Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Versuch:
--- Zitat von: Finanzer am 29.08.2024 09:46 ---
--- Zitat von: Versuch am 29.08.2024 09:28 ---
--- Zitat von: Malkav am 29.08.2024 09:03 ---Nächste Runde in SH:
Am 27.08. traf sich der dortige dbb-Vorsitzende mit der neuen Finanzministerin (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/trifft-offenes-gespraech-auf-geschlossene-kasse/) und auf der Homepage werden am nächsten Tag Musterwiderspruch und Übersicht zu den Verfahrensschritten veröffentlich (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/hindernisse-bei-absicherung-eventueller-ansprueche/).
Ich glaube, mit den veröffentlichten Infos und dem engen zeitlichen Zusammenhang kann sich jeder den Inhalt und Verlauf des Gespräches ausmalen.
Also ich wurde von meiner Gewerkschaft aus dem Dachverband für den 04.09. zur Infoveranstaltung per ViKo (Titel "Alimentation? Widerspruch? Klage?") geladen. Mal schauen, was da kommt. Letztes Jahr gab er Klagemuster und Musterwidersprüche für 2022. Man ist also bemüht und scheitert aktuell scheinbar an der Behäbigkeit des BVerfG.
Dass das VG Schleswig alle Alimentatiosnverfahren ruhend stellt, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, mag für dieindividuellen Beamten ja gut sein (so ist das Risiiko in die zweite Instanz mit Anwaltszwang zu müssen viel geringer), ist aber ein echter Hemmschuh auf dem Weg zum hiesigen LVerfG wie in BW.
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Was meinst du mit BW?
Das dortige System ist auch hochgradig verfassungswidrig.
Bitte nicht so einen Murks als Vorbild nehmen
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Es geht nicht um die Besoldung in BW (welche natürlich völliger Murks ist), sondern um den Parallelen Klageweg. In BW und in SH wird versucht die Landesverfassungsgerichte mit dem Sachverhalt zu befassen. Die Ruhestellung des VG Schleswig hemmt dies, während in BW keine Ruhestellung erfolgte und somit das Landesverfassungsgericht zeitnah damit befasst werden kann.
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O.k.
Danke.
Verwaltungsgedöns:
Eine Laienfrage:
Wenn z. B. das BVerfG entscheidet, dass eine A8 Besoldung in NRW verfassungswidrig zu niedrig ausgefallen ist und NRW deswegen nachzahlt und (wieder verfassungswidrig) "nachbessert", ist dann zu erwarten, dass andere Bundesländer für ihre A8er ebenfalls tätig werden? Oder wartet jedes Bundesland sein eigenes Urteil ab?
Dogmatikus:
Jedes Bundesland wartet ab, weil keines auch nur einen Cent mehr zahlen möchte als es selbst gerichtlich verpflichtet wird.
Verwaltungsgedöns:
Das habe ich befürchtet. Ich denke mein Bundesland kommt vor 2026 nicht dran. Aber ist denn zu erwarten, dass das BVerfG überhaupt konkrete Summen beziffert? Ich dachte, sie stellen höchstrichterlich fest, dass es zu niedrig war und dann denkt sich der Gesetzgeber das nächste lustige Besoldungsgesetz aus und wir drehen uns wieder über 10 Jahre im Kreis. Zumal ja auch nur für eine bestimme Besoldubgsgruppe mit spezifischer Erfahrungsstufe entschieden wird, oder?
LehrerBW:
Ganz so ist es nicht.
Das Bundesverfassungsgericht wird ja Parameter zur verfassungsgemäßen Besoldung aufstellen auf die sich dann jeder Beamter jedes Bundeslandes berufen kann und er wird bei einer Klage recht bekommen.
Wobei das dann nicht auf die Besoldungsstufe ankommt....denn ein A8er in NRW ist weniger als ein A8er in BY
Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.
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