Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Alexander79:
Naja ... B-W hat "wenigstens" die Möglichkeit geschrieben das eine Alleinverdienerfamilie einen Ausgleichszuschlag bekommt.
Nun müssten nur rund 30% der Ehepartner aufhören zu arbeiten dann ist plötzlich die Alleinverdienerehe wieder das vorherschende Verdienermodell. 8)
LehrerBW:
--- Zitat von: Alexander79 am 29.06.2024 09:35 ---Naja ... B-W hat "wenigstens" die Möglichkeit geschrieben das eine Alleinverdienerfamilie einen Ausgleichszuschlag bekommt.
Nun müssten nur rund 30% der Ehepartner aufhören zu arbeiten dann ist plötzlich die Alleinverdienerehe wieder das vorherschende Verdienermodell. 8)
--- End quote ---
Den Ausgleich gibt's unter Missachtung des Abstandsgebots nur für die unteren Besoldungsgruppen bei 2 Kindern.
Für A7/1 sinds noch 340€
Für A10/1 noch glorreiche 15€
Für nur ein Kind ist schon nach A9/1 Feierabend
Die Frechheit bei BW ist wirklich, dass sie seit zwei Jahren die mangelnde Mindestalimentation durch nach oben abschmelzende Zusatzbeiträge ausgleichen anstatt die Zusatzbeiträge in die unterste Grundbesoldung der untersten Besoldungsgruppe einzupflegen und dann entsprechend des Abstandsgebots nach oben hin anzugleichen.
So sieht es das Besoldungsrecht nämlich eigentlich vor.
AndreasS:
Zur Info:
aus Drucksache 20/11984:
...
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
Übersicht 6 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen
vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Bundestag wolle beschließen,
von einer Stellungnahme und/oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der anliegenden Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Berlin, den 26. Juni 2024
...
2 BvL 20/17,
2 BvL 21/17
Konkrete Normenkontrollen
Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Vorschriften zur Beamtenbesoldung im Land Berlin betreffend die Besoldungsgruppen A7 bis A9 in den Jahren 2009 bis 2016 in einer gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoßenden Weise verfassungswidrig zu niedrig bemessen waren.
– Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg jeweils vom 11. Oktober 2017 (Az.: OVG 4 B
33.12, OVG 4 B 34.12) -
...
Die letzte Beschlussempfehlung, die ich im Kontext hierzu finden konnte, war die Beschlussempfehlung vom 20.02.2019 (Drucksache 19/7933) zum Verfahren 2 BvL 4/18. Also über ein Jahr vor dem Urteil aus Karlsruhe.
LehrerBW:
Was bedeutet das Andreas? 🤔
AndreasS:
Wenn der zeitliche Ablauf ebenso sein sollte, wie beim Beschluss 2BvL 4/18 aus 2020, also Verzicht auf eine Stellungnahme im Anschluss Beschluss durch BVerfG, dann würde eventuell erst im nächsten Jahr ein Urteil gefällt werden, theoretisch.
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