Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2819521 times)

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6405 am: 19.09.2024 11:23 »
Kann jemand von euch zu dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz etwas sagen?
Wie wurden die Beamten seitens des Landes über den Verzicht auf Widersprüche informiert?
Hat dies bis jetzt rechtliche Bindung? Also würde ich eine Nachzahlung für die Jahre 2012 - 2016 erhalten falls die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, auch wenn ich für diese Jahre keine Widersprüche eingelegt habe und keine Klage erhoben wurde?

Danke schon mal im Voraus
[/quote]

Ein Widerspruch wird ja abgelehnt von unserer sozialen Regierung. Zur Zeit ist das Vorgehen so, dass man klagen muss und das Verfahren ruhend gestellt werden muss. Erst mit der Ruhendstellung hat man bei einer entsprechenden Entscheidung Recht auf Nachzahlung. Vorher ist die Frage, ob bei den Widersprüchen auf die "Einrede der Verjährung" verzichtet wurde. Ist das der Fall, musste man nicht klagen und hat entsprechend Recht auf Nachzahlung. Ob die dann aber auch kommt, ist völlig unklar. In Hessen kam sie bis heute nicht ...

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6406 am: 19.09.2024 13:33 »
Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Das erstaunt mich ehrlich gesagt gar nicht. Aber viel schlimmer ist, dass die aktuelle Rechtsauslegung der Notwendigkeit einer Klage zum Erhalt von Ansprüchen aus einer immerhin verfassungswidrigen Besoldung die Verzögerungstaktik der Besoldungsgeber auch noch finanziell belohnt. Bis auf die paar Leute, die wirklich klagen, kommen die Länder kostenlos aus der Sache heraus - und lassen sch daher immer absurdere Besoldungstricks einfallen, egal wie offensichtlich verfassungswidrig sie sind.

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6407 am: 20.09.2024 01:16 »
Den Kommunen geht das Geld aus, selbst den reichen Gegenden; angeblich die hohen Personalkosten (ja,ja):

https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ingolstaedter-ob-weist-sofortige-haushaltssperre-an-es-fehlen-etliche-millionen-17027735

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6408 am: 20.09.2024 09:03 »
Den Kommunen geht das Geld aus, selbst den reichen Gegenden; angeblich die hohen Personalkosten (ja,ja):

https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ingolstaedter-ob-weist-sofortige-haushaltssperre-an-es-fehlen-etliche-millionen-17027735

Das ist Jammern auf hohem Niveau. Es steht ja im Artikel, dass im Vergleich die Grundsteuer ziemlich niedrig ist.
Soweit ich mich erinnern kann, gönnt man sich in Ingolstadt auch einige Museen, die nicht gerade der Hammer sind. Oft fehlt den Politikern auch die Durchsetzungsfähigkeit.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6409 am: 20.09.2024 11:30 »
Es ist doch überall die selbe Leier. Die Politiker stellen immer mehr Freiwillige Angebote für die Bevölkerung auf, setzen unsinnige Projekte durch und jammern dann, das kein Geld da ist. Deutschland hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem.

MisterS

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6410 am: 20.09.2024 12:52 »
Den Kommunen geht das Geld aus, selbst den reichen Gegenden; angeblich die hohen Personalkosten (ja,ja):

https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ingolstaedter-ob-weist-sofortige-haushaltssperre-an-es-fehlen-etliche-millionen-17027735

Ingolstadt ist speziell, da gibt es Audi, die Zulieferer von Audi, und dann nicht mehr viel.
Und nachdem Audi derzeit keine Gewerbesteuer zahlt, fehlt da einiges an Einnahmen.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6411 am: 20.09.2024 16:29 »
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/08/rk20240807_2bvr176223.html

Zitat
sowie in dem Verfahren
über den Antrag,
im Wege der einstweiligen Anordnung
das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Wissenschaft, dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Dienste, zu verpflichten, den Antragsteller unverzüglich nach den Vorgaben der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts laut der Entscheidung des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - sowie des Beschlusses des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, insbesondere aufbauend auf der Mindestalimentation für die „Besoldungseckfamilie“ (2 Erwachsene und 2 minderjährige Kinder), für das laufende Haushalts- und Kalenderjahr 2023 bis dato und nachfolgend realitätsgerecht berechnet, amtsangemessen, qualitätssichernd, funktionsgerecht und somit verfassungskonform zu alimentieren und das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Wissenschaft, dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Dienste, im Weiteren dazu zu verpflichten, hierbei die Prozeduralisierungs-, Gestaltungs-, Handlungs- und Nachbesserungspflichten unverzüglich, tatsächlich und aufgrund von realitätsgerechten und tragfähigen Tatsachengrundlagen, zumindest für das Kalenderjahr 2023 bis dato und nachfolgend, zu beachten, die sich aus der Entscheidung des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, Rn. 1-196, für die Alimentation des Antragstellers, laut der gerade genannten Entscheidung ergeben haben

Zitat
G r ü n d e :
1

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in dem Verfahren 2 BvQ 4/24, mit dem der Beschwerdeführer und Antragsteller unter Bezugnahme auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 11/18 als „Hauptsacheverfahren“ die Verpflichtung des Saarlandes begehrt, ihn nach näheren Maßgaben im Zeitraum „2023 bis dato und nachfolgend“ amtsangemessen zu besolden, ist unzulässig.

2

a) Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens ist der Beschwerdeführer und Antragsteller nicht antragsberechtigt, weil er – auch als Kläger des Ausgangsverfahrens – an diesem Verfahren nicht beteiligt ist. Nach § 82 Abs. 3 BVerfGG ist ihm im Normenkontrollverfahren nur Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BVerfGE 11, 339 <342>; 41, 243 <245>; Graßhof, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 44 <Juni 2023>).

3

b) Auch verstanden als isolierter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bliebe dem Antrag der Erfolg versagt. Denn eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde als zugehöriger Hauptsacherechtsbehelf wäre von vornherein unzulässig (vgl. BVerfGE 7, 367 <371>; 103, 41 <42>; 121, 1 <15>; 134, 138 <140 Rn. 6>), weil es an der nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erforderlichen Erschöpfung des Rechtswegs fehlt und ein Ausnahmefall des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG nicht ersichtlich ist. Überdies stellte der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache dar.

4

2. Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung werden die in diesen Verfahren jeweils gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

5

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6412 am: 20.09.2024 21:07 »
Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Das erstaunt mich ehrlich gesagt gar nicht. Aber viel schlimmer ist, dass die aktuelle Rechtsauslegung der Notwendigkeit einer Klage zum Erhalt von Ansprüchen aus einer immerhin verfassungswidrigen Besoldung die Verzögerungstaktik der Besoldungsgeber auch noch finanziell belohnt. Bis auf die paar Leute, die wirklich klagen, kommen die Länder kostenlos aus der Sache heraus - und lassen sch daher immer absurdere Besoldungstricks einfallen, egal wie offensichtlich verfassungswidrig sie sind.

Die Klage wird nur notwendig, wenn über den Antrag/Widerspruch bereits entschieden wurde und dieser evtl. abgelehnt wurde. § 204 (1) Nr. 12 BGB

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6413 am: 20.09.2024 22:57 »
"
Den Kommunen geht das Geld aus, selbst den reichen Gegenden; angeblich die hohen Personalkosten (ja,ja):

https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ingolstaedter-ob-weist-sofortige-haushaltssperre-an-es-fehlen-etliche-millionen-17027735"

33,9 Mrd an Entwicklungshilfe
50 Mrd.+X für Flüchtlinge
30 Mrd an die Ukraine

Ihr werdet einfach alle verarscht. Seht der Wahrheit ins Auge und lebt entspannter.
« Last Edit: 20.09.2024 23:04 von Paterlexx »

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6414 am: 21.09.2024 10:15 »
Und welche der Ausgaben davon sind von den Kommunen zu tragen? Oder wieder nur blinder Populismus ohne Inhalt?

Btw: Es macht doch immer Spaß nach unten zu treten gegenüber diejenigen, denen die sich noch weniger wehren können. Sich gegenüber von Armut und Krieg Betroffenen zu profilieren, ist schon armselig…

Versuch

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« Antwort #6415 am: 21.09.2024 10:31 »
Und welche der Ausgaben davon sind von den Kommunen zu tragen? Oder wieder nur blinder Populismus ohne Inhalt?

Btw: Es macht doch immer Spaß nach unten zu treten gegenüber diejenigen, denen die sich noch weniger wehren können. Sich gegenüber von Armut und Krieg Betroffenen zu profilieren, ist schon armselig…

Danke für diesen Beitrag.

Und noch ein Gedanke:
Wenn man von Milliardären eine Steuer nehmen würde, wäre alles gewuppt und keinem ginge es schlechter.

HRoffice

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6416 am: 21.09.2024 10:49 »
Und welche der Ausgaben davon sind von den Kommunen zu tragen? Oder wieder nur blinder Populismus ohne Inhalt?

Btw: Es macht doch immer Spaß nach unten zu treten gegenüber diejenigen, denen die sich noch weniger wehren können. Sich gegenüber von Armut und Krieg Betroffenen zu profilieren, ist schon armselig…

Danke für diesen Beitrag.

Und noch ein Gedanke:
Wenn man von Milliardären eine Steuer nehmen würde, wäre alles gewuppt und keinem ginge es schlechter.

Anderen Populismus vorwerfen und dann selber sowas bringen. Genau mein Humor.

Erklär doch mal bitte wie mit einer "Steuer" für Milliardäre auch nur annähernd die Summe von 113,9 Mrd ( die Zahlen mal ungeprüft übernommen) zusammen kommen kann?

Das gesagt bin ich allerdings für eine uneingeschränkte militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine jetzt sowie in Zukunft!

Im Bundeshaushalt sehe ich wie Paterlexx aber deutliches Sparpotenzial und über die Verteilung der Kosten bzw. Einnahmen zwischen Bund und Kommunen muss auch mehr geredet werden wenn tatsächlich immer mehr Kommunen in eine Haushaltsnotlage geraten.

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6417 am: 21.09.2024 11:30 »
Haushalte sind nicht ohne grund selbst in den Bundesländern, wo es Volksbegehren und -Bescheide gibt, von diesen ausgenommen: Jeder findet immer irgendwelche Punkte, weshalb anderswo zu viel ausgegeben wird, weshalb man diesen dann ablehnen würde. Aber es wird sehr schwer, sich darauf zu einigen, wo denn nun gestrichen werden soll (überall, nur nicht bei mir; ich brauche mehr!)...

Klar kann man darüber reden, wie man strategisch die Staatsausgaben plant, was man als staatliche Aufgaben ansieht usw. Um diese Diskussionen zu führen und dann die Interessen zu bündeln, wählen wir Parteien und Abgeordnete, die diesen Prozess dann durchführen sollen. Wenn man aber mal in die Arbeit der Haushaltsausschüsse schaut, wird man feststellen, dass die Materie doch deutlich komplizierter ist, als es die populistische Äußerung "einfach X streichen und Y geben" einzelner erscheinen lässt.

Zum Anderen, und das war mein zweiter Kritikpunkt oben, finde ich es mindestens einmal "menschlich schwierig", wenn man in erster Linie Personen, denen es schlechter geht, abwertet, indem man andeutet, dass dort Geld zum Fenster hinaus geworfen wird. Das ist nichts weiter als eine Neid-Debatte. Während man irgendwie noch nachvollziehen kann, dass Leute auf Besserverdienende neidisch sind, entzieht es sich meiner Vorstellungskraft, wie man neidisch darauf sein kann, dass jemand, dessen Ort und Wohnung ausgebombt wurde, sich eine neue Bleibe sucht und dafür Unterstützung braucht. Oder, dass jemand, der sich nicht durch eigene Arbeitstätigkeit ernähren kann, das Existenzminimum gesichert bekommt. Oder, dass Strukturen in anderen Ländern aufgebaut werden, damit dort die wirtschaftliche Stärke zunimmt und sich die Leute nicht von dort auf den Weg hier her aufmachen müssen, wenn sie eine menschenwürdige Existenz führen möchten, ...

btw: Die Personalausgaben für den öffentlichen Dienst betrugen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungen) 2019 bereits über 300 Mrd. € (Quelle); da dürften seitdem noch einige zig Milliarden dazugekommen sein. Nur, um mal auch einen Vergleichswert zu nennen.

lotsch

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« Antwort #6418 am: 21.09.2024 15:37 »
Oder, dass Strukturen in anderen Ländern aufgebaut werden, damit dort die wirtschaftliche Stärke zunimmt und sich die Leute nicht von dort auf den Weg hier her aufmachen müssen, wenn sie eine menschenwürdige Existenz führen möchten, ...

Du beschreibst hier Wirtschaftsflüchtlinge. Unser Sozialstaat ist hierfür nicht ausgelegt. Wir brauchen Menschen, welche gut ausgebildet sind und schnell integrierbar sind. Die meisten Staaten dieser Welt suchen sich ihren Zuzug danach aus, z.B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, um nur einige zu nennen. Darüber hinaus sollte begrenzt und vorübergehend Asyl gewährt werden.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6419 am: 21.09.2024 15:39 »
Und sehen mich die Leute entrüstet an und streng
Dann sag' ich meine Lieben, ihr seht das viel zu eng
Mit sechsundsechzig Verfahren, da fängt das Warten an
Mit sechsundsechzig Verfahren, da hab ich mein Spaß daran
Mit sechsundsechzig Verfahren, da kommt man erst in Schuss
Mit sechsundsechzig ist noch lange nicht Schluss

Hier kam vor kurzem wieder größerem Unmut auf, dass Karls Ruhe ist, wie es ist. Das liegt aber nicht an denen, sondern ist forumsintern durch Proff. "Stuß" selbsternannter Re-Verrennt des BVerfG befeuert worden. Er suggerierte immer wieder die „in Kürze“, nahezu in Stunden „anstehende“ Entscheidungen und kündigte immer wieder an das der Beschlusstext bereits fertig in der Schublade liegen würde und „ich und Herr M./O./W." redigieren lediglich nur noch die Vollstreckungsanordnungen.
Die wortreichen Faseleien traten nicht ein, Proff. "Stuß" ließ Gras über die Sache wachsen und schwang sich nun kürzlich wiederum als Erklärbär auf, für die natürlich noch langandauernden Prozesse, die jeder kurzfristigen Lösung zur Makulatur werden lassen.
Offensives Selbstmarketing ohne auf seine eigenen substanzlosen Aussagen der Vergangenheit einzugehen.
Und warum dauert es solange? Nach Proff. "Stuß" ist die Juristerei ein Nebenverdienst, weil der Haupterwerb in dem Vorprodukt „eines besonderen Konzentrats, das sicherlich nicht an einem Tag gebraut werden“ kann, liegt.
Da fiel mir das Maß, der Humpen, das Krügerl aus der Hand, aber schon sprang ihm quasi Peter Müller zur Seite, der eine falsche Biertemperatur kritisierte. Und wer schon einen W. Schluckebier (Nomen est omen, die Erste) in seinen Reihen zählen konnte, da haben sich die Karslruher halt eine Selbstversorgung neben der Alimentation aufgebraut. Nomen est omen, die Zweite könnte es sich bei der Vizepräsidentin, um eine mutmaßliche Nachfahrin von Theo „Heute ein König“ handeln und nun die zweite Senatsbraulinie KöPikonzentrat führt. Für mich bleibt das Bitburger KonzernBier aber in Beeck beheimatet.
Wie fleißig sind sie in KarlsRuhe? Dazu hat man Vergleichsgruppen für den Bierausstoß und den Redenummernabsatz zu bilden, also z.B. die beiden „Beer&Peer Groups“ 1. und 2. Senat.
Die Durchschnittserwartung der Lügenliste 2023 waren 21 Letztentscheidungen für das erste Senat, von denen 2 im ersten und 3 im zweiten Halbjahr erfüllt wurden. Dagegen hat das 2. Senat bei durchschnittlich erwartenden 35 Letztendscheidungen 8 im ersten und 13 im zweiten Halbjahr getroffen. Quintessenz das 2. Senat hat auf den kleinsten gemeinsamen Nenner des ersten Senats ihre Leistung deutlich zu bremsen. Folge, während der erste Senat im Jahr 2024 bisher nur noch eine Letztentscheidung getroffen hat, überholte der 2. Senat aber immer noch mit 8 Entscheidungen.
Und wieso keine Besoldungsbeschlüsse?: weil MinderBesoldung, keinerlei Bedeutung für KarlsRuhe hat und kein großer unabwendbarer Nachteil für die Betroffenen darstellen würde.
Da werden lieber die Besoldungsakten von der Theke gewischt, wenn z.B. das Berliner Abgeordneten-Kasperle-Theater mal wieder ums Schäufelchen im Sandkasten streitet. Da hat die Außenstabstelle des Kanzleramtes(, mit auch regelmäßigen Treffen zwischen Verfassungsgericht und Bundesregierung, die ihren Untergegeben Harbarth zu jeder Zeremonie heranzitieren kann, wo der Kanzler über Grundrechte schwafelt und der Präsident schweigend anwesend zu sein hat,) im Kindergarten ein Machtwort zu sprechen.