Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Dominic231:
--- Zitat von: Versuch am 09.06.2024 21:04 ---
--- Zitat von: Dominic231 am 09.06.2024 19:49 ---Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.
--- End quote ---
Ja, da der Beamte laut Verfassung seine Familie versorgen können muss.
Beamtentum ist ein anderes Rechtsverhältnis als beim Angestellten.
Z.b. um gegen Korruption geschützt zu sein
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Ja aber wenn er unverheiratet eine Familie hat, dann muss er die doch auch versorgen oder nicht?
Dominic231:
--- Zitat von: Studienrat am 09.06.2024 20:45 ---
--- Zitat von: Dominic231 am 09.06.2024 19:49 ---Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.
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Dann können wir dem Beamtenstaat ja gleich auflösen.
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Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich ich verstehe es nicht. Der unverheiratete Beamte mit Familie bekommt doch keine Zulage. Warum sollte dann das Beamtentum abgeschafft werden? Es wäre doch gerechter, wenn man da was ändert.
Studienrat:
Der Beamte ohne Kind bekommt auch keine Zulage.
Grandia:
Die Zulagen für die ersten beiden Kinder gleichen zumindest in Nds. die pKv aus und dann bleiben 30-40€. Der Beitrag für meine Frau ist 2x höher als die Zulage. Ist jetzt nicht so, als wäre das Beamtentum ein Argument für die Ehe... eine Familienversicherung für 0€ ist da günstiger.
Versuch:
--- Zitat von: Dominic231 am 09.06.2024 22:09 ---
--- Zitat von: Versuch am 09.06.2024 21:04 ---
--- Zitat von: Dominic231 am 09.06.2024 19:49 ---Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.
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Ja, da der Beamte laut Verfassung seine Familie versorgen können muss.
Beamtentum ist ein anderes Rechtsverhältnis als beim Angestellten.
Z.b. um gegen Korruption geschützt zu sein
--- End quote ---
Ja aber wenn er unverheiratet eine Familie hat, dann muss er die doch auch versorgen oder nicht?
--- End quote ---
Bekommt ja dann Kinderzuschlag.
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