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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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HochlebederVorgang:
Vielleicht zahlt er aber auch einfach eine höhere Summe "unter Abwägung aller verfahrensrechtlichen Risiken ohne Wirkung eines Anerkenntnisses" oder so ähnlich etc.. Man muss ja auch immer die psychischen Belastungen berücksichtigen, die so ein langwieriges Verfahren und eine ungeklärte Rechtslage beherbergen....  ;D

Ozymandias:
Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

NordWest:

--- Zitat von: Ozymandias am 19.08.2024 17:00 ---Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

--- End quote ---

Ich würde eher davon ausgehen, dass das Land die aussichtsreichsten Fälle "weggekauft" hat, da diese die gefährlichsten und teuersten wären, wenn es zu einem Urteil kommen würde. Dementsprechend dürfte das für die Kläger individuell sehr attraktiv gewesen sein. Schade, dass sie den Nutzen der Allgemeinheit dabei offenbar nicht weiterverfolgt haben angesichts des persönlichen Glücks - andererseits angesichts der Jahrzehnte dauernden Verfahren nicht ohne gewisses Verständnis, denn man lebt bekanntlich nur einmal.

Malkav:

--- Zitat von: NordWest am 19.08.2024 18:52 ---

Ich würde eher davon ausgehen, dass das Land die aussichtsreichsten Fälle "weggekauft" hat, da diese die gefährlichsten und teuersten wären, wenn es zu einem Urteil kommen würde.

--- End quote ---

Bei jeder anderen Streitigkeit würde ich das auch vermuten. Aber 2 Abs. 2 S. 1 LBesG RLP erklärt solche Vergleiche als unwirksam. Mir fehlt wohl einfach schlicht die Fantasie dafür, mir einen Weg auszudenken, wie das Land die Kläger ohne Rechtsfehler „gekauft“ haben könnte. Es würde wohl gegen Treu & Glauben verstoßen, wenn das Land einen offensichtlich unwirksamen Vergleich schließen würde. Hat jemand rechtliche Ideen, was da gelaufen sein könnte?

Gerade in diesen Besoldungsgruppen will ich den Klägern individuell gar keinen Vorwurf machen und auch jeder Anwalt hätte eine Annahme des Vergleichs ausdrücklich empfehlen müssen, wenn die Höhe passt.

Ozymandias:
Für Anwälte ist es häufig mehr Geld (Vergleichsgebühr) und weniger Arbeit.
Egal, ob gerecht oder für den Mandanten 100% optimal.

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