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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Unterbezahlt:
Ich fürchte "WasDennNun" wir drehen uns in deiner Frage im Kreis, die du ja nun mantraartig wiederholst.
SwenT hat es dir ja nun anhand der Rechtsprechung hinreichend nachgewiesen, dass es um den Single gar nie ging, sondern dass man in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und in der Rechtsprechung für ebendiese immer auf die 4K-Alleinverdienerfamilie abstellt. Ob das nun sinnvoll, zeitgemäß oder zu den Gender-Wissenschaften passt sei mal dahingestellt. Es ist juristisch wie es ist. Und ausnahmsweise für die Beamten mal positiv.
Interessant finde ich tatsächlich - und da hast du einen Punkt gemacht - dass das Land MV das genauso sieht wie du. Die greifen ja nur den Beschluss zu kinderreichen Beamten für NRW auf und sonst gar nichts.
Das halte ich (laienhafter "Stuttmannianer" ;D) dann für nicht rechtmäßig und vor allem maximal inkonsequent!
Stuttmann sagt ja im aktuellen Kommentar, dass eigentlich überall die Besoldung A10 (St.4) oder A11 erst den Abstand 115% einhält. Nun ist es hinsichtlich eines ersten Überschlages einfachste Mathematik den Vergleich zur unterstesten Stufe deines Landes zu suchen und den Abstand zu ermitteln.
Tatsächlich bleibt es spannend, ob unsere Dienstherrn zähneknirschend beide Beschlüsse umsetzen oder den ganz großen Wurf einer neuen Besoldungsordnung wagen in der deine Überlegungen zu Singlehaushalten dann wieder eine Rolle spielen dürften.
Es stellen sich für mich diverse Fragen:
-Was geht nach den Beschlüssen an Einsparmöglichkeiten überhaupt? Erster Anhaltspunkt: Siehe Stuttmann. In allen Finanzministerien ist man ganz sicher fieberhaft am Rechnen oder prüft ob man es bis zur nächsten Wahl aussitzen kann.
-Wie finanziert das Land die Nachzahlungen und Erhöhungen? Steuererhöhungen findet der Bürger bestimmt ganz prima. Und die Firmen werden via Lobby und Rumgeheule keine dulden. Das bleibt beim kleinen Bürger hängen. Das ist hinsichtlich der finanziellen Sprengkraft echt heftig, auch wenn mein Mitleid fürs Land sich irgendwo ganz tief im Keller versteckt hat. In Niedersachsen haben ja Kollegen bereits 2005 hinsichtlich Unteralimentierung geschrieben. Damals wurde das Weihnachtsgeld gestrichen. Und das wurde ruhend gestellt. Das wird RICHTIG teuer. Autsch!
- Wenn der große Wurf der Besoldungungsordnung kommt: Was ist mit der Thematik "Besitzstandswahrung" der Bestandsbeamten und Pensionäre. Ich bin bislang der Auffassung, dass juristisch keiner schlechter gestellt werden kann. Besoldung alt / neu? Beispiel: Neuanfänger mit Pensionsniveau 52%, Beihilfe 20% oder ähnliche Frechheiten.
Ich denke wir leben in extrem spannenden Zeiten. So viel Druck war besoldungsrechtlich noch nie im Kessel. Und ich muss mich SwenT anschließen: Der Bund wird Ende des Jahres die Duftmarke setzen. Berlin sitzt es aus. Und die Gewerkschaften sind bis zur Tarifrunde da thematisch offline. Nachvollziehbar. Wer würde denn Erhöhungen zulassen, wenn er gleichzeitig mit +25 %++ durch Rechtsprechung droht? Schlechte Verhandlungstaktik.
Jeder einzelne neue Widerspruch erzeugt mehr Druck!
Ich frage mich derzeit ja, ob Eile überhaupt angebracht ist. Da ich nicht im Ballungsgebiet wohne, kann es mir hinsichtlich des nachzuzahlenden Ortszuschlages der Höchststufe überhaupt nicht lange genug dauern.
Irgendwie befürchte ich, dass die nächste Klagewelle über die Details der anstehenden Änderungen vorprogrammiert ist...
WasDennNun:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 20.10.2020 11:06 ---Ich fürchte "WasDennNun" wir drehen uns in deiner Frage im Kreis, die du ja nun mantraartig wiederholst.
SwenT hat es dir ja nun anhand der Rechtsprechung hinreichend nachgewiesen, dass es um den Single gar nie ging, sondern dass man in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und in der Rechtsprechung für ebendiese immer auf die 4K-Alleinverdienerfamilie abstellt.
--- End quote ---
Mein Mantra ist, dass es heißen kann abstellte.
Und es keinen verfassungsrechtlichen Grund gibt, dieses nicht zu ändern, darauf weisen ja selbst die Urteilsbegründungen hin.
Und mein zweites Mantra ist, dass ich nicht verstehen kann, dass eine annähernd gleichhoher Familienzuschlag für Kind 1-n nicht verfassungsrechtlich sein soll.
Und was mich irritiert bei den Urteilen, dass einerseits es nicht tolerabel ist, dass ein Richter mit 2 Kindern nicht mehr Netto "für sich" haben darf, als einer mit 3 Kindern, und andererseits, dieses aber nicht zwischen dem Richter mit 1 und dem mit 2 Kindern gilt. (Vom kinderlosen mal ganz abgesehen)
--- Zitat ---
Ob das nun sinnvoll, zeitgemäß oder zu den Gender-Wissenschaften passt sei mal dahingestellt. Es ist juristisch wie es ist.
--- End quote ---
Eben, aber so tun als ob es so im Grundgesetz steht, ist ja falsch und verblendet.
--- Zitat --- Und ausnahmsweise für die Beamten mal positiv.
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Und ich denke weiterhin das diese Urteile sich als Bumerang erweisen könnten.
--- Zitat --- Interessant finde ich tatsächlich - und da hast du einen Punkt gemacht - dass das Land MV das genauso sieht wie du.
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Nein, das ist zu viel Ehr, nicht wie ich, sondern wie der BVerG Beschluss
--- Zitat ---
Die greifen ja nur den Beschluss zu kinderreichen Beamten für NRW auf und sonst gar nichts.
Das halte ich (laienhafter "Stuttmannianer" ;D) dann für nicht rechtmäßig und vor allem maximal inkonsequent!
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Naja, die heilen den Fehler der einfach zu heilen ist halt sofort (und bevor sie eigentlich müssten) und den Rest dann, wenn sie ne Idee haben, wie sie es am billigsten durch die Tür bekommen.
Ob dies Rechtmäßig ist, nun, sie hätte es auch sein lassen können, dass wäre rechtmäßiger?
Inkonsequent, ja durchaus, sie hätten dieses gleich auch auf Kind 1 und 2 anwenden können und dann schauen, was sie noch nachjustieren müssen.
--- Zitat --- Stuttmann sagt ja im aktuellen Kommentar, dass eigentlich überall die Besoldung A10 (St.4) oder A11 erst den Abstand 115% einhält.
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Sagt er eigentlich auch was darüber, dass dieser Zustand schon mehr als 3 Dekaden so ist? Es nur nie einer nachgerechnet hat (warum eigentlich nicht?)
Die untersten Einkommensgruppen im TV-L/TVöD müssen ja schon länger H4 beantragen, wenn sie in der Lebenssituation sind (4k Familie)
--- Zitat ---
Tatsächlich bleibt es spannend, ob unsere Dienstherrn zähneknirschend beide Beschlüsse umsetzen oder den ganz großen Wurf einer neuen Besoldungsordnung wagen in der deine Überlegungen zu Singlehaushalten dann wieder eine Rolle spielen dürften.
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Ja spannend ist es:
Und wieder ein Mantra von mir:
Was kommen könnte, wird, sollte?
Eine saftige (h4 konforme) Erhöhung der Famzuschläge für alle Kinder und zuhause sitzende Ehepartner.
damit wird dann die 115% Marke (fast?) geknackt.
Im Gegenzug: Streichung der Alimentation des nicht zuhause bleiben müssenden Partners (damit sparen sie dann zukünftig Geld)
Jahrelang zukünftig magere Anhebung der Grundbesoldung, weil man mit dem saftigen Famzuschlag ja weit über die Nettolohn/Tarifquote liegt, sprich man bzgl. der Prüfgruppen, die sich mit den Verhältnisse außerhalb des Beamtentums Safe ist.
(und insofern wird es eben dann doch keine Änderung der Systematik zu einer reinen Grundbesoldung nur für den Single geben, weil dann dieser Taschenspielertrick nicht möglich wäre).
Das ganz natürlich mit eine gehörigen Prise Ortszuschlag und differenziert nach Einkommen (s. MV Umsetzung), in der möglicherweise bei denen die jetzt "zuviel" erhalten der Bestandsschutz zu einem Aufzehrmodell wird und mit zukünftigen Erhöhungen kompensiert wird.
Ergo:
Wird gar nicht so teuer wie gedacht, nur die Familien kosten plötzlich ne Menge mehr, aber das ist ja nur ein paar Jahre pro Beamten Kopf.
--- Zitat ---Irgendwie befürchte ich, dass die nächste Klagewelle über die Details der anstehenden Änderungen vorprogrammiert ist...
--- End quote ---
Eben was dann folgt:
die Klagen der Singles etc. die darauf abzielen, dass dieser Weg nicht Verfassungkonform ist.
Wenn der Gesetzgeber aber sauber vorrechnen kann, dass der Single Netto nicht weniger "für sich" hat, als der mit 1-n Kinder, dann ....
PS
Das was Mantraartig hier wiederholt wird, ist, dass flächendeckend für alle eine 20% Erhöhung her muss und alle unterhalb A10 die 115% Marke nicht schaffen: Beides falsch. Gilt ja grundsätzlich nur für die 4K Familie.
PPS:
Was macht das BVerG eigentlich, wenn plötzlich ein A4 Pensionär mit 2 Kindern daherkommt und man feststellt, dass dieser die 115% Grenze unterschreitet (trotz 20% Erhöhung) :o Da wird es dann den nächsten 20% Aufschlag flächendecken für alle geben? 8) ;D
was_guckst_du:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2020 12:58 ---
PPS:
Was macht das BVerG eigentlich, wenn plötzlich ein A4 Pensionär mit 2 Kindern daherkommt und man feststellt, dass dieser die 115% Grenze unterschreitet (trotz 20% Erhöhung) :o Da wird es dann den nächsten 20% Aufschlag flächendecken für alle geben? 8) ;D
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...dann schreibt Stuttmann wieder einen Aufsatz ;D
Unterbezahlt:
Ich habe überhaupt keinen Anlass am Sachverstand oder der geistigen Gesundheit des Vorsitzenden Richters am Düsseldorfer Verwaltungsgericht zu zweifeln. Tatsächlich wird sich der Kommentar aber gut verkaufen, zumindest in und für die NVwZ.
Gibt es denn eine prominente und gut begründete juristische Gegendarstellung für die Auswirkungen des Beschlusses 2 BvL 4/18?
Das würde mich dann schon eher von einer anderen Denkrichtung überzeugen.
Bislang lese ich da nur Laienkommentare in die Richtung: Niemals passiert das so... Und: ihr seit doch alle verrückt anzunehmen das...
DrStrange:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2020 12:58 ---
PS
Das was Mantraartig hier wiederholt wird, ist, dass flächendeckend für alle eine 20% Erhöhung her muss und alle unterhalb A10 die 115% Marke nicht schaffen: Beides falsch. Gilt ja grundsätzlich nur für die 4K Familie.
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Ich rate ja immer noch, den Artikel von Stuttmann zu lesen. Da wird für jedes Bundesland aufgelistet, ab welcher Besoldungsgruppe die Mindestalimentation erreicht ist. Denn das varriert nach Wohnkosten.
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