Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (1241/1565) > >>

Illunis:

--- Zitat von: MitleserBW am 28.06.2024 08:37 ---Hierzu ein interessanter Auszug aus dem aktuellen Gesetzesentwurf BW:

"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."

So wie ich das verstehe sagt man damit aus, dass man vielleicht gar nicht verfassungsrechtlich besolden darf, weil man sich damit Neuverschulden könnte.  :)

--- End quote ---

Nur wenn jeder einzelne ausgegebene Cent auf die Goldwaage gelegt und abgewogen würde. Solang es z.B. noch Staatsempfänge wie bei den Wagnerfestspielen gibt wird die Begründung warum an der Besoldung gespart werden sollte schwierig

PushPull:

--- Zitat von: uw147 am 27.06.2024 23:16 ---
Das stammt aus der Rechtsprechung des BVerfG selbst und wird aus der Treuepflicht der Beamten abgeleitet. Durch diese sei es erforderlich, dass die Beamten sich aktiv mit den statthaften Rechtsbehelfen zeitnah gegen ihre Bezüge wehren (zeitnah = jährlich wiederholen). Begründet wird das damit, dass der Dienstherr nicht im Unklaren gelassen werden soll, in wie vielen Fällen ggf. Nachzahlungen erforderlich werden und er somit entsprechende Vorkehrungen bei der Haushaltsaufstellung treffen soll.

--- End quote ---

Wahnsinn. Könnte man ja auch umgekehrt begründen, indem man auf die Fürsorgepflicht des Dienstherren verweist, der sicherstellen muss, dass er seine Beamten angemessen alimentiert.

VierBundeslaender:

--- Zitat von: MitleserBW am 28.06.2024 08:37 ---"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."

--- End quote ---
Warum sollte diese Argumentation nicht auch fürs Bürgergeld gelten: "Im Ausnahmefall kann wegen des Verbots der Neuverschuldung das Bürgergeld gesenkt werden"?

Also so einfach wird das nicht gehen. Da muss man schon verschiedene Rechtsgüter abwägen und das BVerfG (ich weiß, wir warten alle) hat seinerzeit klar gesagt, dass Beamte kein Sonderopfer bringen dürfen. Das da oben aber wäre ein Sonderopfer.

Taigawolf:

--- Zitat von: VierBundeslaender am 28.06.2024 10:29 ---
--- Zitat von: MitleserBW am 28.06.2024 08:37 ---"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."

--- End quote ---
Warum sollte diese Argumentation nicht auch fürs Bürgergeld gelten: "Im Ausnahmefall kann wegen des Verbots der Neuverschuldung das Bürgergeld gesenkt werden"?

Also so einfach wird das nicht gehen. Da muss man schon verschiedene Rechtsgüter abwägen und das BVerfG (ich weiß, wir warten alle) hat seinerzeit klar gesagt, dass Beamte kein Sonderopfer bringen dürfen. Das da oben aber wäre ein Sonderopfer.

--- End quote ---

Naja, vor allem wird sich halt wieder das rausgepickt, was einem gerade in den Kram passt. Es gibt ja ebenso Urteile des BVerfG, die eindeutig sagen, dass die Besoldung nicht von der Kassenlage abhängig gemacht werden kann und darf.

Insofern ist das einfach eine Unverschämtheit, um Geld auf Kosten der Beamten zu sparen.

"Im Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein".

Uhm... BVerfG sagt nein.

Ozymandias:
Haha, hat BW das ohne Ernst geschrieben?
Die haben echt nicht mehr alle Schrauben locker und die ganze Gerichtsbarkeit ist nach dem SG Karlsruhe Urteil mehr als suspekt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version