Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Zugroaster:
--- Zitat von: Versuch am 02.09.2024 15:48 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 02.09.2024 13:22 ---
--- Zitat von: Versuch am 28.08.2024 14:33 ---Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...
--- End quote ---
Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.
Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".
Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben. ;)
--- End quote ---
Das steht hier x mal im thread und mit x Berechnungen.
Kannst ja so machen, nachzuvollziehen ist das für mich 0.
Ich finde es sogar dämlich...sorry dafür.
--- End quote ---
Sorry, aber das sind Berechnungen die hier von Leuten erstellt werden die (und deren Background) ich nicht kenne. Du wirst verstehen, dass ich diese Berechnungen nicht alle auswendig kenne oder auf 426 Seiten recherchiere, geschweige denn auf Richtigkeit überprüfe und mir dann anmaße das richtige Ergebnis zu kennen. Dämlich, ich weiß.
Vielleicht mal einen Gang zurückschalten...
Versuch:
--- Zitat von: Zugroaster am 03.09.2024 08:46 ---
--- Zitat von: Versuch am 02.09.2024 15:48 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 02.09.2024 13:22 ---
--- Zitat von: Versuch am 28.08.2024 14:33 ---Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...
--- End quote ---
Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.
Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".
Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben. ;)
--- End quote ---
Das steht hier x mal im thread und mit x Berechnungen.
Kannst ja so machen, nachzuvollziehen ist das für mich 0.
Ich finde es sogar dämlich...sorry dafür.
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Sorry, aber das sind Berechnungen die hier von Leuten erstellt werden die (und deren Background) ich nicht kenne. Du wirst verstehen, dass ich diese Berechnungen nicht alle auswendig kenne oder auf 426 Seiten recherchiere, geschweige denn auf Richtigkeit überprüfe und mir dann anmaße das richtige Ergebnis zu kennen. Dämlich, ich weiß.
Vielleicht mal einen Gang zurückschalten...
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Dein Geld
An deiner Stelle würde ich meine Zeit nicht hier im Forum vergeuden
qou:
Kein Problem, solltest du dich für einen Widerspruch entscheiden, dann muss er immer im selben Haushaltsjahr eingereicht werden. Einen Widerspruch, beispielsweise nächstes Jahr für 2024 zu stellen, wäre unzulässig.
Ausnahmen gibt es nur, wenn das LFF beispielsweise auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hatte.
Der genaue Fehlbetrag ist auch deshalb nicht leicht nachvollziehbar, weil die Berechnung der Grundsicherung ganz unterschiedlich ablaufen kann. Eine ungefähre Einschätzung gibt es auf Seite 1.
Dav0HH:
Aktueller Artikel zu Hamburg.
https://m.bild.de/politik/inland/weihnachtsgeld-urlaub-und-co-tausende-beamte-klagen-gegen-hamburg-66cf0fd1afec1b0c7c1ef57e
... wo der Kern des Themas liegt und das große Problem dahinter wird natürlich nicht erfasst, aber das hat wohl auch keiner erwartet. Ich denke selbst wenn man dieses Medium darauf aufmerksam machen würde, würde es in dem typischen Beamtenbashing enden...
Solitair:
--- Zitat von: Dav0HH am 03.09.2024 21:33 ---Ich denke selbst wenn man dieses Medium darauf aufmerksam machen würde, würde es in dem typischen Beamtenbashing enden...
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Versuchs doch mal, da ist ja extra ein Link dafür unter dem Artikel. Ansonsten ist es halt einfach typisches Bild-Bashing.
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