[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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eclipsoid

Zitat von: qou in 02.09.2024 15:41

Die Klageerhebung kann ganz unkompliziert sein. Es gibt auch keine echten Kriterien auf die dabei geachtet werden muss. Solange der Wille klar erkennbar ist, wird deine Klage natürlich auch angenommen.
Anschließend zahlt man ca. 500€ Verfahrenskosten, die muss man immer bezahlen.
Entscheidend ist dann die Klagebegründung, zu der man unter Umständen aufgefordert wird. Dafür hat man inklusive der Bitte um einer Verlängerung ca. zwei Monate zeit.
Einige Kollegen mussten nicht einmal eine Klagebegründung an das Gericht schicken, bevor sich das LFF mit dem Kläger auf ein Ruhenstellen des Verfahrens verständigt hatten.

Fast richtig: Ich habe geklagt und keine 500 EUR, genau gesagt gar nichts gezahlt.

Zugroaster

Zitat von: Versuch in 02.09.2024 15:48
Zitat von: Zugroaster in 02.09.2024 13:22
Zitat von: Versuch in 28.08.2024 14:33
Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.

Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".

Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.  ;)

Das steht hier x mal im thread und mit x Berechnungen.

Kannst ja so machen, nachzuvollziehen ist das für mich 0.
Ich finde es sogar dämlich...sorry dafür.

Sorry, aber das sind Berechnungen die hier von Leuten erstellt werden die (und deren Background) ich nicht kenne. Du wirst verstehen, dass ich diese Berechnungen nicht alle auswendig kenne oder auf 426 Seiten recherchiere, geschweige denn auf Richtigkeit überprüfe und mir dann anmaße das richtige Ergebnis zu kennen. Dämlich, ich weiß.

Vielleicht mal einen Gang zurückschalten...

Versuch

Zitat von: Zugroaster in 03.09.2024 08:46
Zitat von: Versuch in 02.09.2024 15:48
Zitat von: Zugroaster in 02.09.2024 13:22
Zitat von: Versuch in 28.08.2024 14:33
Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.

Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".

Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.  ;)

Das steht hier x mal im thread und mit x Berechnungen.

Kannst ja so machen, nachzuvollziehen ist das für mich 0.
Ich finde es sogar dämlich...sorry dafür.

Sorry, aber das sind Berechnungen die hier von Leuten erstellt werden die (und deren Background) ich nicht kenne. Du wirst verstehen, dass ich diese Berechnungen nicht alle auswendig kenne oder auf 426 Seiten recherchiere, geschweige denn auf Richtigkeit überprüfe und mir dann anmaße das richtige Ergebnis zu kennen. Dämlich, ich weiß.

Vielleicht mal einen Gang zurückschalten...

Dein Geld

An deiner Stelle würde ich meine Zeit nicht hier im Forum vergeuden

qou

Kein Problem, solltest du dich für einen Widerspruch entscheiden, dann muss er immer im selben Haushaltsjahr eingereicht werden. Einen Widerspruch, beispielsweise nächstes Jahr für 2024 zu stellen, wäre unzulässig.
Ausnahmen gibt es nur, wenn das LFF beispielsweise auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hatte.

Der genaue Fehlbetrag ist auch deshalb nicht leicht nachvollziehbar, weil die Berechnung der Grundsicherung ganz unterschiedlich ablaufen kann. Eine ungefähre Einschätzung gibt es auf Seite 1.

JordyHH

Aktueller Artikel zu Hamburg.

https://m.bild.de/politik/inland/weihnachtsgeld-urlaub-und-co-tausende-beamte-klagen-gegen-hamburg-66cf0fd1afec1b0c7c1ef57e

... wo der Kern des Themas liegt und das große Problem dahinter wird natürlich nicht erfasst, aber das hat wohl auch keiner erwartet. Ich denke selbst wenn man dieses Medium darauf aufmerksam machen würde, würde es in dem typischen Beamtenbashing enden...


Solitair

Zitat von: Dav0HH in 03.09.2024 21:33
Ich denke selbst wenn man dieses Medium darauf aufmerksam machen würde, würde es in dem typischen Beamtenbashing enden...

Versuchs doch mal, da ist ja extra ein Link dafür unter dem Artikel. Ansonsten ist es halt einfach typisches Bild-Bashing.

Ozymandias


Zerot

Wochenausblick vom Bundesverfassungsgericht für KW 37: leer

Die zweite Woche in Folge.
Absolutes Unverständnis für Herrn Dr. Maidowski Bearbeitungszeit.
Jeden Freitag um 9:35Uhr check ich den Wochenausblick, und Woche für Woche steigt der Frust und die Enttäuschung.

PolareuD

Zitat von: Zerot in 06.09.2024 09:47
Wochenausblick vom Bundesverfassungsgericht für KW 37: leer

Die zweite Woche in Folge.
Absolutes Unverständnis für Herrn Dr. Maidowski Bearbeitungszeit.
Jeden Freitag um 9:35Uhr check ich den Wochenausblick, und Woche für Woche steigt der Frust und die Enttäuschung.

Swen hat ja schon ausgeführt, dass mit dem Beschluss, seiner Vermutung nach, erst im Nov/Dez 2024, eventuell auch erst im Q1/2025 zu rechnen ist.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Besoldungswiderspruch

Zitat von: PolareuD in 06.09.2024 13:00
Zitat von: Zerot in 06.09.2024 09:47
Wochenausblick vom Bundesverfassungsgericht für KW 37: leer

Die zweite Woche in Folge.
Absolutes Unverständnis für Herrn Dr. Maidowski Bearbeitungszeit.
Jeden Freitag um 9:35Uhr check ich den Wochenausblick, und Woche für Woche steigt der Frust und die Enttäuschung.

Swen hat ja schon ausgeführt, dass mit dem Beschluss, seiner Vermutung nach, erst im Nov/Dez 2024, eventuell auch erst im Q1/2025 zu rechnen ist.

Vermutlich ist dies leider so.

Wenn allerdings BVR Dr. Maidowski im Juni/Juli 2023 folgende Aussage tätigt:

,,Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt. Schließlich soll durch Beschäftigung eines zusätzlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters im folgenden Jahr eine noch intensivere Förderung der Normenkontrollvorlagen erleichtert werden."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html

dann darf sich das BVerfG nicht wundern, wenn es von den jeweiligen Dienstherren respektive den Politikern nicht mehr Ernst genommen wird.

Das BVerfG stellt sich meiner Meinung nach selber ein Bein und trägt zum Autoritätsverlust desselbigen bei.

SwenTanortsch

Über einen möglichen Autoritätsverlust des Bundesverfassungsgerichts infolge von seit Mitte 2020 seit mittlerweile deutlich über vier Jahre nicht weiter erfolgte Entscheidungen lässt sich offensichtlich diskutieren, wobei die Entwicklung bis hierhin durchaus komplex ist. Die Stellungnahme von BVR Maidowski stammt allerdings eher nicht aus dem Juni oder Juli des letzten Jahres (Anfang Juni hat der Beschwerdeführer im genannten Verfahren die Verzögerungsbeschwerde erhoben, vgl. Rn. 6). Die Stellungnahme des BVR, wie sie in der Rn. 8 wiedergegeben wird, ist darüber hinaus erst mit der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 21. Dezember des letzten Jahres veröffentlicht worden und damit ebenfalls den Besoldungsgesetzgebern bekannt geworden (dem Beschwerdeführer ist in der Zeit davor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden; nach § 97d BVerfGG soll der Berichterstatter hinsichtlich von Verzögerungsbeschwerden eine Stellungnahme binnen Monatsfrist vorlegen, die allerdings nicht öffentlich gemacht wird und im Sinne von § 62 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts erst nach Aufforderung durch das berichterstattene Mitglied der vierköpfigen Beschwerdekammer vorzulegen ist, weshalb die Monatsfrist bis zur Vorlage einer Stellungnahme zumeist überschritten wird; vermutlich dürfte die Stellungnahme von BVR Maidowski eher erst im Herbst 2023 intern fertiggestellt worden sein, denke ich).

Ich habe den Verlauf, der zu dieser Stellungnahme des BVR Maidowski geführt hat, hier interpretiert (darauf bezieht sich PolareuDs Hinweis; vgl. den Beitrag 13307):

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg364399.html#msg364399

und bin dabei zu dem Schluss gekommen, dass nach dem höchstwahrscheinlich mittlerweile vollzogenen Eingang sämtlicher Stellungnahmen in den zur Entscheidung angekündigten Verfahren 2 BvL 5/18 u.a. je nach dem Stand der Vorbereitung die Erstellung der Vorlage eines Votums durch BVR Maidowski entweder alsbald erfolgen sollte oder ggf. in letzter Zeit bereits erfolgt sein könnte, sodass der Senat nun in die Beratung eintreten könnte oder das bereits vollzogen haben könnte, sodass im Verlauf der nächsten Wochen die Entscheidung getroffen werden sollte oder ggf. bereits getroffen worden ist; die Beratung des Senats erfolgen in der Regel ausführlich, nämlich nicht zuletzt unter der Prämisse, dass nach Möglichkeit eine von allen Senatsmitglieder getragene Entscheidung gefällt wird, weshalb ich es in Anbetracht der noch nicht allzu lang verstrichenen Frist zur Stellungnahme für eher wahrscheinlich erachte, dass bislang noch keine Entscheidung getroffen worden ist. Da das Senatsvotum die Stellungnahmen - insbesonder jene des Senats von Berlin - heranziehen muss, kann also erst mit deren Eingang das weiter vollzogen werden, was der BVR am Ende seiner Stellungnahme wie folgt ausgefühert hat: "Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten."

Im Gefolge der Entscheidung, also des Senatsvotums, ist es Aufgabe des Berichterstatters, auf Grundlage der Beratung den Entscheidungsentwurf auszuarbeiten, der in der sich anschließenden Leseberatung ebenfalls beraten und hier ggf. inhaltlich und sprachlich präzisiert wird, ohne dass das noch etwas an der zuvor gefällten Entscheidung änderte. Das Ziel der Leseberatung ist eine möglichst präzise Entscheidungsbegründung. Nach der Abstimmung der Leseberatung erfolgt dann alsbald die Veröffentlichung der Entscheidung mitsamt ihrer Begründung. In Anbetracht der Komplexität der Materie darf man damit rechnen, dass auch die Leseberatung hier nicht in kurzer Zeit abgeschlossen werden wird.

Als Folge dessen, was ich im o.g. Link darstelle, gehe ich davon aus, dass ab dem Herbst, also ab jetzt, mit einer Entscheidungsveröffentlichung gerechnet werden darf, dass es aber meiner Meinung nach eher Winter bzw. Frühjahr des nächsten Jahres werden sollte, bis die gefällte Entscheidung öffentlich vorliegt.

A9A10A11A12A13

Zitat von: Besoldungswiderspruch in 06.09.2024 17:56
Beschäftigung eines zusätzlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters im folgenden Jahr [...]
Die extern genötigte Überlastungsanzeige hat halt die trotzige "Mimimimi" - ich delegiere das dann mal an einen WiMi zumindest vielleicht mal ausgelöst. Denn ist überhaupt ein WiMi hinzugekommen? Selbst bei optimistischer Betrachtung das im ersten Quartal diesen Jahres ein neuer WiMi erstmals an die Thematiken rangesetzt wurde, benötigt er auch sein Jahr zu Ein- und Ausarbeitung.

Und gemäß Geschäftsberichten stehen erstmal die "Feierstunden im Bundesverfassungsgericht" ganz vorne bzw. oben. Da gab es ja ein Sommerloch bei den runden und halbrunden Geburtstagen nach der von Evelyn im April. Nun war der Zeidler der Auftakt und noch mindestens sechs weitere Geburtsfeiertage der Lebenden und unzählige weitere in Gedenken werden in KarlsRuhe genossen.

... und für die Vorausschau 2025 singt im Oktober U.M. vielleicht
"Mit sechsundsechzig Verfahren, da fang ich vielleicht erst an
mehr als sechsundsechzig Verfahren, da hab ich mein Spass daran
Mit sechsundsechzig Verfahren, da kommt noch kein Beschluss
Mit sechsundsechzig Verfahren ist noch lange nicht Schluss..."

(in Gedenken an Innenminister Seehofer, Er freute sich in der Pressekonferenz zu seinem "Masterplan", dass an seinem 69. Geburtstag 69 Flü..)

hat den einer von euch den ausgeschriebenen Sommerjob des Botenjungen übernommen? Die Akten bewegen sich ja nicht von allein.
Oder den Job als Verwaltungsmodernisierer? ...wäre anscheinend nötig

Mit der üblichen Verlängerung feierte das Bundesverfassungsgericht die Richterwechsel vom Dezember 2023 bis März 2024.

im übrigen sieht das Karlruher Reisebüro seinen zweiten Schwerpunkt in "Internationale Perspektiven", wo für die  Internationalisierung "seiner Arbeit" schon zweimal einen WiMi 23/24 gesucht wurde.
Statt ,,senk ju vor träwelling wiff Däutsche Baarn" heißt es verstärkt "Faenk juh for jatsching wiff Teutsche Bundesvelfassungsgelicht"

Südkorea hat die mit Abstand höchste Suizidrate aller OECD-Länder. Da blickt man an der Kante stehend in den Abgrund und da freut man sich wenn die Deutschen kommen einen kräftigen Klapps auf den Rücken geben und dabei erklären, dass man bereits ein Schritt weiter sei mit der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung".

Hauptsache verfassungsgemäß, statt eine Ursachenbekämpfung bei den sozialen Ursachen für diese Notwehrhandlungen der Ausweglosigkeit ausloten?

Das hat was von Mansplaining in Form von Judgeplaining

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich eher als Think- and Speaktank.

Und wenn der Habarth ruft, "soll es mal wieder indisch sein?", wird nicht ein Lieferdienst und ein After-Work-Restaurantbesuch gemeint, sondern hebt mal wieder der Bundesverfassungsflieger ab ins Ausland.

Ich habe Indien ausgewählt, weil dies ein Beispiel ist, das Reisen und Besuche beim Jahresbericht unterschlagen werden (Der indische Chief Justice besuchte am 12. Juni 2023..., war wohl keine Delegation)

SchrödingersKatze

Hallo,
welchen Themen werden denn bei dem erwarteten Beschluss durchs BVerfG behandelt? Kann man das irgendwo nachlesen? Wird da auch schon ein potentielles Partner*inneneinkommen behandelt?

Finanzer

Zitat von: SchrödingersKatze in 13.09.2024 10:00
Hallo,
welchen Themen werden denn bei dem erwarteten Beschluss durchs BVerfG behandelt? Kann man das irgendwo nachlesen? Wird da auch schon ein potentielles Partner*inneneinkommen behandelt?

Das Partner*inneneinkommen wird nicht Teil der Entscheidung sein, da es in den Streitjahren noch nicht Teil der Besoldungsgesetze war.

Allerhöchstens könnte es in einem orbiter Dictum zerpflückt werden.

PolareuD

Zitat von: SchrödingersKatze in 13.09.2024 10:00
Hallo,
welchen Themen werden denn bei dem erwarteten Beschluss durchs BVerfG behandelt? Kann man das irgendwo nachlesen? Wird da auch schon ein potentielles Partner*inneneinkommen behandelt?

Schau mal hier rein. Da könntest du ein paar Anhaltspunkte finden:

https://www.berliner-besoldung.de/begruenden-heisst-befolgen-zur-pragmatik-der-bundesverfassungsgerichtlichen-entscheidung-zum-zweiten-nachtragshaushaltsgesetz-2021/
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"