Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (130/1548) > >>

2strong:

--- Zitat von: Texter am 19.10.2020 15:57 ---Ist es noch ein A oder schon B für "Bedürftig"? 8)

--- End quote ---
Es ist vor allem die Gesamtschau der der zuständigen Dame bekannten Umstände  ;D

DrStrange:

--- Zitat von: Ozymandias am 19.10.2020 16:24 ---https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnvwz-beil%2F2020%2Fcont%2Fnvwz-beil.2020.83.1.htm&pos=11

Man muss sich über Beck-Treffer registrieren und dann den Artikel kaufen. Preis scheint mittlerweile bei 7 Euro zu sein.

Sehr lesenswert, wurde aber auch alles hier schon grob angesprochen.

Sich mit A5 wie A11 bezahlen lassen, hört sich schön an. Schlussendlich müsste man jedem Beamten inklusive Pensionären pro Jahr ~10.000 Euro mehr in die Hand drücken, um die Ämterhierachie beizubehalten.

Einfach jedes Jahr den Widerspruch schicken und abwarten was rauskommt, die Länder werden sich jedenfalls nicht beeilen und was dann am Ende als Summe rauskommt ist wieder eine andere Frage. In der vorgetragenen Größenordnung ist es jedenfalls für die Länderhaushalte völlig unbezahlbar.

--- End quote ---

Hmm.. Wenn man sich mal das "Geheule" und das Drumherumgewinde um Erhöhungen und Zulagen schon vor den aktuellen Beschlüssen ansieht, war für die Beamtenbesoldung nie Geld da. Und wenn ich mich gerade jetzt (aber auch vor ein paar Jahren) so umsehe, wird Geld, vorallem in viel größeren Summen, in ganz Europa verteilt.
Da wird der Bund helfen müssen.
Bin mal gespannt, wie der Bund das umsetzt. Wenn da die Schere zwischen Bund und Ländern so groß ist, werden bestimmt viele Beamte zum Bund wechseln. Sieht man aktuell ja bei den Tarifbeschäftigten. Bei uns wechseln sehr viele in den TVöD, weg vom TvL.

WasDennNun:

--- Zitat von: micha77 am 18.10.2020 10:37 ---Kann die ganze Problematik dazu führen, dass vielleicht das Besoldungsgefüge in den einzelnen Ländern noch mehr auseinandergezogen wird (wenn jeder seine eigenen Berechnungen anstellt), oder wird es da früher oder später zwischen den Ländern Absprachen geben?

--- End quote ---
Nicht nur zwischen den einzelnen Ländern sondern auch innerhalb der Länder.

Die Logik gebietet es einen doch, dass wenn das BVerG die teuersten Mieten heranziehen muss, für die 115% Marke, weil in der Besoldung keine Regionalisierung ist, aber as System mit dem man sich vergleicht (Hartz4) eben eine solche Regionalisierung hat (angemessener Wohnraum), dann kann der Dienstherr gar nicht anders als einen entsprechenden Ortszuschlag einzuführen.
Alles andere wäre unendlich viel teurer, als es sein müsste.

Chrisdus:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2020 08:50 ---
--- Zitat von: micha77 am 18.10.2020 10:37 ---Kann die ganze Problematik dazu führen, dass vielleicht das Besoldungsgefüge in den einzelnen Ländern noch mehr auseinandergezogen wird (wenn jeder seine eigenen Berechnungen anstellt), oder wird es da früher oder später zwischen den Ländern Absprachen geben?

--- End quote ---
Nicht nur zwischen den einzelnen Ländern sondern auch innerhalb der Länder.

Die Logik gebietet es einen doch, dass wenn das BVerG die teuersten Mieten heranziehen muss, für die 115% Marke, weil in der Besoldung keine Regionalisierung ist, aber as System mit dem man sich vergleicht (Hartz4) eben eine solche Regionalisierung hat (angemessener Wohnraum), dann kann der Dienstherr gar nicht anders als einen entsprechenden Ortszuschlag einzuführen.
Alles andere wäre unendlich viel teurer, als es sein müsste.

--- End quote ---

Bzgl. der Besoldungsdifferenzen zwischen den BL gibt es Grenzen, die vom BVerfG formuliert werden. Eine  logische Folge wäre mMn bspw. die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldungssystematik, ergänzt durch Ortszuschläge.

Ob am Ende das "Teure" relevant ist, mag jeder selbst entscheiden. Das Mantra des schlanken Staates bringt einem Nichts, wenn der Staat seinen Aufgaben nicht adäquat nachkommen kann. Das sieht man zum Beispiel ganz klar im Bereich des Einkaufs von externen Experten zu immensen Kosten, was letztlich nur Ausdruck dessen ist, dass der Staat eben nicht die "Besten" (im Sinne der Bestenauslese) für sich gewinnen kann. Dies lässt sich beliebig in den verschiedensten Ministerien mit Beispielen belegen.

WasDennNun:

--- Zitat von: 2strong am 19.10.2020 00:02 --- Wer ernsthaft erwartet, dass es durch die jüngste Rechtsprechung zu flächendeckenden Besoldungserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich kommt, lebt gedanklich offenkundig in Absurdistan und hart den Knall einfach noch nicht gehört. Das kann ich kaum noch als naiv bezeichnen.

--- End quote ---
Flächendecken auf keinen Fall, für alle auf keinen Fall:
Die zweistellige Besoldungserhöhung ist nur für die Beamten mit 2 Kinder, einen mit zu alimentierende Partner in der, im  entsprechenden Bundesland, teuersten Region zu bezahlen.

Wer das nicht schnallt der hat es tatsächlich nicht kapiert, was da in den Utrteilen steht.

Und wer denkt, dass es nicht verfassungskonform ist, wenn die Kinder 1 und 2 mit ein paar Hundert Euro mehr Familienzuschlag versorgt werden, der wird dieses durch die Instanzenklagen müssen.

Und wenn da kinderlose sauer sind, weil sie nur ein paar mickrige Prozente mehr erhalten, weil die korrekte des illegalen Handels in der Besoldungsgesetzgebung nicht zu einer zweistelligen Erhöhung des Single Beamten führt, der muss eben diese Weg gehen.

Ich glaube sogar, das es rechnerisch möglich ist für den Gesetzgeber, einen verfassungskonforme Änderung der Besoldungssystematik zu erreichen, in der kinderlosen Beamte, die in günstigen Wohngegenden Ihr Dienstort haben, leer ausgehen und froh darüber sein dürfen, dass sie keine Kürzungen haben.

Der Systematische Fehler in der Diskussion ist ja der, dass die aktuelle Grundbesoldung Anteile für die 4k Familie enthält, H4 aber nicht, sondern für jedes Mitglied einen "Erhöhungsbetrag" enthält und man hier eingige davon ausgehen, da ja die 4k Familie seit Jahrzehnten unterhalb der 115% Marke liegt, dies auch für den Single gilt und ihm deswegen mehr zusteht!

Oder wo ist die Besoldung eines Singles unterhalb der 115% Marke, so dass eine 10-20% Erhöhung notwendig ist um darüber zu kommen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version