Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...
Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.
Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".
Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.
Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.
Die 6000€/Jahr ergeben sich aus den Hochrechnungen, die es irgendwo in diesem Forum mal gab.
Natürlich hängt es vom Einzelfall ab wie viel es tatsächlich sein wird.
Ich habe auch lange überlegt, bin inzwischen aber extrem glücklich, dass ich geklagt habe und meine Ansprüche gesichert habe.
Für 2024 werde ich auch nicht zögern Klage einzureichen, sollte meinem Widerspruch (mit hoher Wahrscheinlichkeit) nicht stattgegeben werden.