Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2653891 times)

Dogmatikus

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6180 am: 19.06.2024 08:19 »
Bei dem Urteil darf man dann auch noch dazurechnen, dass das "interne" Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen auch noch zum Tragen kommen muss. Genauer:

Bekämen die Kläger aus A4 und A5 beide für das Jahr 2018 ihren individuellen Fehlbetrag zur Mindestalimentation von 35.179,65 € ausgezahlt, hätten beide zwar die Mindestalimentation bekommen; A4 und A5 hätten dann für 2018 aber identische Bezüge, was ganz offensichtlich nicht angemessen sein kann.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6181 am: 19.06.2024 09:59 »
TZ 199: "Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Bruttomehrbeträge in der jeweiligen Eingangsstufe sogar bis einschließlich zur Besoldungsgruppe A 10 hinter den nachfolgend dargestellten Fehlbeträgen zur Mindestalimentation zurückbleiben"

Was hat die Verfassungswidrige Besoldunge eingentlich immer mit der A10? Es waren inzwischen so einige Urteile, in welchen erst ab A11 überhaupt die Mindestalimentation erreicht wurde.

Ansonsten: Erschreckende Zahlen. Wüsste mal gerne warum die Klägerin 2023 zurückgezogen hat.

2020 bis 2022 hat die Klägerin leider verloren, da keine zeitnahe Geltendmachung. Vermutlich betrifft das auch 2023. Wenn man die Klage zurücknimmt, spart man ein bisschen Gerichtskosten.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=30.11.2023&Aktenzeichen=26%20K%20649.23

Für 2020-2022

Zitat
Die Kammer lehnt jedoch zeitlich unbegrenzte „Vorratsrechtsbehelfe“ ab. Die für den Dienstherrn noch hinreichend erkennbare Geltendmachung einer Unteralimentation auch für zukünftige Haushaltsjahre setzt voraus, dass die Höhe der Grundbesoldung in einem solchen künftigen Haushaltsjahr jedenfalls auch durch Besoldungsregelungen festgelegt ist, die zum Zeitpunkt der zukunftsgerichteten Geltendmachung der Unteralimentation durch den Beamten schon in Kraft waren. Mit anderen Worten: Sofern die Höhe der Grundbesoldung durch ein neues Besoldungsgesetz geändert wird, muss der Beamte seinen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation – sollte er ihn auch nach dem legislativen Tätigwerden weiterhin für verletzt halten – erneut gegenüber dem Dienstherrn geltend machen

Diese Ansicht scheint mir eine spezielle Ansicht der Kammer zu sein, bei anderen VGs ging es. Vielleicht gibt es ein Berufungsverfahren.


Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6182 am: 21.06.2024 14:13 »
Halbes Jahr rum, leider noch nichts vom BVerfG. Wochenausblick ist mal wieder leer.
Hoffentlich nächstes Halbjahr.

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 424
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6183 am: 21.06.2024 20:28 »
Halbes Jahr rum, leider noch nichts vom BVerfG. Wochenausblick ist mal wieder leer.
Hoffentlich nächstes Halbjahr.
Sagen wir nun seit 1,5 Jahren :(


Vertrauen in Politik und Rechtsstaat sinkt immer mehr

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6184 am: 22.06.2024 12:34 »
Halbes Jahr rum, leider noch nichts vom BVerfG. Wochenausblick ist mal wieder leer.
Hoffentlich nächstes Halbjahr.

Ich verlink deinen Text hier, die nächsten 12 Jahre, alle halbe Jahr. :-)

Hans Werner Mangold

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6185 am: 22.06.2024 12:55 »
Es müsste auch im Interesse des BVerfG sein, alsbald eine Entscheidung zu treffen! Ansonsten wird das BVerfG nicht mehr Herr des Verfahrens! Der Berg an Verfahren wird immer größer. Allein dieses Jahr sind schon innerhalb weniger Monate mehrere Fälle aus Rheinland-Pfalz und Hamburg hinzugekommen. Und ein Ende ist nicht in Sicht!  :o

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6186 am: 22.06.2024 13:30 »
Dann werden die leerstehenden Büros von Unternehmen angemietet und alle Aufgaben ausgelagert. In diesen Büros herrscht kein hoher Arbeitsdruck. Es ist bemerkenswert, dass sich wichtige Verfahren nicht beschleunigen lassen.

Warum ist das so? #Weil du ein Sklave bist, Neo!

Es ist möglich, dass die betreffenden Richter seit Jahren mitlesen und die Situation beobachten.

Am Ende könnte ein Urteil gefällt werden, das für alle zufriedenstellend ist. Doch die Realität könnte die Menschen einholen, und der Ausverkauf der Industrie sowie die Abwanderung der Unternehmen könnten ein Land hinterlassen, das stark abhängig von den USA ist. Ein Handelsembargo gegen China wird sein Übriges tun #Wirtschaftskrieg.

Bedeutet, der Staat wird der einzige Arbeitgeber sein und man wird sich nur noch selbst verwalten.
Wir sind auf einem guten Weg dahin.

Nur ob das Geld beim nächsten Inflationsschub noch was bringt, das ist die Frage.

Vom Grundsatz her wurden hier viele Möglichkeiten aufgezählt, wie das Gericht sauber und schnell entscheiden könnte. So darf es aber nicht laufen und sind wir ehrlich, eine zeitnahe Entscheidung würde uns alle überraschen und den Glauben an die Höhere Macht wiederherstellen. 





Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6187 am: 24.06.2024 10:14 »
Es ist möglich, dass die betreffenden Richter seit Jahren mitlesen und die Situation beobachten.

Am Ende könnte ein Urteil gefällt werden, das für alle zufriedenstellend ist. Doch die Realität könnte die Menschen einholen, und der Ausverkauf der Industrie sowie die Abwanderung der Unternehmen könnten ein Land hinterlassen, das stark abhängig von den USA ist. Ein Handelsembargo gegen China wird sein Übriges tun #Wirtschaftskrieg.

[...]

Vom Grundsatz her wurden hier viele Möglichkeiten aufgezählt, wie das Gericht sauber und schnell entscheiden könnte. So darf es aber nicht laufen und sind wir ehrlich, eine zeitnahe Entscheidung würde uns alle überraschen und den Glauben an die Höhere Macht wiederherstellen.

Zumindest wurde Karlsruhe jüngst mal wieder auf die Füße getreten. So langsam scheinen auch die Damen und Herren in den Gewerkschaften ein wenig Puls zu haben.

(https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2024/2024-dbbsh_an_BVerfG.pdf)

Ob es was bringt, wird sich zeigen müssen, aber auf dem Verfahren aus SH brütet das BVerfG mittlerweile seit 2018 rum, nachdem das VG Schleswig seit 2007 auf dem Ausgangsverfahren gesessen hat.

Man muss sich ernsthaft fragen, was das BVerfG mit seiner Verfahrensgestaltung bezwecken möchte. Soll die Beamtenschaft und Fachöffentlichkeit Mürbe gemacht und Desinteresse erzeugt werden? Sowohl hier im Forum als auch in den einschlägigen Fachzeitschriften wird in letzter Zeit wenig fundiertes mehr veröffentlicht, da es ohne Entscheidungen als Karlsruhe müßig ist Wolkenschlösser zu bauen.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6188 am: 24.06.2024 11:28 »
Gutes Schreiben.
17 Jahre Warten sind für manche das halbe oder sogar ganze Berufsleben (z.B bei DU).
 

rs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6189 am: 24.06.2024 13:14 »
So etwas zu lesen, ist einfach nur schockierend.
Es soll ja Menschen geben, die glauben, dass das BVerfG irgendwann mit einem bahnbrechenden Urteil um die Ecke kommt, das alle Probleme löst. Ich glaube das allerdings nicht.
Mir kommt es eher so vor, als ob man zwar weiß, dass manche Handhabe bei der Besoldung quasi illegal ist, allerdings gibt es derzeit Energien, die solche Entscheidungen zurückhalten. Ist aber nur meine private Meinung.
Solange die Geldschleusen nicht sehr weit geöffnet werden (Aufweichung Schuldenbremse oder gemeinsame europäische Schulden), wird es keine positiven Urteile für die Beamtenschaft aus Karlsruhe geben.
Wenn man dort zu Urteilen gezwungen wird, werden wir uns vielleicht eher wundern, welche Handhabungen der Besoldungsgesetzgeber alles für i.O. deklariert werden.

AR76

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6190 am: 24.06.2024 20:20 »
So etwas zu lesen, ist einfach nur schockierend.
Es soll ja Menschen geben, die glauben, dass das BVerfG irgendwann mit einem bahnbrechenden Urteil um die Ecke kommt, das alle Probleme löst. Ich glaube das allerdings nicht.
Mir kommt es eher so vor, als ob man zwar weiß, dass manche Handhabe bei der Besoldung quasi illegal ist, allerdings gibt es derzeit Energien, die solche Entscheidungen zurückhalten. Ist aber nur meine private Meinung.
Solange die Geldschleusen nicht sehr weit geöffnet werden (Aufweichung Schuldenbremse oder gemeinsame europäische Schulden), wird es keine positiven Urteile für die Beamtenschaft aus Karlsruhe geben.
Wenn man dort zu Urteilen gezwungen wird, werden wir uns vielleicht eher wundern, welche Handhabungen der Besoldungsgesetzgeber alles für i.O. deklariert werden.

Ein Gericht sollte kaum nach Haushaltslage entscheiden, sondern nach Gesetzen und deren Auslegung ;)

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6191 am: 25.06.2024 13:34 »
Falls es nicht so traurig wäre, käme man aus dem lachen nicht raus.

"Heinold-Nachfolge: Silke Schneider soll neue Finanzministerin werden"

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/heinold-nachfolge-silke-schneider-soll-neue-finanzministerin-werden-PPTX2XQM6ZADVNWXBBUITXKXXY.html

Jetzt müssen in SH schon (Landes-)Verfassungsrichterinnen zu Finanzministerinnen gemacht werden, um das Problem der amtsangemessenen Alimentation anzugehen  ;D  Dass die Kieler Nachrichten zur Bebilderung des Artikels auch noch ein Bild von Dr. Schneider nimmt, auf welcher sie ausgerechnet die Robe einer Verfassungsrichterin trägt, ist an Ironie kaum zu überbieten (, außer die Dame würde uns jetzt alle überraschen ::)).

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 273
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6192 am: 25.06.2024 22:21 »
Gutes Schreiben.
17 Jahre Warten sind für manche das halbe oder sogar ganze Berufsleben (z.B bei DU).

Könnte das Gericht nicht eine Vorabentscheidung fällen und die Begründung einfach nachreichen wenn diese so lange dauert? Von mir aus auch erst in 15 Jahren... Mit dem Urteil könnten zumindest schon Ansprüche geltend gemacht werden.

PushPull

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6193 am: 27.06.2024 08:31 »
Ich muss noch mal fragen. Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf amtsangemessene Alimentation besteht, wieso müssen Beamtinnen und Beamte dann jedes Jahr einen Widerspruch einreichen? Man könnte den Druck ja auch erhöhen, indem man als BVerfG sagt: diese und zukünftige Entscheidungen hierzu betreffen automatisch alle Beamtinnen und Beamte. Ich glaube, dann sind wir das Problem zu weiten Teilen auch los, da es eine unausgesprochene Wahrheit zu sein scheint, dass Länder und Bund bewusst unteralimentieren, um über Jahre Millionen zu sparen. Die Widerspruchsquoten dürften ja auch sehr gering sein.

squatty

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6194 am: 27.06.2024 08:44 »
Ohne Verfassungsrechtler zu sein würde ich vermuten, dass unser Recht eine solche Möglichkeit nicht vorsieht. Das BVerG setzt ja auch keinen Betrag fest, sondern nur Parameter.

Ich habe irgendwo die Zahl von 3500 Widersprüchen in Bayern aufgeschnappt. Bei aktuell knapp 230.000 Beamten wäre das eine sehr beschauliche Zahl. Bei mir an der Dienststelle haben von denen die Widerspruch eingelegt haben dann etwa die Hälfte auch geklagt. Wenn das dem bayernweiten Schnitt entspricht, dann spart bewusstes Nicht-an-Gesetze-halten wohl wirklich jede menge Geld.