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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Solitair:
--- Zitat von: xap am 07.08.2024 15:56 ---Da die Senate seit Jahren hoffnungslos überlastet sind und Lebenszeit endlich ist, wird es Zeit für neue Paradigmen in der Rechtsprechung. Es wird wohl Zeit die überlasteten Richter am BVerfG mit KI zu erset... zu unterstützen.
--- End quote ---
Viel zu gefährlich. KI könnte ja nach Recht und Gesetz entscheiden.
Saggse:
--- Zitat von: Taigawolf am 31.07.2024 12:45 ---Weiterhin stimmen mich regelmäßige gemeinsame Essen von Verfassungsrichtern und Regierungsvertretern nicht gerade optimistisch. Ich weiß, dass das seit jeher Usus ist. Dennoch muss man es nicht gutheißen. Man kann mir erzählen, was man will, aber da werden wichtige Dinge besprochen und nicht nur miteinander gegessen.
--- End quote ---
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob da Dinge besprochen werden - das ist ja wohl der Sinn solcher Treffen - oder ob hier tatsächlich eine signifikante Einflussnahme der Politik gegenüber dem Gericht stattfindet. Letzteres zu unterstellen, hat in meinen Augen durchaus einen verleumderischen Charakter, wenn man nicht in der Lage ist, mehr Indizien zu liefern als "Die spendieren denen regelmäßig ein teures Mittagessen und reden dabei miteinander.". Amtsangemessene Alimentation auch von Verfassungsrichtern hin oder her - dass man die mit einem teuren Mittagessen "kaufen" kann, halte ich dann doch für sehr, sehr fragwürdig...
rs:
@Saggse
Also ich konnte dem Beitrag von Taigawolf nicht entnehmen, dass er/sie eine Einflussnahme unterstellt. Hier wurden nur persönliche Bedenken geschildert. Diese teile ich auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich zum sinnfreien Smalltalken trifft. In allen anderen Gesprächen zwischen Menschen möchte mindestens ein Beteiligter etwas bewirken. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Von einer Verleumdung spricht man, wenn wider besseren Wissens Unwahrheiten behauptet werden. Da hier keiner bei diesen Gesprächen dabei ist, handelt es sich nur um Vermutungen.
lotsch:
Wenn das Verleumdung wäre, würden wir in einer Diktatur leben. Das ist ganz klar Meinungsäußerung, in diesem Fall Kritik.
Das BVerfG hat wegen seiner besonderen Aufgaben eine herausragende Stellung in unserem Land. Wer sollte mehr dazu berechtigt sein, es zu kritisieren, als der Bürger und gleichzeitig Souverän.
Saggse:
--- Zitat von: lotsch am 08.08.2024 15:28 ---Wenn das Verleumdung wäre, würden wir in einer Diktatur leben. Das ist ganz klar Meinungsäußerung, in diesem Fall Kritik.
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Ich sprach nicht von "Verleumdung", sondern von "verleumderischen Charakter", den ich bei der sehr diffus formulierten Unterstellung erkenne, Vertreter der Legislative und Exekutive könnten durch informelle Gespräche bei gemeinsamen Essen Entscheidungen der Judikative in ihrem Sinne beeinflussen. Der Punkt, ab dem die Grenze zu einer echten Verleumdung tatsächlich überschritten würde, ist hier freilich noch längst nicht erreicht. Ich denke, es ist unstrittig, dass es sich hier um eine vollkommen legitime "Meinungsäußerung" handelt. Eine - noch dazu idealerweise konstruktive - Kritik kann ich hier nicht erkennen. Menschen treffen sich und reden miteinander über Dinge, die sie gemeinsam betreffen. Das ist in meinen Augen ein völlig normaler und legitimer Vorgang. (Ich fände es weitaus bedenklicher, wenn sie nicht miteinander reden würden.) Selbstverständlich können solche Gespräche grundsätzlich auch ein Geschmäckle haben, um es mal vorsichtig zu formulieren. Allerdings sollte man, sofern man so etwas öffentlich in den Raum stellt und als Kritik verstanden möchte, zumindest Indizien beisteuern, die dies belegen - und das sollte zumindest minimal mehr sein als "Die reden miteinander.". Wenn bei diesen Treffen drei Koffer in den Händen von Politikern in den Raum gebracht werden und diese Koffer den Raum in den Händen von Richtern verlassen, wäre das beispielsweise ein solches Indiz - wenn auch ein schwaches...
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