, da finde ich es ebenfalls nicht angemessen ihn mitzukritisieren ("alle backen sich ein Ei drauf") angesichts der klaren Worte. Es gibt nur den Rechtsweg, der ja bestritten wird, direkte Gespräche (die die Politik kaum überzeugen dürften) und Pressearbeit, für die es klare Worte braucht.

Wenn man mitbekommt, wie sich der dbb u.a. in Bayern zum Büttel der Regierung gemacht hat (es bestehen sogar parteiliche Überschneidungen), dann bin ich sehr froh über die klaren Worte aus Hessen.

Ich denke auch, dass man differenzieren muss. In Summe ist der Klüngel aber scheinbar so weit verbreitet, dass man sich zu fast jedem Anlass nur noch aufregen kann. Auch im dbb NRW gibt es parteiliche Überschneidungen und die Vorsitzende des PhV hat nichts besseres zu tun, als sich breit grinsend mit Herrn Wüst auf einer Feier zu präsentieren, der uns mit seiner Landesregierung (wie die vorherige auch) wissentlich so richtig ... veräppelt. Ich wünsche mir da eher nen Weselsky ... Selbstdarstellung hin oder her.

untersterDienst

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6130 am: 04.06.2024 14:20 »
Ja, den Klaus hätten wir nur mal in einer einzigen Runde haben müssen, dann wären wir von der verfassungsgemäßen nicht mehr so weit weg. Wohlverdienten Ruhestand.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6131 am: 04.06.2024 14:41 »
Ja, den Klaus hätten wir nur mal in einer einzigen Runde haben müssen, dann wären wir von der verfassungsgemäßen nicht mehr so weit weg. Wohlverdienten Ruhestand.

Ich halte grundsätzlich immer viel von konstruktiver Kritik, aber alle Vorsitzende:n der dbb Landesbünde unterliegen den gleichen Zwängen und Einschränkungen, da diese über keine wirklichen Druckmittel verfügen. Diese können gegenüber der Landespolitik tatsächlich nur lobbyieren wie jede andere Interessenvertretung auch.

Da wir Beant:innen aber über kein Streikrecht oder Traktoren im Privatbesitz verfügen (Dienstfahrzeuge dürften für Demozwecke wohl Tabu sein), sind die Druckmittel begrenzt. Demos kann man weglächeln und die Zeit und den Kaffee für Gespräche mit Interessenvertretern verbuchen die Politiker im vorliegendem Kontext wohl als notwendiges Übel.

Und Herr Weselsky (CDU) ist ja auch stimmberechtigtes Mitglied der Bundesleitung des dbb. Hätte er eine gute und kurzfristige Lösung für die Probleme der Beamt:innen im Kopf, wette ich meine amtsangemessene Alimentation darauf, dass er diese mal bei einer Sitzung der Bundesleitung vorgetragen hätte.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6132 am: 04.06.2024 20:16 »
Man mag wenig Druckmittel haben, aber ein offenes und kräftiges Wort (auch über die HP, Presse uw.) ist doch möglich, oder?

HansGeorg

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« Antwort #6133 am: 04.06.2024 20:38 »
Man mag wenig Druckmittel haben, aber ein offenes und kräftiges Wort (auch über die HP, Presse uw.) ist doch möglich, oder?

Sehe ich genau so. Hier in SH wird auf allen Ebenen (von Personalrat in den Dienststellen, bis hin zur höchsten Ebene der Gewerkschaft) immer schön unter dem Radar gefahren was das Thema betrifft.

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6134 am: 05.06.2024 06:45 »
Ich sehe es ebenso wie Rheini, die Beamtenvertreter in unserem hiesigen PR sprechen trotz Aufforderung nicht betriebsöffentlich über das Thema. In den Gewerkschaftzeitungen des BTB wird das Thema erst seit wenigen Ausgaben zaghaft behandelt.

Die Gewerkschaften könnten wesentlich mehr tun, um Massenwidersprüche zu organisieren und auch Musterklagen durchfechten. Aus jeden Laufbahmgruppe könnte man je einen Single, ein kinderloses Paar, eine 4K Familie und eine Familie mit mehr als 3 Kindern aussuchen und Musterklagen führen.

Das hätte man schon vor Jahren tun sollen.