Ich würde eher davon ausgehen, dass das Land die aussichtsreichsten Fälle "weggekauft" hat, da diese die gefährlichsten und teuersten wären, wenn es zu einem Urteil kommen würde.
Bei jeder anderen Streitigkeit würde ich das auch vermuten. Aber 2 Abs. 2 S. 1 LBesG RLP erklärt solche Vergleiche als unwirksam. Mir fehlt wohl einfach schlicht die Fantasie dafür, mir einen Weg auszudenken, wie das Land die Kläger ohne Rechtsfehler „gekauft“ haben könnte. Es würde wohl gegen Treu & Glauben verstoßen, wenn das Land einen offensichtlich unwirksamen Vergleich schließen würde. Hat jemand rechtliche Ideen, was da gelaufen sein könnte?
Gerade in diesen Besoldungsgruppen will ich den Klägern individuell gar keinen Vorwurf machen und auch jeder Anwalt hätte eine Annahme des Vergleichs ausdrücklich empfehlen müssen, wenn die Höhe passt.