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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Taigawolf:

--- Zitat von: Unknown am 31.07.2024 10:45 ---Danke für die Antwort. Da muss man ja echt ziemlich tief in der Materie stecken, um genau diesen Bogen zu finden. Natürlich ist der absolut logisch, aber sehr verklausuliert dargestellt.
Halten wir als Fazit fest, die Besoldungsgesetzgeber werden alles mögliche tun, um genau dieses zu verhindern, weil es die fiskalisch kostenintensivste Lösung ist.
Würde man deinen Gedanken fortführen, kämen wir zu den Besoldungstabellen, die ein User zuvor mal hochgerechnet hatte. Dieses kann sich doch realistischerweise kein Besoldungsgesetzgeber leisten, nein ich korrigiere, dieses will sich fiskalisch kein Besoldungsgesetzgeber leisten.
Also warten wir ab, welche "interessanten" Überlegungen weiterhin folgen werden.

--- End quote ---

Da brauchen wir nicht lange überlegen. Herr Bayaz hat es doch schon angekündigt, was auf der Agenda steht.
Das Doppelverdienermodell wird der nächste Murks, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen werden angerechnet etc.

Ist ja egal, dass das Anrechnen von Kapitaleinkünften bei Beamten schon gerichtlich einkassiert wurde.

Auf jeden Fall wird Nichts zu Gunsten der Beamten kommen.

Rentenonkel:
Das BVerfG hat in der jüngeren Vergangenheit immer wieder auf die nachlassende Qualität in der Gesetzgebung reagiert. Er hat den Gesetzgeber auf seine Darlegungs- und Begründungspflichten verwiesen und so die Prüf- und Kontrollfunktion gestärkt. Der Gesetzgeber muss bereits im Gesetzgebungsverfahren auf begründete Kritik reagieren und diese im Rahmen der Gesetzgebung widerlegen.

Aufgrund der Vielzahl der anhängigen Verfahren beim BVerfG geht auch nunmehr das BVerwG nicht mehr davon aus, dass Beamte regelmäßig amtsangemessen alimentiert werden. Darin könnte man einen Hinweis sehen, dass das BVerwG den anhängigen Klagen beim BVerfG (immerhin fast 50) durchaus gute Erfolgschancen zugesteht.

Das erwartbare Urteil hat daher enorme Sprengkraft. Es wird vermutlich den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber deutlich präzisieren und somit den Gestaltungsspielraum deutlicher als bisher begrenzen. Die Botschaft des BVerfG an den Gesetzgeber dürfte damit als Aufforderung verstanden werden, trotz entsprechender Hinweise den Boden des Grundgesetzes nicht mehr zielgerichtet zu verlassen.

Sobald das Urteil da ist, wird es daher den Besoldungsgesetzgebern deutlich schwerer fallen, ihr wissentlich und willentlich verfassungswidriges Verhalten ungebrochen fortzusetzen.

Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

Mit etwas Glück kommt dann dieses Jahr noch das Urteil und im nächsten Jahr eine Nachzahlung in unbekannter Höhe.

Taigawolf:

--- Zitat von: Rentenonkel am 31.07.2024 12:18 ---Das BVerfG hat in der jüngeren Vergangenheit immer wieder auf die nachlassende Qualität in der Gesetzgebung reagiert. Er hat den Gesetzgeber auf seine Darlegungs- und Begründungspflichten verwiesen und so die Prüf- und Kontrollfunktion gestärkt. Der Gesetzgeber muss bereits im Gesetzgebungsverfahren auf begründete Kritik reagieren und diese im Rahmen der Gesetzgebung widerlegen.

Aufgrund der Vielzahl der anhängigen Verfahren beim BVerfG geht auch nunmehr das BVerwG nicht mehr davon aus, dass Beamte regelmäßig amtsangemessen alimentiert werden. Darin könnte man einen Hinweis sehen, dass das BVerwG den anhängigen Klagen beim BVerfG (immerhin fast 50) durchaus gute Erfolgschancen zugesteht.

Das erwartbare Urteil hat daher enorme Sprengkraft. Es wird vermutlich den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber deutlich präzisieren und somit den Gestaltungsspielraum deutlicher als bisher begrenzen. Die Botschaft des BVerfG an den Gesetzgeber dürfte damit als Aufforderung verstanden werden, trotz entsprechender Hinweise den Boden des Grundgesetzes nicht mehr zielgerichtet zu verlassen.

Sobald das Urteil da ist, wird es daher den Besoldungsgesetzgebern deutlich schwerer fallen, ihr wissentlich und willentlich verfassungswidriges Verhalten ungebrochen fortzusetzen.

Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

Mit etwas Glück kommt dann dieses Jahr noch das Urteil und im nächsten Jahr eine Nachzahlung in unbekannter Höhe.

--- End quote ---

Naja das mag man so sehen... und ich hoffe, dass ich falsch liege.

Aber wie geschrieben werden da dieselben Überlegungen angestellt, die schon höchstrichterlich abgeurteilt wurden. Trotzdem will man es machen. Und das Doppelverdienermodell ist sicher nicht Bestandteil des erwarteten Urteils. Darüber hören wir in 10-15 Jahren ein Urteil des BVerfG. Bis dahin ist wieder ordentlich Geld gespart.
 
Seit letztes Jahr hört man "in absehbarer Zeit ist es soweit". Anfang diesen Jahres dann "sicher in ein paar Wochen hören wir was". Es ist mehr als die Hälfte des Jahres um und die Sommerpause kommt. Jetzt kommt "mit etwas Glück noch dieses Jahr".

Weiterhin stimmen mich regelmäßige gemeinsame Essen von Verfassungsrichtern und Regierungsvertretern nicht gerade optimistisch. Ich weiß, dass das seit jeher Usus ist. Dennoch muss man es nicht gutheißen. Man kann mir erzählen, was man will, aber da werden wichtige Dinge besprochen und nicht nur miteinander gegessen.

Wer glaubt, dass wir nach dem kommenden Urteil in absehbarer Zeit alle plötzlich amtsangemessen und verfassungsgemäß alimentiert werden, der muss schon großes Vertrauen in die zukünftige Rechtstreue der Besoldungsgesetzgeber haben. Ich habe es nicht mehr, Urteil hin oder her.

Maximale Rechtsbeugung wird auch weiterhin die Devise bleiben, nur um Kosten zu sparen. In Zukunft zusätzlich sogar noch aus der puren Geldnot heraus.

Rentenonkel:
Nur nochmal kurz zur Klarstellung:

Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass nach dem jetzt zu erwartenden Urteil alle Beamten sofort amtsangemessen alimentiert werden.

Ich gehe aber davon aus, dass es einen deutlichen Schritt in die richtige Richtung geben muss, einfach weil nach dem Urteil der Gestaltungsspielraum für den Besoldungsgesetzgeber weiter eingeschränkt werden wird.

Natürlich werden sich die Besoldungsgesetzgeber im Rahmen ihrer Möglichkeiten aus fiskalischen Gründen weiterhin bemühen, keinen müden Cent mehr zu bezahlen, als unbedingt notwendig. Sie werden die Gesetzesbegründung abwarten und jeden kleinen Hinweis versuchen, zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Allerdings wird es den Besoldungsgesetzgebern mit Sicherheit deutlich schwerer gemacht werden, ihr wissentlich und willentlich verfassungswidriges Verhalten ungebrochen und in diesem Ausmaß weiterhin fortzusetzen.

Das wird sicherlich nicht das letzte Urteil des BVerfG zum Thema Beamtenbesoldung bleiben.

Ozymandias:

--- Zitat von: Taigawolf am 31.07.2024 12:45 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 31.07.2024 12:18 ---Das BVerfG hat in der jüngeren Vergangenheit immer wieder auf die nachlassende Qualität in der Gesetzgebung reagiert. Er hat den Gesetzgeber auf seine Darlegungs- und Begründungspflichten verwiesen und so die Prüf- und Kontrollfunktion gestärkt. Der Gesetzgeber muss bereits im Gesetzgebungsverfahren auf begründete Kritik reagieren und diese im Rahmen der Gesetzgebung widerlegen.

Aufgrund der Vielzahl der anhängigen Verfahren beim BVerfG geht auch nunmehr das BVerwG nicht mehr davon aus, dass Beamte regelmäßig amtsangemessen alimentiert werden. Darin könnte man einen Hinweis sehen, dass das BVerwG den anhängigen Klagen beim BVerfG (immerhin fast 50) durchaus gute Erfolgschancen zugesteht.

Das erwartbare Urteil hat daher enorme Sprengkraft. Es wird vermutlich den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber deutlich präzisieren und somit den Gestaltungsspielraum deutlicher als bisher begrenzen. Die Botschaft des BVerfG an den Gesetzgeber dürfte damit als Aufforderung verstanden werden, trotz entsprechender Hinweise den Boden des Grundgesetzes nicht mehr zielgerichtet zu verlassen.

Sobald das Urteil da ist, wird es daher den Besoldungsgesetzgebern deutlich schwerer fallen, ihr wissentlich und willentlich verfassungswidriges Verhalten ungebrochen fortzusetzen.

Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

Mit etwas Glück kommt dann dieses Jahr noch das Urteil und im nächsten Jahr eine Nachzahlung in unbekannter Höhe.

--- End quote ---

Naja das mag man so sehen... und ich hoffe, dass ich falsch liege.

Aber wie geschrieben werden da dieselben Überlegungen angestellt, die schon höchstrichterlich abgeurteilt wurden. Trotzdem will man es machen. Und das Doppelverdienermodell ist sicher nicht Bestandteil des erwarteten Urteils. Darüber hören wir in 10-15 Jahren ein Urteil des BVerfG. Bis dahin ist wieder ordentlich Geld gespart.
 
Seit letztes Jahr hört man "in absehbarer Zeit ist es soweit". Anfang diesen Jahres dann "sicher in ein paar Wochen hören wir was". Es ist mehr als die Hälfte des Jahres um und die Sommerpause kommt. Jetzt kommt "mit etwas Glück noch dieses Jahr".

Weiterhin stimmen mich regelmäßige gemeinsame Essen von Verfassungsrichtern und Regierungsvertretern nicht gerade optimistisch. Ich weiß, dass das seit jeher Usus ist. Dennoch muss man es nicht gutheißen. Man kann mir erzählen, was man will, aber da werden wichtige Dinge besprochen und nicht nur miteinander gegessen.

Wer glaubt, dass wir nach dem kommenden Urteil in absehbarer Zeit alle plötzlich amtsangemessen und verfassungsgemäß alimentiert werden, der muss schon großes Vertrauen in die zukünftige Rechtstreue der Besoldungsgesetzgeber haben. Ich habe es nicht mehr, Urteil hin oder her.

Maximale Rechtsbeugung wird auch weiterhin die Devise bleiben, nur um Kosten zu sparen. In Zukunft zusätzlich sogar noch aus der puren Geldnot heraus.

--- End quote ---

Das BVerfG könnte schon jetzt seine Direkten und sein Urteil so gestalten, dass damit bei den alten Urteilen auch schon das Doppelverdienermodell abgeurteilt wird. Auch wenn das DV-Modell noch nicht Verfahrensgegenstand ist.
Ist zumindest theoretisch möglich, wir werden uns überraschen lassen müssen, wie weit die Einhegung geht, die zu 100% kommen wird, hoffentlich noch dieses Jahr. Wobei es vermutlich auch noch mal in der nächsten Jahresvorschau landet, aufgrund der aktuellen Entwicklungen bzgl. DV-Modelll, das nun viele BL diskutieren.

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